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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

RV Storage 2024

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München, Bayern

Aktenzeichen 2241.4254.2024-04veröffentlicht 28.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 803 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (438 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
34 Mio. €
Laufzeit
60 Monate
Lose
6Angebot auf bis zu 1, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Storage-Systemen verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, für • jedes der vier (4) Hersteller-Lose je einen (1) Auftragnehmer und • für die zwei (2) Wildcard-Lose bis zu zwei (Los 5) bzw. drei (Los 6) Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung den Auftraggeber bei der Auswahl von Storage-Systemen unterstützen und ihn mit solchen Storage-Systemen versorgen. Der Leistungsgegenstand wird in sechs (6) Lose aufgeteilt. Die Angaben in diesen Vergabeunterlagen gelten jeweils für alle Lose, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt. Bieter können jeweils nur für ein einziges der sechs Lose ein Angebot abgeben und den Zuschlag erhalten (Loslimitierung). Den Bietern ist es also nicht gestattet, Angebote auf mehrere oder alle Lose abzugeben. Bieter haben in ihrem Angebot eindeutig anzugeben, für welche Lose sie ein Angebot einreichen. Der jeweilige Leistungsumfang jedes Loses setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG inkl. Rechercheshop und Online-Plattform; • Veräußerung und Lieferung von Storage inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline zwischen den RV-Partnern, • ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf die Storagegeräte. Bei Los 5 und Los 6 kommt es dem Auftraggeber dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von Bietern mit denselben Herstellern erfolgen. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 1 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Dell

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate11.000.000 €
2
HP

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate1.000.000 €
3
Lenovo/IBM

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate12.000.000 €
4
NetApp

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate5.000.000 €
5
Wildcard 1 (All Flash)

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate2.000.000 €
6
Wildcard 2 (festplattenbasiert)

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate3.000.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)100 %
Kosten
einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Alle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: 1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A) Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Aussch … ganz lesenAlle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: 1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A) Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2). 2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung Die geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen. 2.1. Unternehmensdarstellung (EK-02-A) Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: • Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, ggf. Fax, ggf. Internetadresse, • Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), • falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente), • Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. 2.2. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A) Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Kriterium
Alle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. … ganz lesenAlle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. 1. Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A) Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: • für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie • für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR (einfach maximiert) Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen. Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben. Hinweise: Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen. Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jede beteiligte Person an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen die Erklärung nicht tätigen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls die Erklärung ei-nes entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu for-dern. 2. Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A) Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über • den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie • den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung von Storagesystemen (EK-06-A) jeweils in Euro netto und bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 - 2023) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Kriterium
Alle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. … ganz lesenAlle Anlagen. und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Dies gilt allerdings nicht für die Mindestanforderungen an die Wertbarkeit einer Referenz. 1. Qualitätssicherung (EK-07-A) Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig). 2. Umweltmanagement (EK-08-A) Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Umweltmanagement" zu erklären, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement in seinem Unternehmen bestehen (EK-08-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig). 3. Unternehmensreferenzen (EK-09-A und EK-10-A) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: • Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten; • Angaben zum Auftragszeitraum; • aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat, • Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang). Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlos-sen wird): • mind. 1 Referenz im Bereich "Onlineverkauf von Storagegeräten bzw. Storagesyste-men" (EK-09-A); • mind. 1 Referenz im Bereich "Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System" (EK-10-A). Beide Bereiche können durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für beide Leistungsbereiche erbracht wurden. Referenzen können noch fortdauernd sein; abgeschlossene Referenzen jedoch müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird). Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 03.12.2024. Unter Leistungsbeginn ist dabei der Tag zu verstehen, ab dem die MPG Einzelabrufe aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung vornehmen kann. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), … ganz lesenDer Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 03.12.2024. Unter Leistungsbeginn ist dabei der Tag zu verstehen, ab dem die MPG Einzelabrufe aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung vornehmen kann. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich einer vorgeschalteten ca. 6-wöchigen Vorlaufzeit zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Online-Shops. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
13.000.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.08.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar s … ganz lesenAuf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvererinbarung sind die Generalverwaltung in München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Heidelberg, Düsseldorf, Mülheim a.d.R., Frankfurt, Göttingen und Hamburg.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Bildung
Anschrift
Hofgartenstraße 8, 80539 München
Website
mpg.de
Kontakt
it-vergabe@gv.mpg.de

Mehr von Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (438 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fdf621d0-3def-4047-a662-2efa121cf569.