RV zur Anmietung von Videotürmen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ITD1-0523-2026veröffentlicht 07.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 1 Tag
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Anmietung von Videotürmen zur Prävention und Deeskalation
Beschreibung des Loses
Rahmenvertrag zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Videotürmen, inkl. Instandhaltung und Systempflege
Hauptvertragslaufzeit: 22.02.2027 - 21.02.2029 (2 Jahre / 24 Monate) 1. Verlängerungsoption: 22.02.2029 - 21.02.2031 (2 Jahre / 24 Monate) 2. Verlängerungsoption: 22.02.2031 - 21.02.2033 (2 Jahre / 24 Monate) 3. Verlängerungsoption: 22.02.2033 - 21.02.2034 (1 Jahr / 12 Monate)
maximale Vertragslaufzeit = 7 Jahre / 84 Monate
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Bewertungskriterien und Konzepte
Eignung9 von 9 angegeben
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
a. Der AN weist ein Qualitätsmanagementsystem nach, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit des Qual … ganz lesenkürzer
a. Der AN weist ein Qualitätsmanagementsystem nach, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit des Qualitätsmanagementsystems hervorgeht. b. Der AN weist nach, dass die Anforderungen der DIN 77200 oder gleichwertige Anforderungen an die Organisation und Qualität von Sicherungsdienstleistungen erfüllt werden. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit der getroffenen Maßnahmen hervorgeht. c. Der AN weist ein Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß ISO/IEC 27001 oder eines gleichwertigen Standards nach. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder eine gleichwertige Dokumentation der implementierten Informationssicherheitsprozesse erfolgen. d. Die VdS-Zertifizierung der 24/7 Notruf- und Serviceleitstelle oder ein gleichwertiger Standard ist nachzuweisen. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit der getroffenen Maßnahmen hervorgeht Hinweis Mindestanforderungen: Wird kein Nachweis erbracht, erfolgt der Ausschluss.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter weist die geforderten Referenzen nach. Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden sein (d. … ganz lesenkürzer
Der Bieter weist die geforderten Referenzen nach. Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden sein (d.h. nur durch Vertragsablauf; kein Ende durch Kündigung seitens des AG oder AN.) Hinweis Mindestanforderungen: a. Der Bieter hat durch 10 Referenzen (erfolgreich abgeschlossene Aufträge) nachzuweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021-2025) je Auftrag mindestens 2 Videotürme aufgestellt hat. Werden weniger als 10 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. b. Der Bieter hat durch 3 Referenzen (erfolgreich abgeschlossene Aufträge) nachzuweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021-2025) je Auftrag mindestens 5 Videotürme auf einer Liegenschaft aufgestellt hat. Werden weniger als 3 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. c. Der Bieter kann durch Referenzen nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021-2025) mindestens einen Auftrag zur Ausstattung mit Videotürmen bei einem Unternehmen aus dem Bereich ÖPNV erfolgreich abgeschlossen oder noch laufend hat. Referenzen vom AG werden hierbei nicht berücksichtigt. (Kein Ausschluss-Kriterium)- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter hat die Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, die für die Erbringung der auftragsrelevanten Leistungen vorgesehen sind. Auftragsrelevant im hier gemeinten Sinne sind Mitarbeiter (einschließlich ggf. eingesetzter Nachunternehmer), die fachlich qualifiziert und zeitlich verfügbar sind, um die … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat die Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, die für die Erbringung der auftragsrelevanten Leistungen vorgesehen sind. Auftragsrelevant im hier gemeinten Sinne sind Mitarbeiter (einschließlich ggf. eingesetzter Nachunternehmer), die fachlich qualifiziert und zeitlich verfügbar sind, um die auftragsrelevanten Leistungen zu erbringen. Hierzu zählen Leitstellenmitarbeiter, Entstörungspersonal, First-Level-Support, Techniker für Umzüge und technische Administration der Videotürme. Hinweis Mindestanforderung: Die Anzahl dieser Mitarbeiter muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt mindestens 20 Mitarbeiter betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- - Es muss eine Versicherung für Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssumme nachgewiesen werden. - Es muss eine Versicherung für Personenschäden mit Angabe der Deckungssumme nachgewiesen werden. - Auf Anforderung seitens des AG hat der Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu erfolgen. Hinweis Mindestanforderungen: Bei Nichterfüllung / ohne Nachweis erfolgt der Ausschluss.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Der Bieter gibt seinen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre an. Hinweis Mindestumsatz: Der Jahresumsatz muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) mindestens 600.000,00 EUR betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
- Eintragung in das Handelsregister
- Der Bewerber reicht eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- 1. Verlängerungsoption: 22.02.2029 - 21.02.2031 (2 Jahre / 24 Monate) 2. Verlängerungsoption: 22.02.2031 - 21.02.2033 (2 Jahre / 24 Monate) 3. Verlängerungsoption: 22.02.2033 - 21.02.2034 (1 Jahr / 12 Monate)
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 0 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vo … ganz lesenkürzer
Leistung: - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bez … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0523-2026 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.10.2026, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn das Angebot einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. 3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: 4. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot inkl. Eignungsunterlagen einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben / Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.itd1@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- AWR All Wacht Rennwanz GmbH6 Zuschläge
- Sicherheit Nord GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- WeWatch Security Service GmbH6 Zuschläge
- Sicherheit West GmbH4 Zuschläge
- AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH3 Zuschläge
- B.O.S.S. Sicherheitsdienst und Service GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 06.11.2026 auf 13.11.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9630681c-79ca-4403-8a07-8d8d3c215367.