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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

S0337 Bewachung OLK Roth

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt · Ingolstadt, Bayern

Aktenzeichen 6003142088-BwDLZ Ingolstadtveröffentlicht 01.11.2026Dienstleistungen · Nichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristin 34 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2027 – 30.09.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVSVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
Ort der Leistung
Ingolstadt85053, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterien70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    in 34 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2031
    in 11 Monaten

Beschreibung

6003142088-BwDLZ Ingolstadt

Gegenstand nach CPV

  • 79713000Bewachungsdienste

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualitätskriterien70 %
Preis30 %
Qualität
QualitätskriterienWachkategorie A2

Eignung8 von 8 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015 Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des G … ganz lesenFormlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015 Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWK akzeptiert und eingehalten werden Eigenerklärung, dass -ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, für das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorliegt (Einsatzart: Schutz besonders gefährdeter Objekte), das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt. -der Teilnehmer im Auftragsfall: Auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und Als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind. Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 und 24 VSVgV i.V.m. §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B-V 034/04.16) Eigenerklärung VO 2022-833 Russlanderklärung BAAINBw-B-V-031-Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eigung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewrber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender Bewertungsmatrix vorgenommen: +militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich=4 Punkte; -militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich=3 Punkte; +militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich= 2 Punkte; -Sicherheitsdienstleistungen mit Waffe= 1 Punkt. Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche - ohne Berücksichtigung von Feiertagen). Beispielrechnung: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht/5 WP Nachtschicht und Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht [5(Schichten Mo-Fr) x 3(WP)) + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP))=15+45=60 60/14 (Schichten pro Woche)= 4,29 Wachaufgaben (somit 5 WP als durchschnittliche Anzahl). Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie). Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität und Preis. Liegenschaft: Wachkategorie A - personelle Wachleistung mit Fahrzeugen (A2) Gewichtung = 30 % Preis und 70% Qualität Maximale Punktzahl (pro Liegenschaft) 1000 Punkte,
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung". Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen … ganz lesenReferenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung". Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/ Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Deckungssummen: a)Für Personenschäden 1.500.0 … ganz lesenVersicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Deckungssummen: a)Für Personenschäden 1.500.000,00 € b)Für Sachschäden 350.000,00 € c)Für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 € d)Für Vermögensschäden 15.000,00 €
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister (Der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung / des Auszuges)
Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist). Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
7 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2027
Vertragsende
30.09.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einmalige Verlängerung um bis zu 3 Jahre
Optionen
Mit Abschluss dieses Vertrages wird die Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3 Jahre vereinbart
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gem. Vertragsentwurf
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, siehe § 134 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 GWB Unwirksamkeit, siehe § 135 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Bieter kann in der Liegenschaft einen Ortstermin wahrnehmen. Das Zeitfenster für Ortsbesichtigungen wird mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (geplant 18.01.-22.01.2027). Die Termine sind ausschließlich ober das Objektmanagement in Roth abzustimmen (bwdlzingolstadtobmroth@bundeswehr.org). … ganz lesenDer Bieter kann in der Liegenschaft einen Ortstermin wahrnehmen. Das Zeitfenster für Ortsbesichtigungen wird mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (geplant 18.01.-22.01.2027). Die Termine sind ausschließlich ober das Objektmanagement in Roth abzustimmen (bwdlzingolstadtobmroth@bundeswehr.org). Zum Ortstermin sind max. 3 Personen als Vertreter des Bieters zugelassen. Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität und Preis. Wachkategorie A - Wachleistung mit Fahrzeug (A2), Gewichtung = 30% Preis und 70% Qualität, Maximale Punktzahl 1000 Punkte
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt
Art
Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, Verteidigung
Anschrift
Manchinger Straße 1, 85053 Ingolstadt
Kontakt
bwdlzingolstadtbeschaffung@bundeswehr.org

Bei uns erfasst

18Bekanntmachungen
9Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

84vergebene Aufträge
11Angebote je Los im Median (101 Lose mit Angabe)
1,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
311.003 € – 2,1 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d2c8465-2374-4dc1-90c9-e23f90a4d212.