Rahmenvertrag über die Medienversorgung der Bibliotheken der Goethe-Institute im Ausland
Goethe-Institut e.V. - Zentrale · München, Bayern
Aktenzeichen KB1/202610veröffentlicht 16.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 100 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Versanddauer innerhalb Deutschlands10 %
- Bearbeitungszeit für die Folierung10 %
- Recherche und Bestellmöglichkeit für weitere fremdsprachige Medien10 %
- Sprachversionen der Benutzeroberfläche10 %
- Bearbeitungszeit für die Einpflege von Empfehlungslisten10 %
- Bearbeitungszeit für die Einpflege von Themenlisten10 %
- Angebot von Standing order-Dienstleistungen10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 22 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 1 Tagan Goethe-Institut e.V. - Zentrale
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 11 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrin 11 Tagen
- Bindefrist endetin 2 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Für den Zweck der Medienversorgung der Bibliotheken der Goethe-Institute weltweit wird eine elektronische Bestellplattform benötigt. Über diese webbasierte, passwortgeschützte Plattform sollen alle Vorgänge der Bestellung, Beschaffung und Lieferung von Medien abgewickelt und dargestellt werden. Bei den zu bestellenden Medien handelt es sich um: - Bücher - Tonträger (Musik und Hörbuch) - Brettspiele - Publikationen in fortgesetzter Erscheinungsweise (Fortsetzungswerke) - Abonnements von Zeitschriften und Zeitungen. Es gibt keine garantierte jährliche Mindestabnahmesumme.
Beschreibung des Loses
Durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungen sind Folgende: 1. Bereitstellung einer Bestellplattform (Online-Recherchedatenbank) als Bestellgrundlage für die genannten Medien bereit 2. Existenz einer Bedienungsfunktion der Bestellplattform 3. Bereitstellung elektronischer Benutzerkonten (ein Konto je Adressat), die einen individuellen Zugriff auf sämtliche Daten und Bestellvorgänge ermöglichen 4. Abwicklung und Darstellung der Abonnement- und Fortsetzungsverwaltung 5. Rechnungsstellung auf elektronischem Wege und auf Wunsch auch die Bereitstellung von schriftlichen Originalrechnungen 6. Lieferung und Versand laut den aktuell gültigen Versandvorschriften des Goethe-Instituts (Anlage E) 7. Service und Sonstiges 8. Auftragnehmer muss im Falle der Auftragserteilung eine fristgerechte Verfügbarkeit aller Leistungen zum 1. Januar 2027 sicherstellen Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 zum Vertrag) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 22113000Bücher für BibliothekenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Preis
- Siehe Anlage D Bewertungsmatrix
- Qualität
- Versanddauer innerhalb DeutschlandsSiehe Anlage D Bewertungsmatrix
- Qualität
- Bearbeitungszeit für die FolierungSiehe Anlage D Bewertungsmatrix
- Qualität
- Recherche und Bestellmöglichkeit für weitere fremdsprachige MedienSiehe Anlage D Bewertungsmatrix
- Qualität
- Sprachversionen der BenutzeroberflächeSiehe Anlage D Bewertungsmatrix
- Qualität
- Bearbeitungszeit für die Einpflege von EmpfehlungslistenSiehe Anlage D Bewertungsmatrix
- Qualität
- Bearbeitungszeit für die Einpflege von ThemenlistenSiehe Anlage D Bewertungsmatrix
- Qualität
- Angebot von Standing order-DienstleistungenSiehe Anlage D Bewertungsmatrix
Eignung6 von 6 angegeben
- Anteil der Unterauftragsvergabe
1.Soweit notwendig sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vo … ganz lesenkürzer
1.Soweit notwendig sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt Anlage B4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): - Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). - Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. - Erklärung gemäß Anlage B 8 (Eigenerklärung Russlandbezug).- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- 2. Darstellung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten (vergleichbare Größenordnung und ähnliches Umfeld), die in den letzten 3 Jahren seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgreich unter Einhaltung der Ausführungsfristen und der veranschlagten Vergütung abgeschlossen wurden.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- 3. Von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (ggf. einschl. der Unterauftragnehmer) ist der durch das/die Unternehmen erzielte Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (netto), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
4. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.); 5. Bietergemeinschaft … ganz lesenkürzer
4. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.); 5. Bietergemeinschaften sind in Anlage B.3 zu benennen, haben insbesondere einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und zu erklären, dass sie im Falle der Beauftragung gesamtschuldnerisch haften. Die rechtsverbindliche Bevollmächtigung des Vertreters der Bietergemeinschaft ist spätestens mit Abgabe des Angebots nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen: - Anlage B.5 Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Anlage B.8 Eigenerklärung Russlandbezug Die übrigen Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Fachkunde (wirtschaftliche und finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gelten für die gemeinschaftlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten gemeinsam. 6. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.11.2026, 11:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Rus … ganz lesenkürzer
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B.8. Eigenerklärung Russlandbezug. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str 76, 53133 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den ger … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXMWXF#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München
- Website
- goethe.de
- Kontakt
- vergabe@
goethe.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d99c9b76-12cd-460b-9970-75b5f0a65834.