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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

RV Storage 2024

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München, Bayern

Aktenzeichen 2241.4254.2024-04veröffentlicht 05.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 803 Tagen abgelaufen

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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 32 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Storage-Systemen verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, für • jedes der vier (4) Hersteller-Lose je einen (1) Auftragnehmer und • für die zwei (2) Wildcard-Lose bis zu zwei (Los 5) bzw. drei (Los 6) Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung den Auftraggeber bei der Auswahl von Storage-Systemen unterstützen und ihn mit solchen Storage-Systemen versorgen. Der Leistungsgegenstand wird in sechs (6) Lose aufgeteilt. Die Angaben in diesen Vergabeunterlagen gelten jeweils für alle Lose, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt. Bieter können jeweils nur für ein einziges der sechs Lose ein Angebot abgeben und den Zuschlag erhalten (Loslimitierung). Den Bietern ist es also nicht gestattet, Angebote auf mehrere oder alle Lose abzugeben. Bieter haben in ihrem Angebot eindeutig anzugeben, für welche Lose sie ein Angebot einreichen. Der jeweilige Leistungsumfang jedes Loses setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG inkl. Rechercheshop und Online-Plattform; • Veräußerung und Lieferung von Storage inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline zwischen den RV-Partnern, • ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf die Storagegeräte. Bei Los 5 und Los 6 kommt es dem Auftraggeber dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von Bietern mit denselben Herstellern erfolgen. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Dell

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate–
2
HP

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate–
3
Lenovo/IBM

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate–
4
NetApp

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate–
5
Wildcard 1 (All Flash)

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate–
6
Wildcard 2 (festplattenbasiert)

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Storage und Storagesystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Außerdem müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen je Los vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte des jeweils von Ihnen benannten Herstellers je Los während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1). Jeder Bieter darf nur auf ein Los anbieten. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen (1) Hersteller festlegen. Der Bieter muss in seinem Angebot diesen einen (1) Hersteller benennen. Bei den Hersteller-Losen muss es sich dabei um den in den Hersteller-Losen benannten Hersteller handeln. Bei Los 5 und Los 6 darf es sich nicht um einen Hersteller handeln, der bereits in einem Hersteller-Los benannt wird, es muss also ein abweichender Hersteller benannt werden. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter in Los 5 bzw. in Los 6 wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller in diesem Los ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote bei Los 5 bzw. Los 6 herausstellen, dass sich unter den zwei (2) für Los 5 bzw. unter den drei (3) für Los 6 wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit demselben Hersteller nur der Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden. Der Bieter hat den Hersteller, auf den er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für Storage-Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die aufgeführten Geräteklassen charakterisiert. Geräteklasse 1 (nicht für Los 6): Storage - AllFlash •Kompakt, nur Flash-Speicher (kleine Lösung) •Volume, nur Flash-Speicher (große Lösung) Geräteklasse 2 (nicht für Los 5): Storage - Hybrid •Kompakt, 2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (kleine Lösung) •Volume ,2,5" oder 3,5"-Laufwerkschächte, mit HDD bestückt, SSD möglich (große Lösung. ev. mehrere Racks) Geräteklasse 3 (nur für Los 2 und 3): Storage - Tape •Technisch aktuelle LTO-9-Lösung, leseabwärtskompatibel Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Storage-Produkten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Storage-Produkte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Storage-Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt wer-den. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Storage-Produkte und das dazu passende Zubehör in-nerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individua-lisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Storage-Produkte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Storage-Produkten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.10). Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene Storage-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6). Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen HPC-Systeme und Server-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden.

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)100 %
Kosten
einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 03.12.2024. Unter Leistungsbeginn ist dabei der Tag zu verstehen, ab dem die MPG Einzelabrufe aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung vornehmen kann. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), … ganz lesenDer Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 03.12.2024. Unter Leistungsbeginn ist dabei der Tag zu verstehen, ab dem die MPG Einzelabrufe aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung vornehmen kann. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich einer vorgeschalteten ca. 6-wöchigen Vorlaufzeit zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Online-Shops. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
13.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvererinbarung sind die Generalverwaltung in München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Heidelberg, Düsseldorf, Mülheim a.d.R., Frankfurt, Göttingen und Hamburg.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2kein Zuschlag angegeben0
3kein Zuschlag angegeben0
4kein Zuschlag angegeben0
5kein Zuschlag angegeben0
6kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Bildung
Anschrift
Hofgartenstraße 8, 80539 München
Website
mpg.de
Kontakt
it-vergabe@gv.mpg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6253137-304c-450b-bbaf-e4820d762f82.