Sanierung Gymnasium in Schramberg
Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik · Schramberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-0004veröffentlicht 11.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 77 Monate
- 01.08.2026 – 31.12.2032
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 77 Monate01.08.2026 – 31.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schramberg78713, Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und Zusammenwirken des Projektteams35 %
- Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts35 %
- Honorarangebot30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 7 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.12.2032
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeplanung mit Schadstoffsanierung.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen Gebäudeplanung mit Schadstoffsanierung . Kurze Beschreibung der Ausgangslage: Die Große Kreisstadt Schramberg verfügt über ein stadteigenes Gymnasium mit Sporthalle und Mensa. Das Schulgebäude und die angrenzende städtische Sporthalle wurden in den Jahren 1970 bis 1972 errichtet. Dementsprechend weisen beide Gebäudebestandteile mittlerweile einen steigenden Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf. Mit dem Schulgebäude ist die in den Jahren 2006 und 2007 gebaute Mensa verbunden. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasium vorgenommen. Diese erfolgten und erfolgen derzeit nicht auf Grundlage eines zu Beginn abgestimmten Maßnahmen- bzw. Sanierungsfahrplans, sondern wurden sukzessive beschlossen, geplant und durchgeführt. Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2010 wurden brandschutztechnische Mängel identifiziert. Infolge dessen erstellte ein Ingenieurbüro ein objektbezogenes Brandschutzkonzept zur Ertüchtigung des Brandschutzes in drei Prioritätsstufen. Um vor Beginn der Bauarbeiten bzw. für den Eingriff in die Bausubstanz eine Übersicht über mögliche Schadstoffe zu erhalten, beauftragte die Stadt eine Schadstoffuntersuchung. Ursprünglich ging es in diesem Zusammenhang insbesondere um die KMF-Thematik, die sich beim Ausbau der abgehängten Decken abzeichnete. Nach Ausschreibung und Demontage der abgehängten Decken kamen Auffälligkeiten bei Sanitärinstallationen und weitere Schadstoffe zum Vorschein, die weitere Schadstoffprüfungen und -sanierungen (u.a. Sanierung Sanitär/Lüftung, Überarbeitung Flurwände) erfordern. Die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro werden europaweit nach VgV ausgeschrieben. Es gibt bereits Teil-Vorplanungen, die in der zweiten Stufe den Bewerbern zugesandt werden. Im Ergebnis wurde auf Grundlage der Schadstoffuntersuchung festgestellt, dass die Fachräume (Chemie, Physik, Biologie) insgesamt zu sanieren sind. Die Schadstoffuntersuchungen zeigten auskunftsgemäß, dass in den Fachräumen keine Maßnahmen ohne vorherige Schadstoffsanierung sinnvollerweise erfolgen können. Dies betrifft alle Räume, in jedem Raum sind Schadstoffe anzutreffen, siehe hierzu Anlage "Präsentation Maßnahmenplan" zur Verfahrensbeschreibung. Es sind sehr hohe Summen im Bereich Schadstoff zu bearbeiten ca. 5-6 Mio. Euro, so dass die Planung hier einen Großteil der Arbeiten beanspruchen wird. Die Sanierungen sollen in den Sommerferien 2028 beginnen und blockweise erfolgen, die Maßnahmen werden mit den Nutzern im Bestand durchgeführt, lediglich zu Beginn sollen die Container für den Block A angemietet werden, damit hier die Nutzer unterkommen. Sobald dieser fertig gestellt ist, werden die Nutzer wieder in den Bau A ziehen und der Bau B beginnt. Es handelt sich um Blöcke von A bis D. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Für das Gesamtprojekt wurden Gesamtkosten von 37,2 Mio. EUR brutto bei einer Umsetzung über 4 Jahre veranschlagt. Termine - vorläufig Planungsbeginn sofort nach Beauftragung August 2026 Einreichung Förderantrag Oktober 2026 Entwurfsplanung bis Februar 2027 Einreichung Bauantrag bis April 2027 Baubeginn Juli 2028 (abhängig von Förderzusage) Fertigstellung Dezember 2032 Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: - Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. - Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und Zusammenwirken des ProjektteamsEinschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit dem Teilnahmeantrag. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende Projektleitung jeweils nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretende Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
- Qualität
- Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen ProjektsQualität der im Vergabeverhandlungsgespräch vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts. Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende/r Projektleitung nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretende Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
- Preis
- HonorarangebotPlausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Eignung13 von 13 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Es ist zu gewährleisten, dass die Ausführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV). Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, so ist zu erläutern, inwiefern die Ausführung der Leistungen trotzdem unabhängig von Ausführungs- un … ganz lesenkürzer
Es ist zu gewährleisten, dass die Ausführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV). Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, so ist zu erläutern, inwiefern die Ausführung der Leistungen trotzdem unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherung … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied entsprechend. Vor Zuschlagserteilung muss ein aktueller Nachweis des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen besteht. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei d … ganz lesenkürzer
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Mindestforderungen Referenzprojekt 1: - Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Nichtwohngebäudes. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 - 400) mind. 15 Mio. EUR netto. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei d … ganz lesenkürzer
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Mindestforderungen Referenzprojekt 2: - Es handelt sich um Planungsleistung für eine Schadstoffsanierung. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden alle Planungsleistungen mit Ausnahme von Freimessungen vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung Schadstoffabbruchsanierung mind. 1 Mio. EUR netto. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretender Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung erfolgen. Als pri … ganz lesenkürzer
Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretender Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung erfolgen. Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten: Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretender Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung erfolgen. Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten: Gebäudeplanung Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI §§ 33 ff. mind. 5 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Gebäudeplanung in der Projektleitung / Bauleitung entsprechend HOAI §§ 33 ff. mind. 2 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Gebäudeplanung in der stellvertretenden Projektleitung entsprechend HOAI §§ 33 ff. Leistungen der Sanierungsplanung Sachkundenachweise für Planungsleistungen der Schadstoffsanierung und arbeiten in kontaminierten Bereichen. (z.B. Asbest, KMF) mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung für Planungsleistungen der Schadstoffsanierung mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der stellvertretenden Projektleitung im für Planungsleistungen der Schadstoffsanierung Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleiter*in und stellvertretende*r Projektleiter*in jeweils nicht dieselbe Person sein. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Erbringung der Dienstleistung ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 (1) und (3) VgV einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architektin" oder "Architekt" von mindestens einer Pers … ganz lesenkürzer
Die Erbringung der Dienstleistung ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 (1) und (3) VgV einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architektin" oder "Architekt" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Ein Nachweis über die Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Si … ganz lesenkürzer
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV. Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Mindestanforderungen: - Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Schul- oder Unterrichtsgebäudes im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe von mind. 1 Bauabschnitt an die Nutzenden ab 01/2016 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung Gesamtprojekt (Kostengruppen 300 - 400) mind. 10 Mio. EUR netto.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Si … ganz lesenkürzer
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV. Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Mindestanforderungen: - Es handelt sich um die Durchführung einer energetischen Fassadensanierung. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 - 400) mind. 1 Mio. EUR netto.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Si … ganz lesenkürzer
Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV. Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Mindestanforderungen: - Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB §99. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 - 400) mind. 5 Mio. EUR netto.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter im Bereich Gebäudeplanung (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie und kaufmännische Mitarbeiter sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2023 bis 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV). Im Falle einer Bew … ganz lesenkürzer
Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter im Bereich Gebäudeplanung (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie und kaufmännische Mitarbeiter sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2023 bis 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Hier ist die Anzahl für jedes Mitglied anzugeben. Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im abgefragten Bereich gleich oder größer 8 ist, werden 20 Punkte vergeben, wenn sie unter 4 liegt, wird kein Punkt vergeben. Liegt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl dazwischen, also zwischen 4 und kleiner 8, wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Berechnungsmethode: angegebene Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterzahl (8) x hinterlegte Punktzahl (20). Die Angabe erfolgt als Eigenerklärung im Rahmen des Teilnahmeantrags.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei de … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. - Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift ist sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch bei Vertragsabwicklung vorgeschrieben.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachpruefungsantrags erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nich … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachpruefungsantrags erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt, 2) Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden, 3) Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Ruege nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberuehrt. Auf die grundsaetzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung. Planung der Schadstoffsanierung entlang Gebäudeplanung (§34+§35 der HOAI). Der Au … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung. Planung der Schadstoffsanierung entlang Gebäudeplanung (§34+§35 der HOAI). Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YH4M0FD# Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen. Eignungsleihe: … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YH4M0FD# Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen. Eignungsleihe: Im Falle einer Eignungsleihe, ist die Eignung des Eignungsverleihers für den betroffenen Bereich nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierfür ist Anlage 2 der Vergabeunterlagen für jedes Unternehmen, bei dem eine Eignung geliehen werden soll, auszufüllen und hochzuladen. Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen und in Referenzen genannte Personen sind für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Vergabe von Unteraufträgen: Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Die Benennung der Nachunternehmer mit entsprechender Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit Angebotsabgabe erforderlich (Anlage 3). Der Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung, ob die vorgesehenen Nachunternehmen für die zu erbringenden Teilleistungen geeignet sind und ob Gründe für einen Ausschluss vorliegen. Hierfür können weitere Angaben angefordert werden. Weitere Hinweise zum Verfahren: Die Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der EU-Bekanntmachung und den nachfolgend aufgeführten Unterlagen: - Teilnahmeantrag mit Anlagen - Verfahrensbeschreibung - Bewertungsmatrix - Unterlagen zum Projekt Teilnahmeantrag und Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Der Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag sowie die geltenden Bedingungen bzgl. Nachforderung von Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Der Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Termin und Uhrzeit für die Vergabeverhandlungsgespräche erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung über die Vergabeplattform. Für die Vergabeverhandlungsgespräche ist die Teilnahme der mit dem Teilnahmeantrag benannten Mitglieder des Projektteams sowie eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich. Im Anschluss an die Gespräche wird zur Einreichung eines überarbeiteten, ggf. finalen und verbindlichen Angebotes aufgefordert. Für die Überarbeitung des Angebots sind ggf. noch weitere Informationen zu berücksichtigen. Für nähere Informationen zu Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung siehe Dokument "Erläuterung Vergabekriterien". Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister sowie dem Handels-/ Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. Für die Teilnahme am Verfahren werden ke …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03ad984e-c51f-4914-8fa4-ad73bbc01502.