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Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München Nr. 1/2024

Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München · München, Bayern

Aktenzeichen 12702024veröffentlicht 04.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 764 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 8 Lose · in 26 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
41,2 Mio. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81541, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 10,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • 1. Personalkonzept6 %
  • 2. Reaktionszeitkonzept6 %
  • 3. Erreichbarkeitskonzept12 %
  • 4. Weiterbildungskonzept12 %
  • 5. Qualifikation des Objektleiters12 %
  • 6. Whistleblowerkonzept12 %
  • 7. Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
2
Los 2

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
3
Los 3

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
4
Los 4

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
5
Los 5

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
6
Los 6

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
7
Los 7

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
8
Los 8

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag7 von 7 angegeben

1. Personalkonzept6 %
2. Reaktionszeitkonzept6 %
3. Erreichbarkeitskonzept12 %
4. Weiterbildungskonzept12 %
5. Qualifikation des Objektleiters12 %
6. Whistleblowerkonzept12 %
7. Preis40 %
Qualität
1. PersonalkonzeptDem Auftraggeber ist wichtig, dass der Auftragnehmer immer über ausreichend Sicherheitsmitarbeiter verfügt, um die auftragsgegenständlichen Sicherheitsleistungen vertragskonform zu erbringen (nachfolgend als "Ziel" bezeichnet). Der Bieter im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "1. Personalkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall dieses Ziel erreichen wird. Er hat dabei insbesondere zu beschreiben, - wie er im Auftragsfall sicherstellt, dass die Sicherheitsmitarbeiter pünktlich mit den Sicherheitsdienstleistungen beginnen werden und - wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubfalls umgehend Ersatzpersonen einsetzen kann, sodass die Auftragsausführung im Auftragsfall nicht unterbrochen wird und die erforderliche Anzahl an Sicherheitsmitarbeiter zur Verfügung steht.
Qualität
2. ReaktionszeitkonzeptDer Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "2. Reaktionszeitkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall sicherstellen wird, dass er die Ziffer 8.3 der Leistungsbeschreibung vorgesehene Reaktionszeit erfüllen wird.
Qualität
3. ErreichbarkeitskonzeptZiel des Auftraggeber ist es, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass seine Sicherheitsmitarbeiter und der Auftraggeber jederzeit (d.h. 24 Stunden täglich an allen Kalendertagen im Jahr) einen für alle auftragsgegenständlichen Belange Verantwortlichen beim Auftragnehmer erreichen können. Als ein solcher Verantwortlicher beim Auftragnehmer gilt jede Person beim Auftragnehmer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Entscheidungsbefugnis: Die Person ist in der Lage, alle Entscheidungen für den Auftragnehmer zu treffen, die zur Sicherstellung der Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, dem Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind. - Weisungsbefugnis: Die Person kann die Sicherheitsmitarbeiter zu allen Maßnahmen anweisen, die zur Sicherstellung der Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, dem Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind. - Beratungskompetenz: Die Person ist in der Lage, die Sicherheitsmitarbeiter bei einer Gefahr für die Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, den Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung unverzüglich zu beraten, um die Gefahr zu beseitigen. Der Bieter hat im Erreichbarkeitskonzept im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "3. Erreichbarkeitskonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er die Erfüllung dieses Ziels im Auftragsfall sicherstellt.
Qualität
4. WeiterbildungskonzeptZiel des Auftraggeber ist es, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass die vom Auftragnehmer im Auftragsfall gemäß Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Weiterbildungen geeignet sind, die Kenntnisse der von ihm zur Auftragsausführung eingesetzten Personen in den Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Sachgebieten aufzufrischen und darin weiterzubilden. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "4. Weiterbildungskonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er die Erfüllung dieses Ziels im Auftragsfall sicherstellt. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, - wie er im Rahmen der Weiterbildungen sicherstellen wird, dass die Teilnehmer der Weiterbildungen durch Ihre Teilnahme einen Nutzen aus der Weiterbildung ziehen; - wie die Weiterbildung zeitlich und inhaltlich strukturiert wird, - in welcher Form die Weiterbildungen abgehalten werden und - welche Medien im Rahmen der Weiterbildungen eingesetzt werden. Teil des Weiterbildungskonzeptes hat weiter ein Terminplan zu sein, aus dem sich die nach seiner Ansicht erforderliche Anzahl an Weiterbildungen für ein Jahr (365 Tage) ergibt. Der Bieter hat diesen Terminplan zu erläutern.
Qualität
5. Qualifikation des ObjektleitersDer im Auftragsfall im jeweiligen Los einzusetzende Objektleiter muss nach Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung mindestens eine Sachkundeprüfung i.S.d. §§ 9 ff. BewachV erfolgreich abgelegt haben oder einen der in § 8 Nr. 1 bis Nr. 3 BewachV aufgeführten Nachweise vorlegen können. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "5. Qualifikation Objektleiter" anzugeben - den Vor- und Nachnamen des im Los im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiters, - die Qualifikation des im Los im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiters und - wann der im Los im Auftragsfall einzusetzende Objektleiter diese Qualifikation erlangt hat. Der Bieter hat zudem den Qualifikationsnachweis des Objektleiters beizufügen.
Qualität
6. WhistleblowerkonzeptDer Auftragnehmer hat nach Ziffer 17 der Leistungsbeschreibung eine Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "6. Whistleblowerkonzept" zu beschreiben, wie er im Auftragsfall sicherstellt, - dass seine Beschäftigten Kenntnis von der Möglichkeit haben, sich über den Meldekanal mit Informationen über Verstöße vertraulich an die durch unabhängige Personen betriebene Meldestelle zu wenden (Unterkriterium 1); - dass die Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität i.S.v. Ziffer 17.3 der Leistungsbeschreibung wahrt (Unterkriterium 2); - dass die Personen, die mit den Aufgaben der Meldestelle betraut sind, bei Ausübung dieser Tätigkeit unabhängig sind (Unterkriterium 3).
Preis
7. PreisFür die Punkteverteilung im Zuschlagskriterium "Preis" wird die anhand der Angaben des Bieters im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "7. Preis (Lohnkostenkalkulation)" angegebenen "resultierender Stundenverrechnungssatz (Mischsatz) brutto" (nachfolgend ("Wertungspreis")) verwendet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. (vgl. hierzu 3.2. der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)).
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor End … ganz lesenDer Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. (vgl. hierzu 3.2. der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden" von 3 Losen ist auf folgendes hinzuweisen: Ein Angebot kann für ein Los oder für mehrere Lose eingereicht werden. Ein Bieter darf jedoch grundsätzlich nur für maxima … ganz lesenHinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden" von 3 Losen ist auf folgendes hinzuweisen: Ein Angebot kann für ein Los oder für mehrere Lose eingereicht werden. Ein Bieter darf jedoch grundsätzlich nur für maximal drei (3) Lose ("vom Auftraggeber vorgegebene Höchstzahl") den Zuschlag erhalten. Von diesem Grundsatz gibt es die folgenden Ausnahmen: 1. Ausnahme: Der Bieter darf den Zuschlag nur für weniger als drei (3) Lose erhalten, wenn er im Formblatt "Angaben zu den angebotenen Losen" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) im Register "2. Angabe max. Anzahl an Losen" die "Antwortmöglichkeit Nr. 1" oder "Antwortmöglichkeit Nr. 2" angegeben hat. Hat er die "Antwortmöglichkeit Nr. 1" angegeben, darf er für maximal ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Hat er die "Antwortmöglichkeit Nr. 2" angegeben, darf er für maximal zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. 2. Ausnahme: Der Bieter darf den Zuschlag für mehr als drei (3) Lose erhalten, wenn - es zu einer Nachverteilung kommt (vgl. zu der Nachverteilung im Einzelnen unter Ziffer 28.3 des Verfahrensbriefs) und - der Bieter im Formblatt "Angaben zu den angebotenen Losen" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) im Register "2. Angabe max. Anzahl an Losen" die "Antwortmöglichkeit Nr. 4"; "Antwortmöglichkeit Nr. 5", "Antwortmöglichkeit Nr. 6", "Antwortmöglichkeit Nr. 7" oder "Antwortmöglichkeit Nr. 8" angegeben hat. In diesem Fall darf der Bieter im Falle einer Nachverteilung für maximal die in der jeweiligen Antwortmöglichkeit genannten Anzahl an Losen den Zuschlag erhalten. Vgl. zu der Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden, im Einzelnen Ziffer 28. des Verfahrensbriefs.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5BDP Der Auftraggeber wird das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, abfragen (vgl. § 6 Abs. 1 WRegG). Entsprechendes gilt für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn auf das Angebot der Bietergemeinschaft der Zuschlag erteilt werden soll.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1PS Private Security GmbH, München10
2AF Security GmbH, Neutraubling12
3PS Private Security GmbH, München9
4secura protect Süd GmbH, Langenselbold12
5secura protect Süd GmbH, Langenselbold11
6AF Security GmbH, Neutraubling12
7AF Security GmbH, Neutraubling9
8secura protect Süd GmbH, Langenselbold10

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München
Anschrift
Mariahilfplatz 17, 81541 München
Kontakt
beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

277vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (270 Lose mit Angabe)
936.945 €Zuschlagswert im Median
225.786 € – 1,69 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e1e9655-0b6a-484e-ab7e-697a4e631bd7.