RV Reformagenda DB - Los 2 rechtlich
Bundesministerium für Verkehr · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 6#0033/E13veröffentlicht 21.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 5,33 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,33 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Bundesministerium für Verkehr
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 4 Monaten
- Bindefrist endetvor 2 Monaten69 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene in rechtlicher Hinsicht (RV Reformagenda DB - Los 2- rechtlich)
Beschreibung des Loses
Die vorliegende Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die bedarfsorientierte Erbringung von juristischen Beratungsleistungen zur Unterstützung des AG bei unterschiedlichen juristischen Fragestellungen, die bei der Erarbeitung und Umsetzung der Reformagenda auftreten und die folgenden Rechtsgebiete betreffen: - Handels- und Gesellschaftsrecht, insbes. Aktien- und Konzernrecht, - Verfassungs- und Verwaltungsrecht, - Steuer- und Bilanzrecht - Planungs- und Genehmigungsrecht, - nationales Eisenbahnrecht einschließlich Eisenbahnregulierungsrecht, - europäisches Eisenbahnrecht, - EU-Beihilferecht, - Zuwendungs- und Beihilferecht, - Arbeitsrecht, - Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht, - Haftungs- und Produkthaftungsrecht.
Thematische Schwerpunkte sind dabei zum einen Anpassungen in der Zusammenarbeit mit und Steuerung der DB AG und deren Tochtergesellschaften, insbesondere der DB InfraGO AG sowie zum anderen rechtliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Automatisierung des Schienenverkehrs. Bei der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen der Agenda werden ferner rechtliche Unterstützungsleistungen im Kontext der beiden anderen Fachlose 1/wirtschaftlich und 3/technisch benötigt. Hier ist die Zusammenarbeit mit den AN der Lose 1 und 3 notwendig. Im weiteren Verlauf des Projekts können in enger Abstimmung zwischen AG und AN ggf. weitere Themenbereiche definiert werden, die auf die Erreichung der Ziele der Reformagenda einzahlen, sofern diese von den im Rahmen der Ausschreibung angeforderten Qualifikationen abgedeckt sind. Dies kann sämtliche der in diesem Los genannten Rechtgebiete berühren.
**** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 79111000RechtsberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
F 2 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlo … ganz lesenkürzer
F 2 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F 2- Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen. ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall - Für Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR je Schadensfall ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
F 3 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auf … ganz lesenkürzer
F 3 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Aufträge, die in den letzten fünf Jahren (ab 2021) erbracht wurden. Bereiche: Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber oder für Großunternehmen* in den Rechtsgebieten - Handels- und Gesellschaftsrecht, insbes. Aktien- und Konzernrecht, - Verfassungs- und Verwaltungsrecht, - Zuwendungs- und EU- Beihilferecht, - nationales Eisenbahnrecht einschließlich Eisenbahnregulierungsrecht, - Steuer- und Bilanzrecht. *Großunternehmen sind solche mit einem Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. Euro/Jahr ##### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens fünf Referenzprojekte vorzulegen, die Rechtsberatung oder die Erstellung von Rechtsgutachten aus mindestens vier der folgenden fünf Bereiche für öffentliche Auftraggeber oder für Großunternehmen* belegen: - Handels- und Gesellschaftsrecht insbes. Aktien- und Konzernrecht - Verfassungs- und Verwaltungsrecht, - Zuwendungs- und EU- Beihilferecht, - nationales Eisenbahnrecht einschließlich Eisenbahnregulierungsrecht sowie - Steuer- und Bilanzrecht (d.h. eine Referenz pro Rechtsgebiet). Sollte eine Referenz mehrere Rechtsgebiete umfassen, wird diese bei den jeweiligen Rechtsgebieten berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen vollständig abgeschlossen sein. ##### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
F 4 Verpflichtung zur Neutralität und Vermeidung von Interessenkonflikten gem. § 46 Abs. 2 VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten … ganz lesenkürzer
F 4 Verpflichtung zur Neutralität und Vermeidung von Interessenkonflikten gem. § 46 Abs. 2 VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen), dass: - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter (einschließlich anderer Unternehmen) muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen (Formblatt F4). ##### Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen, es sei denn eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn 1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB AG, mit der DB AG verbundener Unternehmen oder weiterer Anbieter von Schienenverkehrsleistungen in Deutschland und im grenzüberschreitenden Markt zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt, 2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Leistungen im Auftrag der DB AG, mit der DB AG verbundener Unternehmen oder weiterer Anbieter von Schienenverkehrsleistungen in Deutschland und im grenzüberschreitenden Markt erbringt, deren Erstellung von der konkreten Ausgestaltung des Beratungsgegenstands abhängig ist. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. ##### Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der AG hat das Recht, das Vertragsverhältnis maximal zweimal für die Dauer von jeweils einem Jahr durch einseitige schriftliche Erklärung zu verlängern (max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 48 Monate)
- Optionen
- Vertragsverlängerung
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 69 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.06.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Formblatt F Sanktion_RUS: Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) (Formblatt F Sanktion) - V … ganz lesenkürzer
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Formblatt F Sanktion_RUS: Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) (Formblatt F Sanktion) - Verhaltenskodex des BMV: Abgabe einer Eigenerklärung, dass der "Verhaltenskodex für Geschäftspartner des Bundesministeriums für Verkehr" zur Kenntnis genommen wurde und eingehalten wird. * Auf Anforderung der Vergabestelle ** Mittels Eigenerklärung: - Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung: Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. I. S. 547) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S.1942) in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Leistungen zur Reformagenda DB werden in folgende Fachlose gegliedert und als eigene Vergaben veröffentlicht: - 6#0032/E13: Los 1 wirtschaftliche, fachspezifische und strategische Unterstützungsleistungen, - 6#0033/E13: Los 2 rechtliche Unterstützungsleistungen, - 6#0034/E13: Los 3 technisch … ganz lesenkürzer
Die Leistungen zur Reformagenda DB werden in folgende Fachlose gegliedert und als eigene Vergaben veröffentlicht: - 6#0032/E13: Los 1 wirtschaftliche, fachspezifische und strategische Unterstützungsleistungen, - 6#0033/E13: Los 2 rechtliche Unterstützungsleistungen, - 6#0034/E13: Los 3 technische Unterstützungsleistungen. Die Lose sind miteinander verzahnt. Daher sind interdisziplinäres Denken und Handeln unerlässlich. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den einzelnen Losen erfolgen durch die jeweiligen Auftragnehmer (AN); die Fachexpertise im Rahmen des jeweiligen Auftrags ist den anderen AN zur Erbringung deren Leistungsanforderungen zur Verfügung zu stellen. Von den AN der einzelnen Lose wird erwartet, die weiteren Fachdisziplinen und möglichen wechselseitigen Abhängigkeiten konstruktiv in die Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit einzubeziehen und eng mit den anderen AN zusammenzuarbeiten. Die vorliegende Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 103 Abs.5 GWB in Verbindung mit § 21 VgV. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bedarfsorientierte Erbringung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu wechselnden Aufgabenstellungen und Projekten des AG, deren konkrete Inhalte, Umfänge und zeitliche Abfolgen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht abschließend feststehen. Die verbindliche Beauftragung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch gesonderte Einzelabrufe nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung sowie der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften. In den Einzelabrufen werden die jeweiligen Anforderungen, Zielsetzungen, Leistungsinhalte und -termine verbindlich festgelegt.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDYTVG8MC1Q#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
- Website
- bmv.de
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmv.bund.de
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.06.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b331bb1-cf31-42c1-be0e-e148d8e16ed9.