SAP-AMS bankbetriebliche Anwendungen (S/4HANA, BW/4HANA und weitere)
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 25-2000042530veröffentlicht 09.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Begleitende Beratungs-, Architektur-, Governance-, Security-, Audit- und Providersteuerungsleistungen für die KI-Compute-, Entwicklungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Einführung IT Financial Management (ITFM)KfW Bankengruppe · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- Vergabeverfahren Relaunch WebsiteLandwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
- Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)Fraport AG · Frankfurt am MainFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 38 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotsvergleichspreis30 %
- Qualität der angebotenen Dienstleistung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Deutsche Bundesbank (im Folgenden Bundesbank) ist als Zentralbank Deutschlands Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken und gehört zur öffentlichen Verwaltung. Ihre Aufgaben liegen in der Versorgung von Wirtschaft und Banken mit Bargeld, dem Verwalten der Währungsreserven, in der Refinanzierung und dem Clearing für Kreditinstitute sowie in der Definition und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Preisniveaustabilität. In der Bundesbank werden zahlreiche Geschäftsprozesse durch SAP-basierte Anwendungen unterstützt. Dies betrifft betriebswirtschaftlich relevante Bereiche (Controlling, Rechnungswesen, Verwaltung, Personal, Beschaffung, Baumanagement) und Geschäftsprozesse aus dem Kerngeschäftsfeld Bargeldmanagement sowie deren Schnittstellen zu (Non-)SAP-Systemen. Der Zentralbereich IT stellt innovative, zukunftsfähige und sichere IT-Lösungen für die genannten Themen zur Verfügung und agiert dabei auf partnerschaftlicher Ebene mit den jeweils verantwortlichen Fachbereichen der Bundesbank. Als eine der Hauptgruppen der Abteilung IT 3 (IT-Plattformmanagement Drittprodukte) hat sich IT 32 auf Anwendungen und Aufgaben im Kontext des Bankbetriebes spezialisiert. Damit stellt die Hauptgruppe IT 32 Lösungen für verschiedene Fachbereiche der Bundesbank zur Verfügung. Im Kontext der zukünftigen SAP-Ausrichtung wurde ausgehend von der Abkündigung der Wartungszusage für die in der Bundesbank eingesetzte SAP-Software (ERP ECC 6.0, BW, SRM, Portal) zum Jahr 2027 das Projekt Hanelore (S/4HANA: Evaluation des Produktportfolios und der Realisierungsoptionen in der Bundesbank) initiiert. Mit aktuellem Stand befindet sich das Projekt Hanelore in der Umsetzungsphase. Der Abschluss der Build-Phase ist in Q4/2025 geplant. Im Jahr 2026 finden umfangreiche Tests statt, der Go-live ist zum 01.02.2027 geplant. Zeitgleich zum Go-live von Hanelore startet der Anwendungsbetrieb für die neue SAP S/4HANA-Plattform parallel zur Hypercare-Phase im Projekt Hanelore. Aufgrund der gegenwärtig existierenden, äußeren Faktoren (demografischer Wandel, neue Technologien wie Cloud, gesetzliche Anforderungen, steigende Anforderungen aus dem Be-reich IT-Sicherheit, steigende Geschwindigkeit in den unterschiedlichen Entwicklungen am Markt) sowie bundesbankinternen Faktoren (u. a. hohe Ressourcenbindung durch Projektgeschäft, Veränderungsprozesse innerhalb der IT sowie in der gesamten Bundesbank) beabsichtigt die Bundesbank, Teile des SAP-Anwendungsbetriebes, welche aktuell von der Hauptgruppe IT 32 verantwortet werden, im Rahmen eines Application Management Services (AMS) an einen externen Partner auszulagern. Davon betroffen sind die Anwendung des Kernsystems (KS) SAP S/4HANA, Teile der Reporting-Plattform SAP BW/4HANA, Fiori-Aktivitäten für die Anwendung SAP H4S4, die Anwendungsintegration basierend auf der SAP Process Orchestration (PO) sowie die Anwendung SAP Solution Manager Focused Build inkl. möglicher Nachfolgeprodukte/ -technologien.
Beschreibung des Loses
Eine Untersuchung zum aktuellen Liefermodell von IT 32 hat ergeben, dass die Kapazitäten in IT 32 zukünftig nicht ausreichen werden, um den fachlichen SAP-Anwendungsbetrieb und die Umsetzung von Change Requests nach der SAP S/4HANA Umstellung sicherzustellen. Da sich IT 32 zukünftig auf Schlüsselrollen und -themen sowie innovative Projekte fokussieren wird, wurde entschieden, den SAP-Anwendungsbetrieb, der aktuell von IT 32 verantwortet wird, auszulagern. Für die Durchführung des AMS durch einen externen Partner ergeben sich dementsprechend folgende übergeordnete Ziele: - Schnelles und effizientes Onboarding der notwendigen Ressourcen insbesondere zu Beginn, aber auch während der Laufzeit - Flexible Anpassung und Skalierung von Ressourcen während der Laufzeit - Zielorientierte Bearbeitung und Lösung von Tickets im Incident Management und Problem Management mit hoher Termintreue und Qualität gemäß den festgelegten Regularien, Service Level Agreements (SLA) und Key Performance Indicators (KPI) - Fachliche und technische Konzeption, Entwicklung, Test und Dokumentation von Change Requests sowie Unterstützung bei der Produktivsetzung - Kontinuierliche Steigerung des Grades der Testautomatisierung - Generieren, Bündeln und Verteilen von Wissen im Anwendungsbetrieb (Knowledge Management) - Einbringen von Innovationen im Service - Kontinuierliche Überprüfung und Optimierung des Service-Modells Zu den Nicht-Zielen gehören Organisationsentwicklung, Prozessoptimierungen, Ticketbearbeitung und Umsetzung von Change Requests außerhalb des Scopes der Auslagerung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Angebotsvergleichspreisgemäß Ausschreibungsunterlagen sowie gemessen an den vom Bieter angebotenen Preisen laut Preisblatt. Bei der Bewertung des Preises erhält das günstigste Angebot den maximal zu vergebenem Anteil von 30 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/30tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (30 %) abgezogen und mindert damit die Bewertung für den Preis. Angebote, deren Angebotsvergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhalten für den Preis 0 %.
- Qualität
- Qualität der angebotenen Dienstleistunggemäß Ausschreibungsunterlagen - Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen: o Bewertung der Profile (B-Kriterien): 15 % (max. Punktzahl = 230) o Bewertung der Konzepte/ Lösungsansätze: 15 % (max. Punktzahl = 150) - Bewertung des Fachgesprächs: o Bewertung der Antworten der teilnehmenden Rollen des Bieters: 20 % (max. Punktzahl = 15) o Bewertung der Präsentation und der anschließenden Diskussion: 20 % (max. Punktzahl = 15) Wird jeweils die maximale Punktzahl bzw. der maximale prozentuale Zielerreichungsgrad erreicht, entspricht dies einem Gesamterfüllungsgrad des Zuschlagskriteriums Qualität der an-gebotenen Dienstleistung von 100%. In der Gesamtbewertung entspricht dies einem Erfüllungsgrad von 70 % Qualität.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.02.2026 und hat eine Laufzeit von zunächst vier Jahren (= Mindestvertragsdauer). Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindest … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.02.2026 und hat eine Laufzeit von zunächst vier Jahren (= Mindestvertragsdauer). Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. danach zum Ende des jeweiligen Folgevertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Bei Erreichen der Gesamtlaufzeit von acht Jahren endet der Vertrag ohne separate Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M4UL# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M4UL# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| PwC Solutions GmbH, Frankfurt am Main | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus Healthcare GmbH10 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- Hays AG3 Zuschläge
- Sopra Steria SE3 Zuschläge
- msg for banking AG3 Zuschläge
- AUREX GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48508b16-e756-4373-afdc-0d1ba80bf366.