Sicherheitsdienstleistungen (Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst sowie Objektschutz-/Separatwachdienst) für das Amtsgericht Schönebeck, Dienstgebäude Barby
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 533 E -ZBS- B 114/2024veröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.10.2025 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.10.2025 – …, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Angebotspreis60 %
- Ausbildung Führungspersonal5 %
- Berufserfahrung Führungspersonal5 %
- Personalausfallkonzept15 %
- Implementierungskonzept5 %
- Schulungskonzept10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 17 Monaten48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort des Amtsgerichts Schönebeck, in 39249 Barby, Schloßstraße 33, insbesondere zum Zwecke der Objekt-, Gebäude- und Anlagensicherung vor Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung, unerwünschten Zutritten und Müllablagerungen. Im Zuge der Auftragsausführung ist Gegenstand der Leistungsbringung die Kontrolle und Überwachung des gesamten Geländes mit einer Größe von ca. 28.000 m², die Einlasskontrolle, die Erteilung von Auskünften an Dritte (als zentrale Anlauf- und Informationsstelle), die Bestreifung des Geländes zu Fuß, die Gewährleistung des Brandschutzes und die Überwachung und Auswertung sämtlicher Alarm- und Kontrollsysteme.
Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst: Grundsätzlich ist das Objekt während der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 05:30 Uhr - 18:30 Uhr) mit einer SMA zu besetzen. Objektschutz/Separatwachdienst: Grundsätzlich ist das Objekt in der Zeit außerhalb der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 18:00 Uhr - 06:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr mit zwei SMA zu besetzen.
Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDas wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
- Qualität
- Ausbildung FührungspersonalIn Anlehnung an die Struktur eines Steckbriefs soll dargelegt werden, über welche Ausbildung und Berufserfahrung die einzusetzende Führungskraft verfügt. Der Steckbrief ist im Dateinamen als "Anlage 3 – Qualifikation Führungspersonal" zu kennzeichnen. Die zugehörigen Nachweise sind spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn vorzulegen (Ziff. 3.4 der Leistungsbeschreibung). (1) Ausbildung Führungspersonal Es ist anzugeben, welche Ausbildung die einzusetzende hauptamtliche Führungskraft hat. Die Ausbildung wird wie folgt bewertet: Werkschutzfachkraft (IHK) bzw. Schutz- und Sicherheitskraft (LG 3): 0 Punkte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (LG 4): 50 Punkte Meister für Schutz und Sicherheit (LG 5): 100 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Ausbildung Führungspersonal".
- Qualität
- Berufserfahrung FührungspersonalIn Anlehnung an die Struktur eines Steckbriefs soll dargelegt werden, über welche Ausbildung und Berufserfahrung die einzusetzende Führungskraft verfügt. Der Steckbrief ist im Dateinamen als "Anlage 3 – Qualifikation Führungspersonal" zu kennzeichnen. Die zugehörigen Nachweise sind spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn vorzulegen (Ziff. 3.4 der Leistungsbeschreibung). (2) Berufserfahrung Führungspersonal Es ist anzugeben, welche Berufserfahrung die einzusetzende hauptamtliche Führungskraft in dem geforderten Aufgabenbereich hat. Die Berufserfahrung wird wie folgt bewertet: Berufserfahrung = 2 Jahre: 0 Punkte Berufserfahrung ≥ 3 Jahre: 50 Punkte Berufserfahrung ≥ 4 Jahre: 100 Punkte Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Berufserfahrung Führungspersonal".
- Qualität
- PersonalausfallkonzeptEs ist das Personalausfallkonzept am folgenden Beispiel zu beschreiben: Der Einsatz eines Sicherheitsmitarbeiters im Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst beginnt um 05:30 Uhr. Dieser meldet sich um 03:00 Uhr krank. Wie wird die Dienstleistung sichergestellt? Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: • Ablaufstruktur • Informationskette • Reaktionszeiten • Kompensationsstrategien (Personalreserve, etc.) Das Personalausfallkonzept ist im Dateinamen als "Anlage 4 – Personalausfallkonzept" zu kennzeichnen. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können ("Personalausfallkonzept", "Implementierungskonzept", "Schulungskonzept") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem. Im Einzelnen wird auf Ziff. 9.2 der Vorbemerkungen verwiesen. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Qualität“.
- Qualität
- ImplementierungskonzeptEs ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen die Leistungen implementiert werden. Das Konzept ist im Dateinamen mit "Anlage 5 – Implementierungskonzept" zu kennzeichnen. Es ist die Implementierungsplanung unter Beifügung eines Organigramms darzulegen. Dabei ist auf alle relevanten Schritte und Maßnahmen in zeitlicher Abfolge einzugehen, die für einen reibungslosen und erfolgreichen Leistungsstart von Bedeutung sind. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: • Bedarfsermittlung Personal (Anzahl, Qualifikationen, Schulungen, etc.) und vom AN zu stellende Ausrüstung • Maßnahmen der Personalbeschaffung • Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen • Objektbezogene Einarbeitung der Mitarbeiter • Zeitplan für die vorgesehenen Maßnahmen Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können ("Personalausfallkonzept", "Implementierungskonzept", "Schulungskonzept") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem. Im Einzelnen wird auf Ziff. 9.2 der Vorbemerkungen verwiesen. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Qualität“.
- Qualität
- SchulungskonzeptEs sind die vor und während der Leistungserbringung vorgesehenen Schulungen für das eingesetzte Personal zu beschreiben. Das Schulungskonzept ist im Dateinamen mit "Anlage 6 – Schulungskonzept" zu kennzeichnen. Inhaltlich ist auf Folgendes einzugehen: • Inhalt, • Anzahl, • Dauer, • Zyklus, • Schulungsergebnis und • interne Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung von Schulungsplänen Es ist insbesondere auf auftragsbezogene Schulungen (z. B. zum Thema Objektsicherheit, Überwachungssysteme, Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern, Kundendienst- und Serviceorientierung etc.) zu achten. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können ("Personalausfallkonzept", "Implementierungskonzept", "Schulungskonzept") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem. Im Einzelnen wird auf Ziff. 9.2 der Vorbemerkungen verwiesen. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Qualität“.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers … ganz lesenkürzer
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach denRechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als sechs Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)- Kriterium
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaf … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.- Kriterium
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten dr … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement - Eigenerklärung (Formular "B2 - Bieterauskunft") zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe --> der Leistungsart, --> der Art des Referenzprojekts und Größe der zu überwachenden Fläche, --> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.Nr.), --> des Ausführungsortes, --> der jährlichen Personalstunden pro Jahr, --> des jährlichen Rechnungswerts und --> des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Personalstunden pro Jahr) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Bewachungs- und/oder Empfangsdiensten mit Bewachungsaspekt, die Bedienung von Sicherheits- und Alarmsystemen sowie die Durchführung von Schließ- und Kontrollgängen handelt. Der Personaleinsatz im Objektschutz muss darüber hinaus an 24 Stunden am Tag und 365 Tagen im Jahr gewährleistet worden sein. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 12.000 Personenstunden und die beiden weiteren Referenzen jeweils mindestens 9.000 Personenstunden erreichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag am 01.10.2025 und endet am 30.09.2028, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 30.09.2030.
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 17.04.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 17.04.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herrn Lehmann (lutz.lehmann@justiz.sachsen-anhalt.de; 03928 782 101) zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.04.2025 bis 16.04.2025 durchgeführt werden. Die Termine sind rechtzeitig (mind. zwei Tage vor dem geplanten Termin) mit der Ansprechperson abzustimmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Ansprechperson bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigungen nicht beantwortet. (5) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (6) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 12) auszufüllen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 39112 Magdeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen-Anhalt (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MDW Mitteldeutscher Wachschutz GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- BRU Security GmbH3 Zuschläge
- Black Knight GmbH2 Zuschläge
- City Schutz GmbH2 Zuschläge
- Ost West Security GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eda5c244-f1bb-45c1-b6e8-3108b474513c.