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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Neukirchen-Vluyn

Stadt Neukirchen?Vluyn · Neukirchen?Vluyn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ST NEKV Abfallveröffentlicht 14.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 54 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an teamwerk AG
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 54 Tagen
  4. Bindefrist endet
    47 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sammlung und Beförderung von Restabfall und biogenen Abfällen

Sammlung und Beförderung von Restabfall und biogenen Abfällen mit einer abzufahrenden Behälteranzahl von ca. 16.250 Behältern. Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.

5 Jahre–
2
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) mit einer abzufahrenden Behälteranzahl von ca. 9.200 Behältern. Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.

5 Jahre–
3
Sammlung und Beförderung von sperrigen Abfällen, Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen

Sammlung und Beförderung von ca. 1.150 Mg/Jahr sperrigen Abfällen, Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen. Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben.

5 Jahre–
4
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen

Sammlung und Beförderung von ca. 15.000 kg/Jahr Schadstoffen

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleich … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2: (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro?  und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4: (Abfuhr von Schadstoffen). (3) Los 1: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter. Los 2: Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter. Los 3: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr. Los 4: Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam. HINWEIS: Los 1 + 2: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist. Los 3 + 4: Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist. Zusätzliche Hinweise: Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen, falls er nicht bis 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende vom AG gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
47 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenser-satz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stel … ganz lesenverlangt: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenser-satz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertrags-laufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: In den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen … ganz lesenZur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter: - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHXDYYA14VRP# Der Leistungsgegenstand ist gemäß § 97 Abs. 4 GWB in vier Fachlose aufgeteilt: Los 1 (Restabfall und biogene Abfälle), Los 2 (Papier, Pappe und Kartonagen - PPK), Los 3 (sperrige Abfälle, Elektround Elektronikaltgeräte sowie Altmetalle) und Los 4 (Schadstoffe … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHXDYYA14VRP# Der Leistungsgegenstand ist gemäß § 97 Abs. 4 GWB in vier Fachlose aufgeteilt: Los 1 (Restabfall und biogene Abfälle), Los 2 (Papier, Pappe und Kartonagen - PPK), Los 3 (sperrige Abfälle, Elektround Elektronikaltgeräte sowie Altmetalle) und Los 4 (Schadstoffe). Angebote für die Lose 1 bis 3 sind nur zulässig, wenn sie alle drei Lose vollständig umfassen. Die Lose 1 bis 3 werden als Losgruppe ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer vergeben. Auf Los 4 (Sammlung und Beförderung von Schadstoffen) kann unabhängig hiervon angeboten werden; Los 4 wird als eigenständiges Fachlos getrennt vergeben. Der Zuschlag ergeht an den Bieter mit der niedrigsten Summe der Angebotswertungspreise (brutto) der Lose 1 bis 3 (Verbundzuschlag). Los 4 (Schadstoffe) sollte hiervon unabhängig als eigenständiges Fachlos getrennt vergeben werden; der Zuschlag ergeht gesondert auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis für Los 4. Der Grundsatz der getrennten Fachlosvergabe (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB) wird durch die gemeinsame Vergabe der Lose 1 bis 3 eingeschränkt. Dies ist nach hiesiger Einschätzung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB gerechtfertigt: ? Weitgehend identischer Fuhrpark und gemeinsame Betriebshof-, Personal- und Dispositionsressourcen für die Sammlung und Beförderung von Rest-, Bio-, PPK- sowie sperrigen Abfällen, Elektroaltgeräten und Altmetallen. ? Aufeinander abgestimmte Tourenplanung im gesamten Stadtgebiet; die Bündelung ermöglicht eine effiziente Routen- und Kapazitätsauslastung. ? Vermeidung von Schnittstellen- und Koordinierungsrisiken zwischen mehreren Auftragnehmern (einheitlicher Ansprechpartner, einheitliche Service- und Leistungsqualität). ? Wirtschaftliche Vorteile durch Skalen- und Synergieeffekte, die einem einzelnen Auftragnehmer für die Lose 1 bis 3 zur Verfügung stehen. Los 4 (Schadstoffe) wird bewusst als eigenständiges Fachlos getrennt vergeben. Es handelt sich um eine spezialisierte Leistung mit eigenen fachlichen, personellen und gefahrgutrechtlichen Anforderungen (u. a. Schadstoffmobil, ADR, gesonderte Fachkunde- und Zulassungsnachweise), die unabhängig von den übrigen Sammelleistungen erbracht werden kann. Die getrennte Vergabe wahrt die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen und hält den spezialisierten Markt für Schadstoffsammlung offen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Neukirchen?Vluyn
Anschrift
Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen?Vluyn
Kontakt
info@neukirchen-vluyn.de
Auskünfte
teamwerk AGvergabe@teamwerk.ag

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 08.10.2026 auf 30.10.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 14.09.2026 auf 08.10.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 982880d1-768e-45fb-b450-0fc7a9d15903.