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ohne Zuschlag beendetEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Sachverständige/r für Betonbauqualitätsklassen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) in Berlin, VOEK 028-26

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 028-26veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 202 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
86 Monate01.05.2026 – 30.06.2033
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis Anlage B-02 Preisblatt60 %
  • Qualität - Zertifizierungen und Erfahrung40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 7 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2033
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen für eine/n Sachverständige/Sachverständigen für Betonbauqualitätsklassen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) in Berlin Leistungsumfang: Beratende und fachkundige Begleitung des Bauherrn in der Planungsphase (Leistungsphase 5) sowie in der Ausführungsphase. • Beratende Unterstützung des Bauherrn in allen betonbautechnisch relevanten Fragestellungen während der Planungs- (Lph 5 und 6) und Ausführungsphase bis zur Mängelbeseitigung und Abnahme • Organisation der Kommunikationsprozesse zwischen den Beteiligten, insbesondere Organisation der Betonfachgespräche • Teilnahme an Betonfachgesprächen in der Planungs- und Ausführungsphase • Fachkundige Beratung und Bewertung in den Betonfachgesprächen ohne Übernahme von Planungs- oder Ausführungsverantwortung • Schnittstellenübergreifende Betrachtung und Abstimmung zwischen Bemessung, Konstruktion, Betontechnik und Bauausführung • Identifikation und Bewertung von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Fachbereichen der Betonbautechnik

Beschreibung des Loses

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen für eine/n Sachverständige/Sachverständigen für Betonbauqualitätsklassen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) in Berlin Leistungsumfang: Beratende und fachkundige Begleitung des Bauherrn in der Planungsphase (Leistungsphase 5) sowie in der Ausführungsphase. • Beratende Unterstützung des Bauherrn in allen betonbautechnisch relevanten Fragestellungen während der Planungs- (Lph 5 und 6) und Ausführungsphase bis zur Mängelbeseitigung und Abnahme • Organisation der Kommunikationsprozesse zwischen den Beteiligten, insbesondere Organisati-on der Betonfachgespräche • Teilnahme an Betonfachgesprächen in der Planungs- und Ausführungsphase • Fachkundige Beratung und Bewertung in den Betonfachgesprächen ohne Übernahme von Pla-nungs- oder Ausführungsverantwortung • Schnittstellenübergreifende Betrachtung und Abstimmung zwischen Bemessung, Konstruktion, Betontechnik und Bauausführung • Identifikation und Bewertung von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Fachbereichen der Betonbautechnik -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Details siehe Projekt-und Leistungsbeschreibung sowie Vertrag.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis Anlage B-02 Preisblatt60 %
Qualität - Zertifizierungen und Erfahrung40 %
Preis
Preis Anlage B-02 PreisblattDas wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl (600 Punkte). Für das 2-fache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der unten stehenden Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: P_B=(1-((B_i-B_min))/B_min )*P_max PB Punktzahl des Angebots für das Kriterium Bmin Niedrigster Preis im Kriterium Bi Individueller Preis im Kriterium des betrachteten Angebots Pmax Maximale Höchstpunktzahl für das Kriterium (600 Punkte) Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen.
Qualität
Qualität - Zertifizierungen und ErfahrungBewertung Qualität 40 %, maximale Punktzahl 400 Die Wertung „Qualität“ erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums bis zu 10 bzw. 30 Leistungspunkte erhält, die mit einem der prozentualen Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert werden. Das Produkt sind die mit dem Kriterium erzielten Wertungspunkte. So können z. B. beim Kriterium „Anzahl der Zertifizierungen“ maximal 100 Wertungspunkte (10 Leistungspunkte x 10 % Gewichtung = 100 Wertungspunkte) erreicht werden. Unterkriterium „Anzahl der Zertifizierungen“ 10 %: Die Qualität wird anhand der für die/den angegebenen Sachverständige/-n eingereichten einschlägigen Zertifizierungen im Fachbereich Betonbau bewertet. Diese umfassen Weiterbildungen. Die Bieter sind dazu verpflichtet über die entsprechenden Zertifizierungen in dem gesamten Zeitraum der Auftragsausführung zu verfügen (ggf. im Leistungszeitraum durch weiteres Personal). Die Angaben werden in sechs Stufen bewertet, nämlich: 6 oder mehr Zertifizierungen: 10 Punkte, 5 Zertifizierungen: 8 Punkte, 4 Zertifizierungen: 6 Punkte, 3 Zertifizierungen: 4 Punkte, 2 Zertifizierungen: 2 Punkte 1 Zertifizierung: 1 Punkte keine Zertifizierung: 0 Punkte. Unterkriterium „Erfahrung des/-r Sachverständiger/-in“ 30 %: Die Qualität wird außerdem anhand der Berufserfahrung der / des angegebenen Sachverständige/-n bewertet. Es ist die Sachverständigung mit beruflichem Lebenslauf zu benennen sowie die Berufserfahrung in vergleichbaren Leistungsbereichen der ausgeschriebenen Leistung anzugeben. Insbesondere ist auch die Berufserfahrung im Bereich Betonbau anzugeben. Die Angaben werden wie folgt bewertet: über 12 Jahre Berufserfahrung Betonbau = 30 Punkte 10 - 11 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 20 Punkte 8 - 9 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 15 Punkte 6 - 7 Jahr und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 10 Punkte 5 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 0 Punkte weniger als 5 Jahre Berufserfahrung Betonbau = Ausschluss (Mindestanforderung mind. 5 Jahre)

Eignung7 von 7 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistung … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden und mindestens 1,0 Milli … ganz lesen1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden und mindestens 1,0 Millionen Euro für Sachschäden, Vermögensschäden und sonstigen Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind mindestens 3 Referenzen per Eigenerklärung mit dem Formblatt "B-03_Bieterauskunft" einzureichen: Benennung von mindestens 3 abgeschlossenen vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Fertigstellung zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist in der hiesi … ganz lesenEs sind mindestens 3 Referenzen per Eigenerklärung mit dem Formblatt "B-03_Bieterauskunft" einzureichen: Benennung von mindestens 3 abgeschlossenen vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Fertigstellung zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist in der hiesigen Ausschreibung. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei Unternehmensreferenz vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu prüfen. Der Bieter hat grundsätzlich sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Mindestanforderungen an die Referenzen: • Vergleichbare Referenzobjekte mit architektonisch anspruchsvollen, hoch repräsentativen Gebäuden, z.B. Parlamentsgebäude, Gerichtsgebäude, Verwaltungsgebäude und Museen., • Fertigstellung zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist in der hiesigen Ausschreibung, • mindestens eine Referenz muss folgenden Leistungsumfang beinhalten: wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton), • mindestens eine Referenz muss folgenden Leistungsumfang beinhalten: Sichtbeton Klasse 4, Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Vergleichbar sind Referenzobjekte mit architektonisch anspruchsvollen, hoch repräsentativen Gebäuden, z.B. Parlamentsgebäude, Gerichtsgebäude, Verwaltungsgebäude und Museen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Es sind Angaben und Qualifikationsnachweise zu der / den für das Projekt vorgesehene/-n Sachverständige/-n zu erbringen (s. auch Vergabeunterlagen „B-03 Bieterauskunft“, Punkt 4.2.3): • über einen Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieu … ganz lesenEs sind Angaben und Qualifikationsnachweise zu der / den für das Projekt vorgesehene/-n Sachverständige/-n zu erbringen (s. auch Vergabeunterlagen „B-03 Bieterauskunft“, Punkt 4.2.3): • über einen Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Betonbau und davon mind. 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich wasserundurchlässiger Beton, • Nachweise zu den Qualifikationen und der berufliche Lebenslauf der für das Projekt vorgesehene/-n Sachverständige/-n sind dem Angebot beizufügen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung oder vergleichbar).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.06.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
Teilnehmer sind für die Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedin-gungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sind zugangsbeschränkt. Den Mitarbeitern des Auf-tragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen V … ganz lesenLeistung: Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedin-gungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sind zugangsbeschränkt. Den Mitarbeitern des Auf-tragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalauswei-ses/Reisepasses gestattet. Um eine polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundestags-verwaltung mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundestagsverwaltung kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von a … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-V …
Hinweis
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter s … ganz lesen1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schrift …

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