Zum Inhalt
Menü

Sicherheitsdienstleistungen (Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst sowie Objektschutz-/Separatwachdienst) für das Amtsgericht Schönebeck, Dienstgebäude Barby

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 533 E -ZBS- B 114/2024veröffentlicht 15.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 556 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 47 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.10.2025 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotspreis60 %
  • Ausbildung Führungspersonal5 %
  • Berufserfahrung Führungspersonal5 %
  • Personalausfallkonzept15 %
  • Implementierungskonzept5 %
  • Schulungskonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort des Amtsgerichts Schönebeck, in 39249 Barby, Schloßstraße 33, insbesondere zum Zwecke der Objekt-, Gebäude- und Anlagensicherung vor Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung, unerwünschten Zutritten und Müllablagerungen. Im Zuge der Auftragsausführung ist Gegenstand der Leistungsbringung die Kontrolle und Überwachung des gesamten Geländes mit einer Größe von ca. 28.000 m², die Einlasskontrolle, die Erteilung von Auskünften an Dritte (als zentrale Anlauf- und Informationsstelle), die Bestreifung des Geländes zu Fuß, die Gewährleistung des Brandschutzes und die Überwachung und Auswertung sämtlicher Alarm- und Kontrollsysteme.

Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst: Grundsätzlich ist das Objekt während der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 05:30 Uhr - 18:30 Uhr) mit einer SMA zu besetzen. Objektschutz/Separatwachdienst: Grundsätzlich ist das Objekt in der Zeit außerhalb der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 18:00 Uhr - 06:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr mit zwei SMA zu besetzen.

Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Angebotspreis60 %
Ausbildung Führungspersonal5 %
Berufserfahrung Führungspersonal5 %
Personalausfallkonzept15 %
Implementierungskonzept5 %
Schulungskonzept10 %
Preis
AngebotspreisDas wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Qualität
Ausbildung FührungspersonalIn Anlehnung an die Struktur eines Steckbriefs soll dargelegt werden, über welche Ausbildung und Berufserfahrung die einzusetzende Führungskraft verfügt. Der Steckbrief ist im Dateinamen als "Anlage 3 – Qualifikation Führungspersonal" zu kennzeichnen. Die zugehörigen Nachweise sind spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn vorzulegen (Ziff. 3.4 der Leistungsbeschreibung). (1) Ausbildung Führungspersonal Es ist anzugeben, welche Ausbildung die einzusetzende hauptamtliche Führungskraft hat. Die Ausbildung wird wie folgt bewertet: Werkschutzfachkraft (IHK) bzw. Schutz- und Sicherheitskraft (LG 3): 0 Punkte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (LG 4): 50 Punkte Meister für Schutz und Sicherheit (LG 5): 100 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Ausbildung Führungspersonal".
Qualität
Berufserfahrung FührungspersonalIn Anlehnung an die Struktur eines Steckbriefs soll dargelegt werden, über welche Ausbildung und Berufserfahrung die einzusetzende Führungskraft verfügt. Der Steckbrief ist im Dateinamen als "Anlage 3 – Qualifikation Führungspersonal" zu kennzeichnen. Die zugehörigen Nachweise sind spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn vorzulegen (Ziff. 3.4 der Leistungsbeschreibung). (2) Berufserfahrung Führungspersonal Es ist anzugeben, welche Berufserfahrung die einzusetzende hauptamtliche Führungskraft in dem geforderten Aufgabenbereich hat. Die Berufserfahrung wird wie folgt bewertet: Berufserfahrung = 2 Jahre: 0 Punkte Berufserfahrung ≥ 3 Jahre: 50 Punkte Berufserfahrung ≥ 4 Jahre: 100 Punkte Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Berufserfahrung Führungspersonal".
Qualität
PersonalausfallkonzeptEs ist das Personalausfallkonzept am folgenden Beispiel zu beschreiben: Der Einsatz eines Sicherheitsmitarbeiters im Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst beginnt um 05:30 Uhr. Dieser meldet sich um 03:00 Uhr krank. Wie wird die Dienstleistung sichergestellt? Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: • Ablaufstruktur • Informationskette • Reaktionszeiten • Kompensationsstrategien (Personalreserve, etc.) Das Personalausfallkonzept ist im Dateinamen als "Anlage 4 – Personalausfallkonzept" zu kennzeichnen. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können ("Personalausfallkonzept", "Implementierungskonzept", "Schulungskonzept") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem. Im Einzelnen wird auf Ziff. 9.2 der Vorbemerkungen verwiesen. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Qualität“.
Qualität
ImplementierungskonzeptEs ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen die Leistungen implementiert werden. Das Konzept ist im Dateinamen mit "Anlage 5 – Implementierungskonzept" zu kennzeichnen. Es ist die Implementierungsplanung unter Beifügung eines Organigramms darzulegen. Dabei ist auf alle relevanten Schritte und Maßnahmen in zeitlicher Abfolge einzugehen, die für einen reibungslosen und erfolgreichen Leistungsstart von Bedeutung sind. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen: • Bedarfsermittlung Personal (Anzahl, Qualifikationen, Schulungen, etc.) und vom AN zu stellende Ausrüstung • Maßnahmen der Personalbeschaffung • Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen • Objektbezogene Einarbeitung der Mitarbeiter • Zeitplan für die vorgesehenen Maßnahmen Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können ("Personalausfallkonzept", "Implementierungskonzept", "Schulungskonzept") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem. Im Einzelnen wird auf Ziff. 9.2 der Vorbemerkungen verwiesen. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Qualität“.
Qualität
SchulungskonzeptEs sind die vor und während der Leistungserbringung vorgesehenen Schulungen für das eingesetzte Personal zu beschreiben. Das Schulungskonzept ist im Dateinamen mit "Anlage 6 – Schulungskonzept" zu kennzeichnen. Inhaltlich ist auf Folgendes einzugehen: • Inhalt, • Anzahl, • Dauer, • Zyklus, • Schulungsergebnis und • interne Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung von Schulungsplänen Es ist insbesondere auf auftragsbezogene Schulungen (z. B. zum Thema Objektsicherheit, Überwachungssysteme, Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern, Kundendienst- und Serviceorientierung etc.) zu achten. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können ("Personalausfallkonzept", "Implementierungskonzept", "Schulungskonzept") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem. Im Einzelnen wird auf Ziff. 9.2 der Vorbemerkungen verwiesen. Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert. Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Qualität“.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag am 01.10.2025 und endet am 30.09.2028, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 30.09.2030.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 17.04.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 17.04.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herrn Lehmann (lutz.lehmann@justiz.sachsen-anhalt.de; 03928 782 101) zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.04.2025 bis 16.04.2025 durchgeführt werden. Die Termine sind rechtzeitig (mind. zwei Tage vor dem geplanten Termin) mit der Ansprechperson abzustimmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Ansprechperson bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigungen nicht beantwortet. (5) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (6) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 12) auszufüllen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BRU Security GmbH, Naumburg (Saale)–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen-Anhalt (0 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6345a495-957f-4e56-b9d1-3e4a3d7deae1.