Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München Nr. 1/2024
Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München · München, Bayern
Aktenzeichen 12702024veröffentlicht 04.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 41,2 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 8
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- S0337 Bewachung OLK RothBundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt · IngolstadtFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienste Sammelanhörungen, LfAR, MünchenRegierung von Oberbayern · MünchenFrist 24.11.2026
- Bewachungsdienste, Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk OberpfalzRegierung der Oberpfalz · RegensburgFrist 26.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen sowie Wach-, Schließ- und Kontrolltätigkeiten am Universitätsklinikum RegensburgUniversitätsklinikum Regensburg AöR · RegensburgFrist 11.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 8 Lose · in 26 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 41,2 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 10,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- 1. Personalkonzept6 %
- 2. Reaktionszeitkonzept6 %
- 3. Erreichbarkeitskonzept12 %
- 4. Weiterbildungskonzept12 %
- 5. Qualifikation des Objektleiters12 %
- 6. Whistleblowerkonzept12 %
- 7. Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
| 4 | Los 4 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
| 5 | Los 5 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
| 6 | Los 6 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
| 7 | Los 7 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
| 8 | Los 8 Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- 1. PersonalkonzeptDem Auftraggeber ist wichtig, dass der Auftragnehmer immer über ausreichend Sicherheitsmitarbeiter verfügt, um die auftragsgegenständlichen Sicherheitsleistungen vertragskonform zu erbringen (nachfolgend als "Ziel" bezeichnet). Der Bieter im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "1. Personalkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall dieses Ziel erreichen wird. Er hat dabei insbesondere zu beschreiben, - wie er im Auftragsfall sicherstellt, dass die Sicherheitsmitarbeiter pünktlich mit den Sicherheitsdienstleistungen beginnen werden und - wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubfalls umgehend Ersatzpersonen einsetzen kann, sodass die Auftragsausführung im Auftragsfall nicht unterbrochen wird und die erforderliche Anzahl an Sicherheitsmitarbeiter zur Verfügung steht.
- Qualität
- 2. ReaktionszeitkonzeptDer Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "2. Reaktionszeitkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall sicherstellen wird, dass er die Ziffer 8.3 der Leistungsbeschreibung vorgesehene Reaktionszeit erfüllen wird.
- Qualität
- 3. ErreichbarkeitskonzeptZiel des Auftraggeber ist es, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass seine Sicherheitsmitarbeiter und der Auftraggeber jederzeit (d.h. 24 Stunden täglich an allen Kalendertagen im Jahr) einen für alle auftragsgegenständlichen Belange Verantwortlichen beim Auftragnehmer erreichen können. Als ein solcher Verantwortlicher beim Auftragnehmer gilt jede Person beim Auftragnehmer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Entscheidungsbefugnis: Die Person ist in der Lage, alle Entscheidungen für den Auftragnehmer zu treffen, die zur Sicherstellung der Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, dem Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind. - Weisungsbefugnis: Die Person kann die Sicherheitsmitarbeiter zu allen Maßnahmen anweisen, die zur Sicherstellung der Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, dem Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind. - Beratungskompetenz: Die Person ist in der Lage, die Sicherheitsmitarbeiter bei einer Gefahr für die Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, den Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung unverzüglich zu beraten, um die Gefahr zu beseitigen. Der Bieter hat im Erreichbarkeitskonzept im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "3. Erreichbarkeitskonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er die Erfüllung dieses Ziels im Auftragsfall sicherstellt.
- Qualität
- 4. WeiterbildungskonzeptZiel des Auftraggeber ist es, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass die vom Auftragnehmer im Auftragsfall gemäß Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Weiterbildungen geeignet sind, die Kenntnisse der von ihm zur Auftragsausführung eingesetzten Personen in den Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Sachgebieten aufzufrischen und darin weiterzubilden. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "4. Weiterbildungskonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er die Erfüllung dieses Ziels im Auftragsfall sicherstellt. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, - wie er im Rahmen der Weiterbildungen sicherstellen wird, dass die Teilnehmer der Weiterbildungen durch Ihre Teilnahme einen Nutzen aus der Weiterbildung ziehen; - wie die Weiterbildung zeitlich und inhaltlich strukturiert wird, - in welcher Form die Weiterbildungen abgehalten werden und - welche Medien im Rahmen der Weiterbildungen eingesetzt werden. Teil des Weiterbildungskonzeptes hat weiter ein Terminplan zu sein, aus dem sich die nach seiner Ansicht erforderliche Anzahl an Weiterbildungen für ein Jahr (365 Tage) ergibt. Der Bieter hat diesen Terminplan zu erläutern.
- Qualität
- 5. Qualifikation des ObjektleitersDer im Auftragsfall im jeweiligen Los einzusetzende Objektleiter muss nach Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung mindestens eine Sachkundeprüfung i.S.d. §§ 9 ff. BewachV erfolgreich abgelegt haben oder einen der in § 8 Nr. 1 bis Nr. 3 BewachV aufgeführten Nachweise vorlegen können. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "5. Qualifikation Objektleiter" anzugeben - den Vor- und Nachnamen des im Los im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiters, - die Qualifikation des im Los im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiters und - wann der im Los im Auftragsfall einzusetzende Objektleiter diese Qualifikation erlangt hat. Der Bieter hat zudem den Qualifikationsnachweis des Objektleiters beizufügen.
- Qualität
- 6. WhistleblowerkonzeptDer Auftragnehmer hat nach Ziffer 17 der Leistungsbeschreibung eine Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "6. Whistleblowerkonzept" zu beschreiben, wie er im Auftragsfall sicherstellt, - dass seine Beschäftigten Kenntnis von der Möglichkeit haben, sich über den Meldekanal mit Informationen über Verstöße vertraulich an die durch unabhängige Personen betriebene Meldestelle zu wenden (Unterkriterium 1); - dass die Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität i.S.v. Ziffer 17.3 der Leistungsbeschreibung wahrt (Unterkriterium 2); - dass die Personen, die mit den Aufgaben der Meldestelle betraut sind, bei Ausübung dieser Tätigkeit unabhängig sind (Unterkriterium 3).
- Preis
- 7. PreisFür die Punkteverteilung im Zuschlagskriterium "Preis" wird die anhand der Angaben des Bieters im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "7. Preis (Lohnkostenkalkulation)" angegebenen "resultierender Stundenverrechnungssatz (Mischsatz) brutto" (nachfolgend ("Wertungspreis")) verwendet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. (vgl. hierzu 3.2. der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)).- Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor End … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. (vgl. hierzu 3.2. der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden" von 3 Losen ist auf folgendes hinzuweisen: Ein Angebot kann für ein Los oder für mehrere Lose eingereicht werden. Ein Bieter darf jedoch grundsätzlich nur für maxima … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden" von 3 Losen ist auf folgendes hinzuweisen: Ein Angebot kann für ein Los oder für mehrere Lose eingereicht werden. Ein Bieter darf jedoch grundsätzlich nur für maximal drei (3) Lose ("vom Auftraggeber vorgegebene Höchstzahl") den Zuschlag erhalten. Von diesem Grundsatz gibt es die folgenden Ausnahmen: 1. Ausnahme: Der Bieter darf den Zuschlag nur für weniger als drei (3) Lose erhalten, wenn er im Formblatt "Angaben zu den angebotenen Losen" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) im Register "2. Angabe max. Anzahl an Losen" die "Antwortmöglichkeit Nr. 1" oder "Antwortmöglichkeit Nr. 2" angegeben hat. Hat er die "Antwortmöglichkeit Nr. 1" angegeben, darf er für maximal ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Hat er die "Antwortmöglichkeit Nr. 2" angegeben, darf er für maximal zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. 2. Ausnahme: Der Bieter darf den Zuschlag für mehr als drei (3) Lose erhalten, wenn - es zu einer Nachverteilung kommt (vgl. zu der Nachverteilung im Einzelnen unter Ziffer 28.3 des Verfahrensbriefs) und - der Bieter im Formblatt "Angaben zu den angebotenen Losen" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) im Register "2. Angabe max. Anzahl an Losen" die "Antwortmöglichkeit Nr. 4"; "Antwortmöglichkeit Nr. 5", "Antwortmöglichkeit Nr. 6", "Antwortmöglichkeit Nr. 7" oder "Antwortmöglichkeit Nr. 8" angegeben hat. In diesem Fall darf der Bieter im Falle einer Nachverteilung für maximal die in der jeweiligen Antwortmöglichkeit genannten Anzahl an Losen den Zuschlag erhalten. Vgl. zu der Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden, im Einzelnen Ziffer 28. des Verfahrensbriefs.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5BDP Der Auftraggeber wird das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, abfragen (vgl. § 6 Abs. 1 WRegG). Entsprechendes gilt für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn auf das Angebot der Bietergemeinschaft der Zuschlag erteilt werden soll.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | PS Private Security GmbH, München | 10 |
| 2 | AF Security GmbH, Neutraubling | 12 |
| 3 | PS Private Security GmbH, München | 9 |
| 4 | secura protect Süd GmbH, Langenselbold | 12 |
| 5 | secura protect Süd GmbH, Langenselbold | 11 |
| 6 | AF Security GmbH, Neutraubling | 12 |
| 7 | AF Security GmbH, Neutraubling | 9 |
| 8 | secura protect Süd GmbH, Langenselbold | 10 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, 81541 München
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
lra-m.bayern.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH12 Zuschläge
- Blunck Dienstleistungen GmbH7 Zuschläge
- VSD Victory Sicherheitsdienste GmbH7 Zuschläge
- WWD Dienstleistung GmbH7 Zuschläge
- Brother Security GmbH6 Zuschläge
- Mardini GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Bewachungsdienste, Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk OberpfalzRegierung der OberpfalzFrist 26.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen sowie Wach-, Schließ- und Kontrolltätigkeiten am Universitätsklinikum RegensburgUniversitätsklinikum Regensburg AöRFrist 11.11.2026
- S0335 Bewachung FBG-Tanklager NeuburgBundeswehr-Dienstleistungszentrum IngolstadtFrist 03.12.2026
- Sicherheit, Einlass, Kassen; Landesgartenschau Bad Windsheim 2027Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbHFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e1e9655-0b6a-484e-ab7e-697a4e631bd7.