RV Reformagenda DB - Los 2 rechtlich
Bundesministerium für Verkehr · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 6#0033/E13veröffentlicht 28.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 5,33 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (134 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 22 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,33 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Prüfung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (BEAV) zwischen DB InfraGO AG und DB AG20 %
- 1.2 - Leistungskonzept/Vorgehensweise rechtliche Beratung Zuwendungs- und Beihilferecht20 %
- 1.3 Leistungskonzept/Vorgehensweise rechtliche Beratung Eisenbahnrecht20 %
- 2. Organisation Personaleinsatz10 %
- 3. Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene in rechtlicher Hinsicht (RV Reformagenda DB - Los 2- rechtlich)
Beschreibung des Loses
Die vorliegende Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die bedarfsorientierte Erbringung von juristischen Beratungsleistungen zur Unterstützung des AG bei unterschiedlichen juristischen Fragestellungen, die bei der Erarbeitung und Umsetzung der Reformagenda auftreten und die folgenden Rechtsgebiete betreffen: - Handels- und Gesellschaftsrecht, insbes. Aktien- und Konzernrecht, - Verfassungs- und Verwaltungsrecht, - Steuer- und Bilanzrecht - Planungs- und Genehmigungsrecht, - nationales Eisenbahnrecht einschließlich Eisenbahnregulierungsrecht, - europäisches Eisenbahnrecht, - EU-Beihilferecht, - Zuwendungs- und Beihilferecht, - Arbeitsrecht, - Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht, - Haftungs- und Produkthaftungsrecht.
Thematische Schwerpunkte sind dabei zum einen Anpassungen in der Zusammenarbeit mit und Steuerung der DB AG und deren Tochtergesellschaften, insbesondere der DB InfraGO AG sowie zum anderen rechtliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Automatisierung des Schienenverkehrs. Bei der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen der Agenda werden ferner rechtliche Unterstützungsleistungen im Kontext der beiden anderen Fachlose 1/wirtschaftlich und 3/technisch benötigt. Hier ist die Zusammenarbeit mit den AN der Lose 1 und 3 notwendig. Im weiteren Verlauf des Projekts können in enger Abstimmung zwischen AG und AN ggf. weitere Themenbereiche definiert werden, die auf die Erreichung der Ziele der Reformagenda einzahlen, sofern diese von den im Rahmen der Ausschreibung angeforderten Qualifikationen abgedeckt sind. Dies kann sämtliche der in diesem Los genannten Rechtgebiete berühren.
**** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 79111000RechtsberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Prüfung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (BEAV) zwischen DB InfraGO AG und DB AGStellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: 1) Stellen Sie in Form eines Konzeptes die Herangehensweise zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Entscheidungsfindung über Beendigung oder Fortführung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags (BEAV) bzw. einer der beiden Verträge dar. Stellen Sie darin auch dar, wie Sie ein bereits bestehendes Gutachten (hier der DB AG) bei Ihrem Vorgehen berücksichtigen. 2) Skizzieren Sie kurz Ihr Vorgehen zum Umgang mit dem BEAV unter Darlegung erster Vor- und Nachteile der möglichen Entscheidungsoptionen unter Berücksichtigung der Maßgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene. 3) Woraus leiten Sie mögliche Entscheidungsprämissen ab und welche sind das? Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.* *** Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Problem- und Aufgabenverständnis
- Qualität
- 1.2 - Leistungskonzept/Vorgehensweise rechtliche Beratung Zuwendungs- und BeihilferechtStellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Stellen Sie dar, welche Besonderheiten bei der rechtlichen Prüfung der Zuwendungsfähigkeit von Telekommunikationsanlagen entlang der Schienenwege zu beachten sind, insbesondere im Zusammenhang mit einer kommerziellen Vermarktung überschüssiger Kapazitäten durch die EIU (z.B. Nutzung Telekommunikationsmasten durch Dritte). b) Bitte legen Sie dar, welche beihilferechtlichen Grundsätze bei der Schieneninfrastrukturfinanzierung bundesseitig zu beachten sind, bitte differenzieren Sie zwischen Serviceeinrichtungen, Fahrweg und ggf. weiteren Kategorien, die bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes vorgehalten werden. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.* *** Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Problem- und Aufgabenverständnis
- Qualität
- 1.3 Leistungskonzept/Vorgehensweise rechtliche Beratung EisenbahnrechtStellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Stellen Sie dar, was aus Ihrer Sicht die besonderen Herausforderungen bei der Bewertung eisenbahnrechtlicher Sachverhalte und der Anpassung eisenbahnrechtlicher Rechtsnormen sind. b) Welche politischen, rechtlichen und ökonomischen Wechselbeziehungen sind aus Ihrer Sicht zu beachten? c) Erläutern und begründen Sie Ihre Herangehensweise zur Ermittlung rechtlicher Risiken. d) Wen sehen Sie als die relevanten Stakeholder an? Welche Betroffenheiten bilden diese ab? e) Wie stellen Sie sicher, dass auch für kurzfristige komplexe Prüfaufträge Kapazität und Kompetenz vorhanden ist. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.* *** Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Problem- und Aufgabenverständnis
- Qualität
- 2. Organisation PersonaleinsatzStellen Sie kurz den vorgesehenen Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Mitarbeiterkompetenzen, Aufgabenverteilung, Vertretungsregelung, Abdeckung von Arbeitsspitzen, die Parallelabwicklung von Projekten sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht. Gehen Sie hierbei auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, den anderen Losen sowie weiterer relevanten Akteure ein. Schildern Sie, welche Vorkehrungen im Falle von personellen Veränderungen und Engpässen getroffen werden. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) zzgl. Formblatt F-ZK-2-Team dar.* *** Bewertungsaspekte: - Schlüssigkeit und Plausibilität der vorgesehenen Projektorganisation. - Effektivität der Arbeitsplanung. - Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung.
- Preis
- 3. Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Angebotspreis inkl. USt. gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. *** Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der AG hat das Recht, das Vertragsverhältnis maximal zweimal für die Dauer von jeweils einem Jahr durch einseitige schriftliche Erklärung zu verlängern (max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 48 Monate)
- Optionen
- Vertragsverlängerung
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Leistungen zur Reformagenda DB werden in folgende Fachlose gegliedert und als eigene Vergaben veröffentlicht: - 6#0032/E13: Los 1 wirtschaftliche, fachspezifische und strategische Unterstützungsleistungen, - 6#0033/E13: Los 2 rechtliche Unterstützungsleistungen, - 6#0034/E13: Los 3 technisch … ganz lesenkürzer
Die Leistungen zur Reformagenda DB werden in folgende Fachlose gegliedert und als eigene Vergaben veröffentlicht: - 6#0032/E13: Los 1 wirtschaftliche, fachspezifische und strategische Unterstützungsleistungen, - 6#0033/E13: Los 2 rechtliche Unterstützungsleistungen, - 6#0034/E13: Los 3 technische Unterstützungsleistungen. Die Lose sind miteinander verzahnt. Daher sind interdisziplinäres Denken und Handeln unerlässlich. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den einzelnen Losen erfolgen durch die jeweiligen Auftragnehmer (AN); die Fachexpertise im Rahmen des jeweiligen Auftrags ist den anderen AN zur Erbringung deren Leistungsanforderungen zur Verfügung zu stellen. Von den AN der einzelnen Lose wird erwartet, die weiteren Fachdisziplinen und möglichen wechselseitigen Abhängigkeiten konstruktiv in die Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit einzubeziehen und eng mit den anderen AN zusammenzuarbeiten. Die vorliegende Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 103 Abs.5 GWB in Verbindung mit § 21 VgV. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bedarfsorientierte Erbringung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu wechselnden Aufgabenstellungen und Projekten des AG, deren konkrete Inhalte, Umfänge und zeitliche Abfolgen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht abschließend feststehen. Die verbindliche Beauftragung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch gesonderte Einzelabrufe nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung sowie der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften. In den Einzelabrufen werden die jeweiligen Anforderungen, Zielsetzungen, Leistungsinhalte und -termine verbindlich festgelegt.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDDYDCSQCUW# Das Vergabeverfahren ist beendet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
- Website
- bmv.de
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmv.bund.de
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.06.2026 auf 26.06.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 23.06.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 520e3842-e566-4885-b675-ecddf8e3911e.