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Elektroanlagen- und Aufzugsplanung für die energetische Ertüchtigung des Bürgerhauses Klimmach

Stadt Schwabmünchen · Schwabmünchen, Bayern

Aktenzeichen VSB ELTveröffentlicht 20.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate15.02.2025 – 31.03.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Personelle Struktur und Kapazität10 %
  • Qualifikation und Berufserfahrung des Projektteams15 %
  • Spezialkenntnisse des Bieters10 %
  • Vorgehen bei der Projektbearbeitung und Leistungsdichte15 %
  • Kompetenz des Bieters, dargelegt in der Projekteinschätzung20 %
  • Höhe des Gesamthonorars30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 21 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das bestehende Bürgerhaus in Klimmach soll zu künftig wieder mehr zum sozialen Miteinander in Klimmach genutzt werden können. Auf Grund der aktuellen baulichen und technischen Verfassung des Gebäudes ist eine Nutzung nicht oder nur unter hohen Energiekosten bzw. organisatorischem Aufwand möglich. Aus diesem Grund sind eine energetische Sanierung und eine Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen. Das zweigeschossige Gebäude ist nicht unterkellert und ein Mauerwerksbau aus Vollziegeln. Im EG befindet sich der Saal (derzeit 86 m²), die Küche und die WC-Anlagen, die auch von der angebauten Feuerwehr aus begehbar sind. Die Treppe zum OG ist in Stahlbeton ausgeführt. Im OG befindet sich ein Schießstand und ein Aufenthaltsraum. Das ursprüngliche Baujahr ist nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass es zwischen 1900 und 1930 errichtet wurde. Gem. Bauantrag aus dem Jahr 1984 wurden die bis dahin im Gebäude befindliche Lehrerwohnung zum Bürgerhaus umgebaut und der komplette Boden im EG erneuert. Aus dieser Maßnahme stammen wahrscheinlich auch die jetzt vorhandenen Fenster. Im Jahr 1997 wurde der Anbau eines Feuerwehrhauses, bestehend aus einem Garagenraum, als Kaltraum an das Gebäude genehmigt und realisiert. Die Decke über dem EG und 1.OG ist eine Holzdecke. Das Tragwerk des Daches bildet ein Pfettendachstuhl mit Biberschwanzdoppeldeckung als Dachhaut. Die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion und Decke muss geprüft werden.

Im Rahmen der Maßnahme soll nicht nur die Gebäudehülle, sondern auch die Anlagentechnik erneuert werden. Zudem soll ein vom EG zum OG reichender Personenaufzug eingebaut werden, wobei die Lage und Art des Aufzuges noch nicht feststeht. Auch die bestehende Küche soll saniert werden. Ein Umbau zur Versammlungsstätte ist ausgeschlossen. In welchem Umfang der Bauteil des Feuerwehrhauses in die Sanierung einbezogen werden soll, steht noch nicht fest. Voraussichtlich werden eine Umkleide und eine Dusche für die Feuerwehr benötigt.

Für die Maßnahme wurde eine Förderung mit EFRE-Mitteln der EU beantragt und dieser Förderung zugesagt. Im Zuge der LPH 3 der Planung ist der Förderantrag auszuarbeiten.

Das Gebäude wird derzeit mit dezentralen Tagspeicheröfen frostfrei gehalten (bei ca. 10 °C). Bei Veranstaltungen wird zusätzlich der vorhandene Holzofen angeschürt, um eine behagliche Raumtemperatur zu erhalten. Diese Art der Beheizung ist für das öffentliche Gebäude sehr umständlich und erfordert einen entsprechenden Vorlauf, sodass das Gebäude nur wenige Tage im Jahr (ca. 3 bis 5 Veranstaltungen) genutzt wird. Von der 2018 installierten 10 kWp PV-Anlage können nur ca. 750 kWh zur Eigenstromnutzung verwendet werden. Der Rest des erzeugten Stroms wird in das öffentliche Netz eingespeist. Der Verwendungsnachweis muss zwingend Ende des Jahres 2027 fertig vorliegen, so dass die Bauarbeiten bis Ende 1. Quartal 2027 abgeschlossen sein müssen. Ausgaben, die nach dem Bewilligungszeitraum mit Ende der Förderperiode 2027 getätigt werden, können in der Förderung nicht berücksichtigt werden.

Beschreibung des Loses

Es sind die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. HOAI § 53, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gem. HOAI § 55 zu planen. Der Einbau einer Brandmeldeanlage soll vermieden werden. Es ist von einer weitgehenden Neuinstallation auszugehen. Inwieweit vorhandene Leuchten, die Teil der Innenraumgestaltung des Saales sind, weiter verwendet werden sollen ist zu klären. Das Gebäude hat eine BGF von 520m². Für einen Aufzug gäbe es eine Überfahrtmöglichkeit im Dachraum. Auch ein Aufzug vor dem Gebäude ist denkbar. Ob als Alternative ein Treppenlift eingebaut werden kann und dies die Anforderungen an ein öffentliches Gebäude erfüllen kann, ist noch nicht geprüft. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob ein größerer Anteil des selbst erzeugten Stroms unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zum Betrieb des Gebäudes genutzt werden kann.

In separaten Vergabeverfahren vergeben werden die Leistungen der Architektur mit Wärmeschutz und Energiebilanzierung, der Tragwerksplanung und der HLS-Planung.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Personelle Struktur und Kapazität10 %
Qualifikation und Berufserfahrung des Projektteams15 %
Spezialkenntnisse des Bieters10 %
Vorgehen bei der Projektbearbeitung und Leistungsdichte15 %
Kompetenz des Bieters, dargelegt in der Projekteinschätzung20 %
Höhe des Gesamthonorars30 %
Qualität
Personelle Struktur und Kapazität
Qualität
Qualifikation und Berufserfahrung des Projektteams
Qualität
Spezialkenntnisse des Bieters
Qualität
Vorgehen bei der Projektbearbeitung und Leistungsdichte
Qualität
Kompetenz des Bieters, dargelegt in der Projekteinschätzung
Preis
Höhe des Gesamthonorars

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages n … ganz lesenOption: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages nicht erkennbar waren. Option: Die Verkleinerung des Auftrages in jeder Auftragsstufe. Überprüfungsklausel: Falls sich die Finanzierungsbedingungen für den Auftrag in durch den Auftraggeber nicht beeinflussbaren Rahmenbedingen ändern z.B. Entfall der Förderung. Option: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 55. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Leistungsstufe 2: LPH 3 und LPH 4 gem. HOAI § 55. Leistungsstufe 3: LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI § 55, Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI § 55. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
W-Plan Ingenieurbüro, Unterhaching4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 63bfdb72-73f6-4605-962d-4c8ca80f8d93.