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Sicherheitsdienst für das Dienstgebäude der Zentrale des Goethe-Instituts

Goethe-Institut e.V. - Zentrale · München, Bayern

Aktenzeichen 73/202401veröffentlicht 24.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 985 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Personalkonzept30 %
  • Ausführungskonzept Kundenservice und Besucherfreundlichkeit30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Goethe-Institut e.V. benötigt für das Objekt: Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München einen Dienstleister für den Sicherheitsdienst. Die Vertragsdauer beginnt am 01.08.2024 und endet zum 30.04.2027. Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 2-mal 1 Jahr bis spätestens zum 30.04.2029. Bei dem Objekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Verwaltungsgebäude mit 7 Stockwerken. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Das Goethe-Institut e.V. vergibt die Dienstleistung des Sicherheitsdienstes im Dienstgebäude im Oskar-von-Miller-Ring 18 in 80333 München. Die Leistungszeit beginnt ab 01.08.2024 und endet zum 30.04.2027. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 2-mal 1 Jahr bis längstens zum 30.04.2029. Bei dem Objekt (Goethe-Institut e.V., Oskar-von-Miller-Ring 18 in 80333 München) handelt es sich um das ehemalige Verwaltungsgebäude der Siemens AG. Das Gebäude wurde in den Jahren 1954-56 von den Architekten Eduard von der Lippe und Hans Maurer erbaut und besteht aus 7 Stockwerken. Der Stahlbetonskelettbau bestehend aus: Untergeschoss, Erdgeschoss mit teilweise Arkadengängen, vier Obergeschossen, Dachgeschoss als Staffelgeschoss und ein konkav geschwungenes Dach. Das Gebäude hat einen quadratischen Grundriss um einen Innenhof. Der Innenhof ist eine Verkehrsfläche und kein Aufenthaltsraum. Der Boden ist mit Granitplatten bekleidet. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Gebäude, inklusive der Innenräume.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Personalkonzept30 %
Ausführungskonzept Kundenservice und Besucherfreundlichkeit30 %
Preis
Preis 40% (maximal 400 Leistungspunkte) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage A.2), dort Ziffer 1.4. Gewertet wird der Gesamtangebotspreis netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Preispunktzahl 400. Alle weiteren Angebote werden in der Weise ins Verhältnis gesetzt, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximal erreichbaren Punktzahl (400) multipliziert wird; es gilt also die folgende Formel: (Niedrigster Preis / Preis des Bieters) mal 400 = erreichte Punktzahl des Bewerbers / Bieters.
Qualität
PersonalkonzeptFür die Qualität des Personalkonzepts können insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erreicht werden. Die Wertung des Konzepts erfolgt in der Weise, dass das Konzept des Bewerbers / Bieters in Bezug auf jedes Unterkriterium mit Wertungspunkten von 0 bis 5 bewertet wird. Die erreichte Punktstufe richtet sich jeweils danach, inwieweit das vom Bewerber / Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Sicherheitsdienstes) durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bewerber / Bieter, dem im Rahmen des in der folgenden Tabelle angegebenen Punktekorridor entspricht. Die entsprechende Wertungsmatrix für die Wertungspunkte können Sie Anlage C entnehmen.
Qualität
Ausführungskonzept Kundenservice und BesucherfreundlichkeitFür die Qualität des Personalkonzepts können insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erreicht werden. Die Wertung des Konzepts erfolgt in der Weise, dass das Konzept des Bewerbers / Bieters in Bezug auf jedes Unterkriterium mit Wertungspunkten von 0 bis 5 bewertet wird. Die erreichte Punktstufe richtet sich jeweils danach, inwieweit das vom Bewerber / Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Sicherheitsdienstes) durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bewerber / Bieter, dem im Rahmen des in der folgenden Tabelle angegebenen Punktekorridor entspricht. Die entsprechende Wertungsmatrix für die Wertungspunkte können Sie Anlage C entnehmen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichen eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Konta … ganz lesen1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichen eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.); 3) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.); 4) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.). 5) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium
6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den Mindestversicherungssummen/Deckungssummen je Schadensereignis a. für Personenschäden 1.000.000,- EUR b. für Sach- und Umweltschäden 250.000,--EUR c. für reine Vermögensschäden 12.500,- EUR d. für Schlüsselverlustschäden 100.000,- EUR e. für … ganz lesen6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den Mindestversicherungssummen/Deckungssummen je Schadensereignis a. für Personenschäden 1.000.000,- EUR b. für Sach- und Umweltschäden 250.000,--EUR c. für reine Vermögensschäden 12.500,- EUR d. für Schlüsselverlustschäden 100.000,- EUR e. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,- EUR f. für Vermögensschäden durch Verletzung DS-GVO 100.000,- EUR Die Deckungssummen sind Mindestanforderungen. 7) Erklärung über Umsätze vergleichbarer Leistungen: Von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (ggf. einschl. der Unterauftragnehmer) ist der durch das/die Unternehmen erzielte Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (netto), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben (Anlage B.6)
Kriterium
8) Darstellung von vergleichbaren Referenzaufträgen (vergleichbare Größenordnung und ähnliche Inhalte). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss die Laufzeit insgesamt oder zu mindestens 12 Monaten im Zeitraum der letzten 3 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmach … ganz lesen8) Darstellung von vergleichbaren Referenzaufträgen (vergleichbare Größenordnung und ähnliche Inhalte). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss die Laufzeit insgesamt oder zu mindestens 12 Monaten im Zeitraum der letzten 3 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung liegen. (Anlage B.7) Mindestanforderung: Mindestens gefordert ist die Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen für Sicherheitsdienstleistungen für Bürogebäude mit mindestens 400 Arbeitsplätzen im genannten Referenzzeitraum.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 2-mal 1 Jahr bis spätestens zum 30.04.2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 MONTHS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechen … ganz lesenLeistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.8).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str 76, 53133 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie: Das Goethe-Institut e.V. schreibt aus eigener Entscheidung aufgrund der Entscheidung der Vergabekammer Westfalen (Beschluss v. 29.11.2021 - VK 1-43/21) zu einem Sicherheitsdienst europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Bund im Fall eines Nachprüfungsantrags in … ganz lesenBitte beachten Sie: Das Goethe-Institut e.V. schreibt aus eigener Entscheidung aufgrund der Entscheidung der Vergabekammer Westfalen (Beschluss v. 29.11.2021 - VK 1-43/21) zu einem Sicherheitsdienst europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Bund im Fall eines Nachprüfungsantrags in einer vergleichbaren Situation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt die Auftraggeberin hierfür keine Haftung. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt unter dem genannten Vorbehalt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB wäre schriftlich zu stellen. Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXH5UL

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a0d6776-3a90-47f6-8433-d0ae8c7d7d92.