Sanierung Museumsstraße 5, Schwabmünchen; Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Stadt Schwabmünchen · Schwabmünchen, Bayern
Aktenzeichen AV2160C2-EUveröffentlicht 05.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 43 Monate
- 01.06.2024 – 31.12.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate01.06.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- SchwabmünchenLandkreis Augsburg, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams50 %
- B) Honorar50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Angebotsfrist 09:30 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über plattform.aumass.de
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Bindefrist endetvor 28 Monaten90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Planungsleistung Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 6
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Die Sanierung des Gebäudes mit 417 m² BGF, das derzeit als Jugendzentrum genutzt wird, bezieht sich auf alle Geschosse (EG, 1. OG, 2. OG, DG). Aktuell befindet sich im EG eine Jugend-Disco und WC-Anlagen. Im 1. OG ist ein Aufenthaltsraum mit Küche und Tonstudio. Im 2. OG befindet sich ein Aufenthaltsraum und ein Lager, das DG wird als Lagerfläche genutzt. Das Jugendzentrum wird von Jugendlichen zwischen 10 und 27 Jahren besucht. Hauptziele der Sanierung sind die Schaffung der Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer durch den Anbau eines Aufzugs, eine Brandschutzertüchtigung, sodass die Räume wieder von 120 Personen gleichzeitig genutzt werden können und die Erneuerung von Sanitäranlagen, der Heizung und der Elektroinstallation. Des Weiteren sollen der Schall- und Immisonsschutz verbessert werden. Aktuell ist die Nutzung des Gebäudes aus brandschutzrechtlichen Gründen nur für maximal 40 Personen zugelassen. Zeitlicher Ablauf: Die Angebotswertung findet voraussichtlich im April 2024 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juni 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll bis Ende Juni 2027 und die Inbetriebnahme zum 01.07.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2027 vorgesehen. Hinweis: die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams
- Preis
- B) Honorar
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 30.000 EUR brutto im Leistungsbild Technische A … ganz lesenkürzer
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 30.000 EUR brutto im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 6 (ELT). b) Erklärung des Bieters zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 1.000.000 EUR für Personenschäden und über 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung auf Aufforderung eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.- Kriterium
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BIEGE) über die Anzahl der technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein … ganz lesenkürzer
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BIEGE) über die Anzahl der technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festangestellten VZ-MA (bei 40 h / Woche) inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 6 (ELT). Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation eines GF oder einer FK gem. §75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder "staatlich geprüfter Techniker" oder "Meister" der Fachrichtung Elektrotechnik o. vgl.“ gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters. (Sitz des Bieters.) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde/ -zeugnis mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder "staatlich geprüfter Techniker" oder "Meister" der Fachrichtung Elektrotechnik o. vgl.“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 6 (ELT) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung ist 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 6 (ELT).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: – Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 HOAI 2021, – Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 HOAI 2021 (LPH 4 nur bei Bedarf), – Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 HOAI 2021, – Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 55 HOAI 2021. Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
- Optionen
- Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenkürzer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist sind Nachweis- und Angebotsunterlagen über den verschlüsselten Angebotsbereich einzureichen: - Eignungsnachweis inkl. aller Anlagen/Nachweise - Formblatt zum Honorarangebot - Unterschriebener Vertrag - Fachliches Angebot (Ausarbeitung anhand der Zuschlagskrite … ganz lesenkürzer
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist sind Nachweis- und Angebotsunterlagen über den verschlüsselten Angebotsbereich einzureichen: - Eignungsnachweis inkl. aller Anlagen/Nachweise - Formblatt zum Honorarangebot - Unterschriebener Vertrag - Fachliches Angebot (Ausarbeitung anhand der Zuschlagskriterien, max 15 Seiten) . Eignungsnachweise und Angebotsunterlagen dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen/ -mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweis) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Unterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Einreichungsfrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein neues Angebot abgegeben werden, — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden. Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Einreichungsfrist elektronisch vorliegen, — …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fuggerstraße 50, 86830 Schwabmünchen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87a84c66-21f0-44bd-bd9c-adfd27823ac2.