Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienste Sammelanhörungen, LfAR, München
Regierung von Oberbayern · München, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-33-26-5veröffentlicht 30.10.2026erstmals 22.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2027 – 31.01.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- München80538, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Erstveröffentlichungvor 12 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 4 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 13 Tagenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 09:00 Uhrin 21 Tagennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetin 45 Tagen24 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.01.2029
Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) führt in regelmäßigen Abständen Sammelanhörungen zur Klärung der Identität von mutmaßlichen Staatsangehörigen eines Herkunftslandes durch.
Der Auftrag umfasst die Bewachung, den Objektschutz sowie die Personenkontrolle für den Zeitraum dieser Sammelanhörung.
Der AN erbringt die Bewachungsdienstleistung nach gesonderter Einzelbeauftragung durch den AG an circa 25 bis 60 Werktagen im Jahr. Die Dauer der jeweiligen (Einzel-)Einsätze variiert grundsätzlich zwischen 1 bis 20 Werktagen. Die tägliche Einsatzzeit wird im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufes festgelegt. Die tägliche Rahmenzeit der täglichen Einsatzzeiten beträgt grundsätzlich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Allgemeiner Jahresumsatz
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Hinweislich: Bitte beachten Sie den konkreten Wortlaut der Ziffer 2.3.3 "Nachweis über aktuelle Mitarbeiterzahl im Aufgabenbereich der Ausschreibung" im Arbeitsschritt "Eignungskriterien" auf der e-Vergabe-Plattform.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Vergleiche hierzu unter anderem die Ziffer 3. ("Vertragsdauer, Probezeit, Kündigung") innerhalb der Rahmenvereinbarung.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 24 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
(1) Die genaue Anzahl der innerhalb der Vertragslaufzeit anfallenden Einsätze wird nachhaltig durch die aktuelle Flüchtlingssituation und die jeweiligen Zuständigkeiten/Aufgabenstellungen des AG bestimmt und kann daher nicht abschließend angegeben werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass jährlic … ganz lesenkürzer
(1) Die genaue Anzahl der innerhalb der Vertragslaufzeit anfallenden Einsätze wird nachhaltig durch die aktuelle Flüchtlingssituation und die jeweiligen Zuständigkeiten/Aufgabenstellungen des AG bestimmt und kann daher nicht abschließend angegeben werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. insgesamt 4.000 Einsatzstunden für das Bewachungspersonal und 400 Einsatzstunden für den Schichtleiter anfallen werden. Es handelt sich dabei um Schätzwerte, eine Abnahmeverpflichtung besteht insofern nicht und ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge besteht ebenso nicht. Der AG behält sich vor, das geschätzte Volumen pro Jahr im Bedarfsfall zu unterschreiten bzw. zu überschreiten. Die Angebotspreise des AN haben hierbei weiterhin Gültigkeit. (2) Unabhängig von der in Ziffer 3 dieser Rahmenvereinbarung genannten Vertragslaufzeit endet diese Rahmenvereinbarung in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 3 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Erreichen der Höchstabrufmenge. (3) Die Höchstabrufmenge beträgt für das Bewachungspersonal 24.000 Einsatzstunden und für den Schichtleiter 2.400 Einsatzstunden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Regierung von Oberbayern
- Art
- Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Maximilianstr. 39, 80538 München
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sicherheit Nord3 Zuschläge
- ARGUS SECURITY & SERVICE GmbH2 Zuschläge
- Blunck Dienstleistungen GmbH2 Zuschläge
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH2 Zuschläge
- WWD Dienstleistung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 24.11.2026
- BekanntmachungFrist 24.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad72f00a-a26d-403a-8de9-a5635f058954.