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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienste Sammelanhörungen, LfAR, München

Regierung von Oberbayern · München, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-33-26-5veröffentlicht 30.10.2026erstmals 22.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 21 Tagen · Fragen bis 16.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.02.2027 – 31.01.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80538, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 4 Tagen
  3. Heute
  4. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    in 13 Tagen
  5. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    in 21 Tagen
  6. Bindefrist endet
    24 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 45 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    in 3 Monaten

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) führt in regelmäßigen Abständen Sammelanhörungen zur Klärung der Identität von mutmaßlichen Staatsangehörigen eines Herkunftslandes durch.

Der Auftrag umfasst die Bewachung, den Objektschutz sowie die Personenkontrolle für den Zeitraum dieser Sammelanhörung.

Der AN erbringt die Bewachungsdienstleistung nach gesonderter Einzelbeauftragung durch den AG an circa 25 bis 60 Werktagen im Jahr. Die Dauer der jeweiligen (Einzel-)Einsätze variiert grundsätzlich zwischen 1 bis 20 Werktagen. Die tägliche Einsatzzeit wird im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufes festgelegt. Die tägliche Rahmenzeit der täglichen Einsatzzeiten beträgt grundsätzlich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.

Gegenstand nach CPV

  • 79700000Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
  • 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
  • 79713000Bewachungsdienste

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Hinweislich: Bitte beachten Sie den konkreten Wortlaut der Ziffer 2.3.3 "Nachweis über aktuelle Mitarbeiterzahl im Aufgabenbereich der Ausschreibung" im Arbeitsschritt "Eignungskriterien" auf der e-Vergabe-Plattform.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Vergleiche hierzu unter anderem die Ziffer 3. ("Vertragsdauer, Probezeit, Kündigung") innerhalb der Rahmenvereinbarung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Die genaue Anzahl der innerhalb der Vertragslaufzeit anfallenden Einsätze wird nachhaltig durch die aktuelle Flüchtlingssituation und die jeweiligen Zuständigkeiten/Aufgabenstellungen des AG bestimmt und kann daher nicht abschließend angegeben werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass jährlic … ganz lesen(1) Die genaue Anzahl der innerhalb der Vertragslaufzeit anfallenden Einsätze wird nachhaltig durch die aktuelle Flüchtlingssituation und die jeweiligen Zuständigkeiten/Aufgabenstellungen des AG bestimmt und kann daher nicht abschließend angegeben werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. insgesamt 4.000 Einsatzstunden für das Bewachungspersonal und 400 Einsatzstunden für den Schichtleiter anfallen werden. Es handelt sich dabei um Schätzwerte, eine Abnahmeverpflichtung besteht insofern nicht und ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge besteht ebenso nicht. Der AG behält sich vor, das geschätzte Volumen pro Jahr im Bedarfsfall zu unterschreiten bzw. zu überschreiten. Die Angebotspreise des AN haben hierbei weiterhin Gültigkeit. (2) Unabhängig von der in Ziffer 3 dieser Rahmenvereinbarung genannten Vertragslaufzeit endet diese Rahmenvereinbarung in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 3 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Erreichen der Höchstabrufmenge. (3) Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Regierung von Oberbayern
Art
Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Maximilianstr. 39, 80538 München
Kontakt
zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Auskünfte
Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (40 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 24.11.2026
  2. BekanntmachungFrist 24.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad72f00a-a26d-403a-8de9-a5635f058954.