RV vergaberechtliche Beratung
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München, Bayern
Aktenzeichen 22 04 01 02 00 01 01 22 / 2024 / RV vergaberechtliche Beratungveröffentlicht 15.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,2 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 14.10.2024 – 13.10.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,2 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 5 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre14.10.2024 – 13.10.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 30 Monatenüber tender24.de
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 13.10.2030
- Heute
Beschreibung
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren in allen erforderlichen Schritten über Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller Art, aber auch von besonderen Methoden und Instrumenten in Vergabeverfahren, wie u.a. Rahmenvereinbarungen oder dem Dynamischen Beschaffungssystem. Leistungen aus dem Bauumfeld (Bau- und Dienst-/ Planerleistungen) sind ausgenommen. Gegenstand der Einzelaufträge können darüber hinaus auch die Erstellung von Rechtsgutachten und/oder Arbeitshilfen, die Zuarbeit im Falle von Rügen sowie die Vertretung des Auftraggebers in Nachprüfungsverfahren sein. Bestandteil der zu erbringenden Leistungen ist unter anderem auch die verantwortliche Koordination fachlich in die Erstellung von Leistungsverzeichnissen/Vergabeunterlagen/Angebotswertung eingebundener externer Berater, bspw. fachtechnischer Experten. Die zu erbringenden Leistungen können Maßnahmen sowohl der Generalverwaltung der MPG als auch ihrer Institute betreffen.
Gegenstand nach CPV
- 79100000Dienstleistungen im juristischen BereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Allgemein zur Eignung siehe Kapitel 2 der Vergabeunterlage. -- -- A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A): -- Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 1 "Nichtvorliegen von Auss … ganz lesenkürzer
Allgemein zur Eignung siehe Kapitel 2 der Vergabeunterlage. -- -- A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A): -- Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 1 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. -- B) Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregistereintragung (EK-02-A): -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 2 "Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt.- Kriterium
A) Versicherungsschutz Berufshaftpflichtrisiko (EK-03-A): -- Gefordert wird eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos mit mindestens folgenden Deckungssummen: für Personenschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung), sowie … ganz lesenkürzer
A) Versicherungsschutz Berufshaftpflichtrisiko (EK-03-A): -- Gefordert wird eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos mit mindestens folgenden Deckungssummen: für Personenschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung), sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens drei (3) Mio. EUR (zweifach maximiert, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung). Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 3 "Versicherungsschutz Berufshaftpflichtrisiko" mittels Eigenerklärung zu erklären, dass er bereits bei Angebotsabgabe über eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht erhält oder sich verpflichtet, eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung oder den vorstehenden Anforderungen entsprechende Projektversicherung/Excedentendeckung unverzüglich nach Zuschlag, jedoch in jedem Fall vor Leistungsbeginn abzuschließen und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht zu erhalten. -- B) Umsatzdarstellung: (EK-04-A und EK-05-A): -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 4 "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-04-A) aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2021 - 2023), sowie des spezifischen Jahresumsatzes im Bereich des Vergaberechts aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2021 - 2023) (EK-05-A) abzugeben. Dabei muss der spezifische Jahresumsatz im Bereich Vergaberecht (EK-05-A) mindestens durchschnittlich 700.000 EUR netto / Jahr betragen haben.- Kriterium
A) Durchschnittliche Anzahl Fachanwält*innen Vergaberecht (EK-06-A und EK-07-A): -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 5 "Durchschnittliche Anzahl Fachanwälte Vergaberecht" eine Erklärung zur Anzahl und Angabe der Partner*innen, die Fachanwälte für Vergaberecht sind (EK-06-A) au … ganz lesenkürzer
A) Durchschnittliche Anzahl Fachanwält*innen Vergaberecht (EK-06-A und EK-07-A): -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 5 "Durchschnittliche Anzahl Fachanwälte Vergaberecht" eine Erklärung zur Anzahl und Angabe der Partner*innen, die Fachanwälte für Vergaberecht sind (EK-06-A) aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2021 - 2023), sowie Anzahl und Angabe weiterer Anwält*innen (die nicht Partner*innen sind), die Fachanwält*innen für Vergaberecht sind (EK-07-A), zu tätigen. Dabei müssen mindestens vier (4) Fachanwälte für Vergaberecht innerhalb der Organisation des Bieters und für die Ausführung der im Wettbewerb stehenden Leistungen zur Verfügung stehen und zum Stand der Angebotsabgabe namentlich genannt werden (EK-07-A). Auch ein*e Partner*in kann eine*r dieser benannten Fachanwält*innen sein. -- B) Konkrete Nennung Ansprechpartner*innen (EK-08-A bis EK-10-A): -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 6 "Konkrete Nennung Ansprechpartner*innen" die für die Leistungserbringung vorgesehenen Ansprechpartner*in/ Anwält*innen namentlich zu benennen. Dafür muss der Bieter (zum ersten) den/die vorgesehene/-n hauptverantwortliche/-n Ansprechpartner*in (EK-08-A), welche*r mindestens Partner*in und Fachanwält*in für Vergaberecht sein muss benennen; zudem ist (zum zweiten) die/der für die Vertretung in Nachprüfungsverfahren (EK-09-A) vorgesehene hauptverantwortliche Anwält*in zu benennen, welche*r mindestens drei (3) Nachprüfungsverfahren in der ersten Instanz auf Seiten des Antragsgegners, ein (1) Nachprüfungsverfahren über zwei (2) Instanzen (unabhängig ob Antragsgegner oder Antragssteller) geführt haben muss und ein Mitglied des Teams an Fachanwält*innen für Vergaberecht sein muss, dass zur Ausführung der hier im Wettbewerb stehenden Leistungen vorgesehen ist. Zum dritten muss der Bieter in diesem Abschnitt der Anlage 3, innerhalb seiner Organisation, insgesamt mindestens vier (4) Fachanwält*innen für Vergaberecht (EK-10-A) aus dem Pool der unter A) für die Ausführung der hier im Wettbewerb stehenden Leistungen vorgesehenen Fachanwält*innen für Vergaberecht namentlich benennen. Aus diesem Team an Fachanwälten muss mindestens jeder in einem der geforderten Referenzprojekte maßgeblich mitgewirkt haben. Des Weiteren müssen durch das Spektrum der angebotenen Anwält*innen in Summe alle angesprochenen Themenfelder (IT-Hard-/ Software, Nicht-IT-Lieferleistungen und Dienstleistungen) abgedeckt sein und ein/e Fachanwält*in für Vergaberecht muss mindestens mit einer Kapazität von 20 % (das angebotene Fachanwaltsteam insgesamt mit mindestens 200 % Vollzeit-Äquivalent) verfügbar sein. -- C) Referenzprojekte (EK-11-A bis EK-14-A): -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 7 "Referenzprojekte" aus den letzten fünf (5) Jahren vor der Bekanntmachung aus den Bereichen Dienstleistung (EK-11-A), Nicht-IT-Lieferleistungen (EK-12-A) und IT-Lieferleistungen für Hardware (EK-13-A) und Software (EK-14-A) darzustellen. -- Dabei müssen die Referenzprojekte (EK-11-A) aus dem Bereich Dienstleistungen mindestens drei (3) einschlägige Verfahren im Wert von jeweils mindestens 1 Mio. EUR (netto) umfasst haben. Dabei muss sich die Tätigkeit bei den genannten Referenzprojekten auf die umfassende Begleitung des Verfahrens erstreckt haben, d.h. drei (3) der vier (4) Tätigkeiten (Erstellung bzw. Prüfung der Vergabeunterlagen; Entwicklung von geeigneten Bewertungsmodellen; Angebotsbewertung bis zur Zuschlagsreife; Bearbeitung von Rügen) müssen jeweils übernommen worden sein. Eines (1) der benannten Referenzprojekte muss mit und eines (1) ohne IT-Bezug enthalten sein. Eines (1) der genannten Referenzprojekte muss eine Rahmenvereinbarung mit einem Gesamtwert von mehr als 1 Mio. EUR (netto) zu Gegenstand gehabt haben. -- Die Referenzprojekte im Bereich Nicht-IT-Lieferleistungen (EK-12-A) müssen mindestens zwei (2) einschlägige Vergabeverfahren im Wert von jeweils mindestens 2 Mio. EUR (netto) umfasst haben. Dabei muss …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.10.2024
- Vertragsende
- 13.10.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 5.000.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies ist als X-Kriterium gekennzeichnet (XK) und stellt ein Ausschlusskriterium dar (XK-#-A): -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen) (XK-01-A): Jeder Bieter muss unter Verwendung von A … ganz lesenkürzer
Leistung: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies ist als X-Kriterium gekennzeichnet (XK) und stellt ein Ausschlusskriterium dar (XK-#-A): -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen) (XK-01-A): Jeder Bieter muss unter Verwendung von Anlage 4 der Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: -- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: -- Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. --- Der Bieter hat etwa … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen: -- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: -- Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. --- Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter dem Kapitel - Frist für den Eingang der Angebote - genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben benannten Kontaktstelle der Auftraggeberin) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). --- Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber*innen/Bieter*innen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter der oben benannten Kontaktstelle der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). -- Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). -- Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- Hinweis
1) In den Vergabeunterlagen wird in Bezug auf die gestellten Eignungsanforderungen die Abgabe von Eigenerklärungen gefordert. Hierfür werden mit den Vergabeunterlagen Vordrucke bereit gestellt. Werden Mindestanforderungen an Eignungskriterien gestellt, ist dies durch folgende Namenskonvention kennt … ganz lesenkürzer
1) In den Vergabeunterlagen wird in Bezug auf die gestellten Eignungsanforderungen die Abgabe von Eigenerklärungen gefordert. Hierfür werden mit den Vergabeunterlagen Vordrucke bereit gestellt. Werden Mindestanforderungen an Eignungskriterien gestellt, ist dies durch folgende Namenskonvention kenntlich gemacht: (Kürzel Eignungskriterium-Nummer-Kürzel Ausschlusskriterium), d. h. z. B. (EK-01-A). Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. -- 2) Bieterfragen/Zusätzliche Informationen: Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg-"www.tender24.de" - (eVergabe-Tool AI Vergabe) gestellt werden. -- Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote sowie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlage werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen. -- Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbstständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlage sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren. Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzer versandt. Es wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig freiwillig beim Vergabeportal zu registrieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Bildung
- Anschrift
- Hofgartenstraße 8, 80539 München
- Website
- mpg.de
- Kontakt
- vergabe@
gv.mpg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schoppe, Zimmermann, Stöckeler, Zinkler, Schenk & Partner mbB3 Zuschläge
- Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB2 Zuschläge
- Heuking Kühn Lüer Wojtek PartG mbB München2 Zuschläge
- KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.05.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9613ae9-22fb-467f-88e6-7d26e9a033a8.