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Sammlung und Transport von Wertstoffen (Wertstofftonne)

Kreis Höxter - Der Landrat · Höxter, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 63/2024veröffentlicht 13.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 774 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
500 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 155 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:30 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:30 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die benötigte Leistung umfasst den Transport und das Einsammeln der Wertstoffabfälle aus den Wertstoffbehältern der Haushalte im Stadtgebiet Höxter ohne Bruchhausen. Die weiteren Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer hat an den festgelegten und im Abfallkalender angegebenen Terminen die zugelassenen und von den Bürgern/-innen bereitgestellten Wertstofftonnen in sein Sammelfahrzeug zu entleeren. Die Behälter sind nach der Entleerung mit geschlossenem Deckel an den Ort der Bereitstellung zurückzustellen. Behinderungen anderer Verkehrs-teilnehmer (z.B. Garageneinfahrten, Fahrradwege) sind zu vermeiden. Weitere von Bürgern/-innen in nicht zugelassenen Gefäßen bereitgestellte Abfälle dürfen und müssen nur dann mitgenommen werden, wenn es sich offensichtlich um Verkaufsverpackungen handelt. Dadurch soll den Bürgern/-innen die Möglichkeit gegeben werden, in Ausnahmefällen einen Mehranfall an Verpackungen (z.B. beim Kauf von verpackten Elektrogroßgeräten) möglichst einfach entsorgen zu können. Sollte derartiges bei einzelnen Haushalten häufig oder regelmäßig vorkommen, so ist der Auftragsgeber zu informieren, damit der betroffene Haushalt durch weitere Wertstofftonnen angemessen ausgerüstet werden kann. Die AWG wird den Auftragnehmer bei der Neueinführung neuer Entsorgungstechnik (z.B. der Einführung der Seitenladertechnik in einem Abfuhrbezirk) und bei der möglichst reibungslosen Umsetzung der Entsorgung im Tagesgeschäft unterstützen (Bürgerinformation, Öffentlichkeitsarbeit). Probleme bei der Entsorgung (z.B. falsche Ausrichtung der Behälter durch einzelne Bürger/-innen, Behälter auf der falschen Straßenseite, überfüllte Behälter, nicht am grundstücksseitigen Gehwegrand bereitgestellte Behälter etc.) entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung, den/die Behälter zu leeren. Ein Verzicht auf die Leerung einzelner Behälter darf nur nach Abstimmung mit der AWG erfolgen. Problemfälle sind dem Kreis unverzüglich mitzuteilen. Behälter, die sich trotz mehrmaligen Nachkippens nicht entleeren lassen (z. B. gepresster bzw. gefrorener Abfall), sind unter Angabe des Behälterstandortes (abzulesen auf dem Barcodeaufkleber) am Leerungstag der AWG zu melden. Beim Ladevorgang eingetretene Verunreinigungen des Straßenraumes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Leistungsbeschreibung Sammlung und Transport von Wertstoffen (Wertstofftonne) Stand 15.07.2024 7/10 Die Abfallsammlungen sind jederzeit zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat dabei die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) einzuhalten. Die Unterbrechung einer Sammlung (z. B. aufgrund eines Fahrzeugdefekts) ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die Sammlung ist schnellstmöglich (spätestens am nächsten Tag) fortzusetzen. Derzeit werden im Entsorgungsgebiet sowohl Seitenlader als auch Hecklader eingesetzt. Gerade unter Berücksichtigung der unter Pos. 1 genannten örtlichen Besonderheiten ist der ausschließliche Einsatz von Seitenladern nicht umsetzbar. Der Heckladereinsatz ist stellenweise (z.B. Kernstadt- bzw. Altstadtbereich) zwingend erforderlich. Die eingesetzten Sammelfahrzeuge haben den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und müssen im jeweiligen Einsatzgebiet die Einsammlung der zugelassenen Abfälle gewährleisten. Sie müssen mindestens der Schadstoffklasse B gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) in der Fassung vom 02. März 2023 (BGBl.I Nr. 56) entsprechen (also mindestens EURO 5). Bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge, die für den Einsatz im Entsorgungsgebiet bestimmt sind, sind die Emissionsgrenzwerte und Ziele des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten.

Weitere Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124_LD): Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Bestätigungen und Nachweise zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlagen vorzulegen.
Kriterium
Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124_LD): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregelte … ganz lesenAngaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124_LD): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Bestätigungen und Nachweise zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlagen vorzulegen. Alle Vorschriften und Vorgaben gem. Leistungsverzeichnis sind unbedingt einzuhalten!
Kriterium
Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124_LD): Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Erklärung, dass vom Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen; Mitgliedsc … ganz lesenAngaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124_LD): Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Erklärung, dass vom Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen; Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; Bestätigungen und Nachweise zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlagen vorzulegen. Alle Vorschriften und Vorgaben gem. Leistungsverzeichnis sind unbedingt einzuhalten!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
68 DAYS
Angebotsöffnung
23.09.2024, 13:30 Uhr. Bieter sind gemäß § 55 VgV nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle Vorschriften und Vorgaben gem. Leistungsverzeichnis sind unbedingt einzuhalten!
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Alle Vorgaben gem. Leistungsverzeichnis sind einzuhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0406a213-cb84-4c5d-aaf7-7b7911071217.