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Sammlung und Transport von Wertstoffen (Wertstofftonne)

Kreis Höxter - Der Landrat · Höxter, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 63/2024veröffentlicht 05.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 774 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 155 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die benötigte Leistung umfasst den Transport und das Einsammeln der Wertstoffabfälle aus den Wertstoffbehältern der Haushalte im Stadtgebiet Höxter ohne Bruchhausen. Die weiteren Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer hat an den festgelegten und im Abfallkalender angegebenen Terminen die zugelassenen und von den Bürgern/-innen bereitgestellten Wertstofftonnen in sein Sammelfahrzeug zu entleeren. Die Behälter sind nach der Entleerung mit geschlossenem Deckel an den Ort der Bereitstellung zurückzustellen. Behinderungen anderer Verkehrs-teilnehmer (z.B. Garageneinfahrten, Fahrradwege) sind zu vermeiden. Weitere von Bürgern/-innen in nicht zugelassenen Gefäßen bereitgestellte Abfälle dürfen und müssen nur dann mitgenommen werden, wenn es sich offensichtlich um Verkaufsverpackungen handelt. Dadurch soll den Bürgern/-innen die Möglichkeit gegeben werden, in Ausnahmefällen einen Mehranfall an Verpackungen (z.B. beim Kauf von verpackten Elektrogroßgeräten) möglichst einfach entsorgen zu können. Sollte derartiges bei einzelnen Haushalten häufig oder regelmäßig vorkommen, so ist der Auftragsgeber zu informieren, damit der betroffene Haushalt durch weitere Wertstofftonnen angemessen ausgerüstet werden kann. Die AWG wird den Auftragnehmer bei der Neueinführung neuer Entsorgungstechnik (z.B. der Einführung der Seitenladertechnik in einem Abfuhrbezirk) und bei der möglichst reibungslosen Umsetzung der Entsorgung im Tagesgeschäft unterstützen (Bürgerinformation, Öffentlichkeitsarbeit). Probleme bei der Entsorgung (z.B. falsche Ausrichtung der Behälter durch einzelne Bürger/-innen, Behälter auf der falschen Straßenseite, überfüllte Behälter, nicht am grundstücksseitigen Gehwegrand bereitgestellte Behälter etc.) entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung, den/die Behälter zu leeren. Ein Verzicht auf die Leerung einzelner Behälter darf nur nach Abstimmung mit der AWG erfolgen. Problemfälle sind dem Kreis unverzüglich mitzuteilen. Behälter, die sich trotz mehrmaligen Nachkippens nicht entleeren lassen (z. B. gepresster bzw. gefrorener Abfall), sind unter Angabe des Behälterstandortes (abzulesen auf dem Barcodeaufkleber) am Leerungstag der AWG zu melden. Beim Ladevorgang eingetretene Verunreinigungen des Straßenraumes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Leistungsbeschreibung Sammlung und Transport von Wertstoffen (Wertstofftonne) Stand 15.07.2024 7/10 Die Abfallsammlungen sind jederzeit zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat dabei die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) einzuhalten. Die Unterbrechung einer Sammlung (z. B. aufgrund eines Fahrzeugdefekts) ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die Sammlung ist schnellstmöglich (spätestens am nächsten Tag) fortzusetzen. Derzeit werden im Entsorgungsgebiet sowohl Seitenlader als auch Hecklader eingesetzt. Gerade unter Berücksichtigung der unter Pos. 1 genannten örtlichen Besonderheiten ist der ausschließliche Einsatz von Seitenladern nicht umsetzbar. Der Heckladereinsatz ist stellenweise (z.B. Kernstadt- bzw. Altstadtbereich) zwingend erforderlich. Die eingesetzten Sammelfahrzeuge haben den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und müssen im jeweiligen Einsatzgebiet die Einsammlung der zugelassenen Abfälle gewährleisten. Sie müssen mindestens der Schadstoffklasse B gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) in der Fassung vom 02. März 2023 (BGBl.I Nr. 56) entsprechen (also mindestens EURO 5). Bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge, die für den Einsatz im Entsorgungsgebiet bestimmt sind, sind die Emissionsgrenzwerte und Ziele des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten.

Weitere Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PreZero Service Westfalen GmbH & Co. KG, Porta Westfalica3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 092fe042-0a33-4523-a809-a68b2a2c186d.