Sicherheitsdienstleistungen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF2-0254-2023veröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- … – 30.11.2027
- Lose
- 5
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Staatsbibliothek zu Berlin - Wachschutzleistungen DIN 77200-1 - Vergabe 3034/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 08.12.2026
- Sicherheitsdienstleistungen im Projekt SüdOstLink50Hertz Transmission GmbH · BerlinFrist 16.11.2026
- Empfangs- und Wachdienstleistungen Sankt AugustinDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. · BerlinFrist 24.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen vom 01.03.2027 - 28.02.2030Bezirksamt Spandau von Berlin · BerlinFrist 24.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 3: Schließdienstbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Mobile Sicherheitsdienstleistungenin 4 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 4: Kehr- und Aufstellgleisanlagenin 4 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 1: Stationäre Sicherheitsdienstleistungenin 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 5: Pförtnerdienstin 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 30.11.2027
- Lose
- 5
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (221 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (461 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Einreichung von verschiedenen Konzepten50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
- Vertragsendein 13 Monaten
Beschreibung
Die Gesamtlesitung Sicherheit wurde für eine losweise Vergabe in 5 Bereiche aufgeteilt.
Schwerpunkt- und Endbahnhöfe, Mobiler Sicherheitsdienst, Schließdienst, Kehr- und Aufstellgleisanlagen und Pförtnerdienst.
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen u.a. folgende Leistungen:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung , • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen, • anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Gegenstand nach CPV
- 79710000Dienstleistungen von SicherheitsdienstenHauptgegenstand
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stationäre Sicherheitsdienstleistungen Der AG benötigt stationäre Sicherheitsdienstleistungen auf den Schwerpunkt- und Endbahnhöfen: Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung, • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen, • anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes, Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen. | – | – |
| 2 | Mobile Sicherheitsdienstleistungen Die BVG benötigt mobile Sicherheitsdienstleistungen in den Betriebsanlagen und Verkehrsmitteln. Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung, • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen, • anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes, Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen. | – | – |
| 3 | Schließdienst Die BVG benötigt nächtliche motorisierte Sicherheitsdienstlesitungen auf den U-Bahnhöfen. Die vom AN im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die grundsätzliche Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a.: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung, • Die Sicherung unserer Bahnhöfe und Anlagen durch Verschließen der Zugangstore zeitnah nach passieren des letzten Zuges sowie dem Öffnen bis spätestens 30 Minuten vor der ersten Fahrt (Schließpläne werden durch AG übermittelt). • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des AG vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG-Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen, Fahrzeugen und Liegenschaften des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr (SEV) und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes, Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen. | – | – |
| 4 | Kehr- und Aufstellgleisanlagen Die BVG benötigt Sicherheitsdienstleistungen auf den Kehr- und Aufstellgleisanlagen. Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung, • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen, • anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes, Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen. | – | – |
| 5 | Pförtnerdienst Die BVG benötigt Sicherungsdienstleistungen für den Pförtnerdienst. Das eingesetzte Wachpersonal soll Sicherheit und Ordnung im Überwachungsbereich unter anderem durch folgende Tätigkeiten aufrechterhalten: Sichtbare Präsenz im Überwachungsbereich. Zutrittsmanagement im Eingangsbereich der BVG Liegenschaft. Prüfung und Erteilung von Zutrittsberechtigungen von Personen und Ein- und Ausfahrtberechtigung von Kfz. o Durchführung Ausgangskontrollen bei Verdacht einer Straftat z.B. Diebstahl. o Ausgabe Besucherausweise o Rücknahme Besucherausweise o Ausgabe Einfahrtgenehmigung Kfz. o Rücknahme Ein- Ausfahrtgenehmigung Kfz. o Anlassbezogene Fahrzeugkontrollen hinsichtlich der Ein- oder Ausfuhr von Gegenständen. o Lenkung, Weiterleitung und Begleitung von Besuchern o Ausgabe von Informationsschriften o Überprüfung der Fremdfirmen, anhand eines IT-Programmes, in Bezug auf die arbeitsschutzrechtliche Berechtigung, die rote Sicherheitszone auf der Liegenschaft zu betreten. o Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen ist der Kontrollgang zu unterbrechen, Hilfe zu leisten und den Kontrollgang nach beendeter Maßnahmen fortzuführen. o Einleitung von Erstmaßnahmen bei Auslösung der Gefahrenmeldeanlage o Ordnungsgemäße Bedienung der Schrankenanlage o Vordefinierten Kontrollgang in Abstimmung mit dem AG. o Ausgabe - Rückgabe von Schlüsseln inklusive Dokumentation o Annahme von Paket - und Warensendung und Weiterleitung an die empfangsberechtigte Person der Fachabteilung. Aufnahme und Weiterleitung von security und safety relevanten Mängeln, Störungen Schäden und erweiterten Sachverhalten an den AG. Anzeige und Festnahme von Zuwiderhandelnden, wie durch die nationale Gesetzgebung definiert. Durch schnelles und wirksames Handeln der Wachpersonen sollen Schadensprozesse verhindert oder gestoppt, bzw. durch zielgerichtete Sofortmaßnahmen das Schadensausmaß begrenzt werden. Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen. | – | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Einreichung von verschiedenen Konzepten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.11.2027
- Verlängerung
- Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen: 1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029. 2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2031.
- Optionen
- Der Vertrag kann zwei mal um jeweils bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 bzw. 30.11.2031 verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die geschlossenen Rahmenvereinbarung hat einen Höchstwert von 85.890.000 EUR.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Einreichung von Konzepten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen: 1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2028. 2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 13 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
- Optionen
- Der Vertrag kann zwei mal durch den AG verlängert werden: Ein mal um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2028. Ein mal um bis zu 13 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die geschlossene Rahmenvereinbarung hat einen Höchstwert von 51.723.000 EUR.
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Einreichung von Konzepten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.11.2025
- Verlängerung
- Der Vertrag beinhaltet eine Fortführungsoptionen von 25 Monaten. Er kann jedoch maximal bis zum 30.11.2027 verlängert werden.
- Optionen
- Der Vertrag kann einmailig um bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2027 verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der Höchstwert der geschlossenen Rahmenvereinbarung beträgt 6.374.000 EUR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | WeWATCH Security Service GmbH, Berlin | 5 |
| 2 | Berliner Objektschutz und Service Eltan GmbH, Berlin | 4 |
| 3 | WeWATCH Security Service GmbH, Berlin | 5 |
| 4 | B.O.S.S. Sicherheitsdienst und Service GmbH, Berlin | 5 |
| 5 | EITNER SECURITY GmbH, Berlin | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Website
- vergabekooperation.berlin
- Kontakt
- einkauf.inf2@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- AWR All Wacht Rennwanz GmbH6 Zuschläge
- Sicherheit Nord GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- WeWatch Security Service GmbH6 Zuschläge
- Sicherheit West GmbH4 Zuschläge
- AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH3 Zuschläge
- B.O.S.S. Sicherheitsdienst und Service GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e043aef-f331-4c1c-b06b-cfb34d76bc6c.