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Sanierung Gymnasium in Schramberg

Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik · Schramberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-0004veröffentlicht 07.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 203 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (36 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 74 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
76 Monate01.09.2026 – 31.12.2032
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und Zusammenwirken des Projektteams35 %
  • Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts35 %
  • Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeplanung mit Schadstoffsanierung.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen Gebäudeplanung mit Schadstoffsanierung . Kurze Beschreibung der Ausgangslage: Die Große Kreisstadt Schramberg verfügt über ein stadteigenes Gymnasium mit Sporthalle und Mensa. Das Schulgebäude und die angrenzende städtische Sporthalle wurden in den Jahren 1970 bis 1972 errichtet. Dementsprechend weisen beide Gebäudebestandteile mittlerweile einen steigenden Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf. Mit dem Schulgebäude ist die in den Jahren 2006 und 2007 gebaute Mensa verbunden. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasium vorgenommen. Diese erfolgten und erfolgen derzeit nicht auf Grundlage eines zu Beginn abgestimmten Maßnahmen- bzw. Sanierungsfahrplans, sondern wurden sukzessive beschlossen, geplant und durchgeführt. Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2010 wurden brandschutztechnische Mängel identifiziert. Infolge dessen erstellte ein Ingenieurbüro ein objektbezogenes Brandschutzkonzept zur Ertüchtigung des Brandschutzes in drei Prioritätsstufen. Um vor Beginn der Bauarbeiten bzw. für den Eingriff in die Bausubstanz eine Übersicht über mögliche Schadstoffe zu erhalten, beauftragte die Stadt eine Schadstoffuntersuchung. Ursprünglich ging es in diesem Zusammenhang insbesondere um die KMF-Thematik, die sich beim Ausbau der abgehängten Decken abzeichnete. Nach Ausschreibung und Demontage der abgehängten Decken kamen Auffälligkeiten bei Sanitärinstallationen und weitere Schadstoffe zum Vorschein, die weitere Schadstoffprüfungen und -sanierungen (u.a. Sanierung Sanitär/Lüftung, Überarbeitung Flurwände) erfordern. Die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro werden europaweit nach VgV ausgeschrieben. Es gibt bereits Teil-Vorplanungen, die in der zweiten Stufe den Bewerbern zugesandt werden. Im Ergebnis wurde auf Grundlage der Schadstoffuntersuchung festgestellt, dass die Fachräume (Chemie, Physik, Biologie) insgesamt zu sanieren sind. Die Schadstoffuntersuchungen zeigten auskunftsgemäß, dass in den Fachräumen keine Maßnahmen ohne vorherige Schadstoffsanierung sinnvollerweise erfolgen können. Dies betrifft alle Räume, in jedem Raum sind Schadstoffe anzutreffen, siehe hierzu Anlage "Präsentation Maßnahmenplan" zur Verfahrensbeschreibung. Es sind sehr hohe Summen im Bereich Schadstoff zu bearbeiten ca. 5-6 Mio. Euro, so dass die Planung hier einen Großteil der Arbeiten beanspruchen wird. Die Sanierungen sollen in den Sommerferien 2028 beginnen und blockweise erfolgen, die Maßnahmen werden mit den Nutzern im Bestand durchgeführt, lediglich zu Beginn sollen die Container für den Block A angemietet werden, damit hier die Nutzer unterkommen. Sobald dieser fertig gestellt ist, werden die Nutzer wieder in den Bau A ziehen und der Bau B beginnt. Es handelt sich um Blöcke von A bis D. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Für das Gesamtprojekt wurden Gesamtkosten von 37,2 Mio. EUR brutto bei einer Umsetzung über 4 Jahre veranschlagt. Termine - vorläufig Planungsbeginn sofort nach Beauftragung August 2026 Einreichung Förderantrag Oktober 2026 Entwurfsplanung bis Februar 2027 Einreichung Bauantrag bis April 2027 Baubeginn Juli 2028 (abhängig von Förderzusage) Fertigstellung Dezember 2032 Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: - Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. - Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und Zusammenwirken des Projektteams35 %
Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts35 %
Honorarangebot30 %
Qualität
Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und Zusammenwirken des ProjektteamsEinschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit dem Teilnahmeantrag. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende Projektleitung jeweils nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretende Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Qualität
Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen ProjektsQualität der im Vergabeverhandlungsgespräch vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts. Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende/r Projektleitung nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretende Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Preis
HonorarangebotPlausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachpruefungsantrags erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nich … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachpruefungsantrags erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt, 2) Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden, 3) Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Ruege nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberuehrt. Auf die grundsaetzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung. Planung der Schadstoffsanierung entlang Gebäudeplanung (§34+§35 der HOAI). Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zun … ganz lesenGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung. Planung der Schadstoffsanierung entlang Gebäudeplanung (§34+§35 der HOAI). Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YH4MQ0E# Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen. Eignungsleihe: … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YH4MQ0E# Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen. Eignungsleihe: Im Falle einer Eignungsleihe, ist die Eignung des Eignungsverleihers für den betroffenen Bereich nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierfür ist Anlage 2 der Vergabeunterlagen für jedes Unternehmen, bei dem eine Eignung geliehen werden soll, auszufüllen und hochzuladen. Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen und in Referenzen genannte Personen sind für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Vergabe von Unteraufträgen: Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Die Benennung der Nachunternehmer mit entsprechender Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit Angebotsabgabe erforderlich (Anlage 3). Der Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung, ob die vorgesehenen Nachunternehmen für die zu erbringenden Teilleistungen geeignet sind und ob Gründe für einen Ausschluss vorliegen. Hierfür können weitere Angaben angefordert werden. Weitere Hinweise zum Verfahren: Die Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der EU-Bekanntmachung und den nachfolgend aufgeführten Unterlagen: - Teilnahmeantrag mit Anlagen - Verfahrensbeschreibung - Bewertungsmatrix - Unterlagen zum Projekt Teilnahmeantrag und Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Der Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag sowie die geltenden Bedingungen bzgl. Nachforderung von Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Der Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Termin und Uhrzeit für die Vergabeverhandlungsgespräche erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung über die Vergabeplattform. Für die Vergabeverhandlungsgespräche ist die Teilnahme der mit dem Teilnahmeantrag benannten Mitglieder des Projektteams sowie eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich. Im Anschluss an die Gespräche wird zur Einreichung eines überarbeiteten, ggf. finalen und verbindlichen Angebotes aufgefordert. Für die Überarbeitung des Angebots sind ggf. noch weitere Informationen zu berücksichtigen. Für nähere Informationen zu Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung siehe Dokument "Erläuterung Vergabekriterien". Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister sowie dem Handels-/ Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. Für die Teilnahme am Verfahren werden ke …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KTL Architekten BDA Ingenieure, Rottweil4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

548vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (439 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
91.870 € – 464.086 €mittlere Hälfte, 225 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a84dcc79-7070-48c3-9fe7-e43dca2eb5ee.