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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

RV Netzwerkkomponenten 2023

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München, Bayern

Aktenzeichen 2241.4254.2023-03veröffentlicht 20.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (434 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 25 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
27,5 Mio. €
Laufzeit
5 Jahre29.11.2023 – 28.11.2028
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • die in der Vergabeunterlage genannten Bewertungskriterien; einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Z=L/P)50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.11.2028
    vor 35 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller und weiteren Leistungen hierzu. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, für jedes Los mehrere Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit Netzwerkkomponenten versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters je Los an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit demselben Hersteller je Los erfolgen. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (inkl. Rechercheshop) • Veräußerung und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen)

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Installationsswitch

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens ist es daher, für Los 2 bis zu sechs Auftragnehmer zu finden, die den Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von Netzwerkkomponenten unterstützen und ihn damit versorgen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der MPG benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden sieben Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kap. 5.2): Geräteklasse 1: Installations-Switch Geräteklasse 2: Desktop-Switch Geräteklasse 3: Access Switch Geräteklasse 4: Distribution Switch (Router) Geräteklasse 5: Core-Switch (Router) Geräteklasse 6: DataCenter-Switch 10 bis 25 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Geräteklasse 7: DataCenter-Switch 40 bis 100 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Da nicht alle Geräteklassen von allen Herstellern von Netzwerkkomponenten abgedeckt werden können, werden die Geräteklassen auf Lose aufgeteilt (vgl. Kapitel 1.4). Hier: LOS 1 : Geräteklasse 1: Installations-Switch Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von WLAN-Komponenten, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Punktuelle Konfigurationsberatung: Es muss eine Konfigurationsberatung als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar sein. Wählt der Bedarfsträger diese aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers Kontakt zum Bedarfsträger auf und berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration. Der Systemberater unterstützt den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen. Sind die Anforderungen des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die Möglichkeit mit dem Bedarfsträger eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Prozess für Architekturberatung durchzuführen, d.h. insbesondere müssen die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden. Die punktuelle Konfigurationsberatung kann vom Bedarfsträger z.B. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zwar eine Standard-Konfiguration (u.a. Referenzgerät) verfügbar ist, er diese selbst aber nicht als die Korrekte identifizieren kann. Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung resultieren, die auch Systemkomponenten enthält, die im Online-Shop nicht selektiert werden können, aber für die Funktion eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den Komponenten ist im Einzelfall zu begründen, warum nur mit diesen eine korrekte Funktion sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle Konfigurationsberatung wird als üblicher Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet. Architekturberatung: Neben der punktuellen Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing), Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Aufwendungen in Stunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl und Ausführliche Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, Wartung, Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkalkulieren und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Der eigentlichen Beratungsleistung zur Systemarchitektur geht zwingend immer eine Kostenschätzung für die Architekturberatung selbst voraus ("Kostenvoranschlag" der Systemarchitekturberatung). Diese Kostenschätzung wird nicht vergütet. Sie umfasst die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Anforderungen und die Abschätzung des maximalen Aufwands für die Architekturberatung. Die eigentliche Architekturberatung wird dann auf Basis dieses Kostenvoranschlags vergütet.

5 Jahre4.500.000 €
2
Switches: Desktop-Access-Distribution-Core

Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens ist es daher, für Los 2 bis zu sechs Auftragnehmer zu finden, die den Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von Netzwerkkomponenten unterstützen und ihn damit versorgen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der MPG benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden sieben Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kap. 5.2): Geräteklasse 1: Installations-Switch Geräteklasse 2: Desktop-Switch Geräteklasse 3: Access Switch Geräteklasse 4: Distribution Switch (Router) Geräteklasse 5: Core-Switch (Router) Geräteklasse 6: DataCenter-Switch 10 bis 25 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Geräteklasse 7: DataCenter-Switch 40 bis 100 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Da nicht alle Geräteklassen von allen Herstellern von Netzwerkkomponenten abgedeckt werden können, werden die Geräteklassen auf Lose aufgeteilt (vgl. Kapitel 1.4). Hier: LOS 2 : Geräteklassen 2, 3, 4 und 5. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von WLAN-Komponenten, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Punktuelle Konfigurationsberatung: Es muss eine Konfigurationsberatung als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar sein. Wählt der Bedarfsträger diese aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers Kontakt zum Bedarfsträger auf und berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration. Der Systemberater unterstützt den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen. Sind die Anforderungen des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die Möglichkeit mit dem Bedarfsträger eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Prozess für Architekturberatung durchzuführen, d.h. insbesondere müssen die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden. Die punktuelle Konfigurationsberatung kann vom Bedarfsträger z.B. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zwar eine Standard-Konfiguration (u.a. Referenzgerät) verfügbar ist, er diese selbst aber nicht als die Korrekte identifizieren kann. Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung resultieren, die auch Systemkomponenten enthält, die im Online-Shop nicht selektiert werden können, aber für die Funktion eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den Komponenten ist im Einzelfall zu begründen, warum nur mit diesen eine korrekte Funktion sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle Konfigurationsberatung wird als üblicher Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet. Architekturberatung: Neben der punktuellen Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing), Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Aufwendungen in Stunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl und Ausführliche Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, Wartung, Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkalkulieren und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Der eigentlichen Beratungsleistung zur Systemarchitektur geht zwingend immer eine Kostenschätzung für die Architekturberatung selbst voraus ("Kostenvoranschlag" der Systemarchitekturberatung). Diese Kostenschätzung wird nicht vergütet. Sie umfasst die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Anforderungen und die Abschätzung des maximalen Aufwands für die Architekturberatung. Die eigentliche Architekturberatung wird dann auf Basis dieses Kostenvoranschlags vergütet.

5 Jahre11.500.000 €
3
Datacenter Switches

Alle Anlagen- und Kapitelgverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens ist es daher, für Los 2 bis zu sechs Auftragnehmer zu finden, die den Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von Netzwerkkomponenten unterstützen und ihn damit versorgen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der MPG benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden sieben Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kap. 5.2): Geräteklasse 1: Installations-Switch Geräteklasse 2: Desktop-Switch Geräteklasse 3: Access Switch Geräteklasse 4: Distribution Switch (Router) Geräteklasse 5: Core-Switch (Router) Geräteklasse 6: DataCenter-Switch 10 bis 25 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Geräteklasse 7: DataCenter-Switch 40 bis 100 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Da nicht alle Geräteklassen von allen Herstellern von Netzwerkkomponenten abgedeckt werden können, werden die Geräteklassen auf Lose aufgeteilt (vgl. Kapitel 1.4). Hier: LOS 3 : Geräteklassen 6 und 7. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel) aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von WLAN-Komponenten, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Punktuelle Konfigurationsberatung: Es muss eine Konfigurationsberatung als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar sein. Wählt der Bedarfsträger diese aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers Kontakt zum Bedarfsträger auf und berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration. Der Systemberater unterstützt den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen. Sind die Anforderungen des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die Möglichkeit mit dem Bedarfsträger eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Prozess für Architekturberatung durchzuführen, d.h. insbesondere müssen die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden. Die punktuelle Konfigurationsberatung kann vom Bedarfsträger z.B. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zwar eine Standard-Konfiguration (u.a. Referenzgerät) verfügbar ist, er diese selbst aber nicht als die Korrekte identifizieren kann. Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung resultieren, die auch Systemkomponenten enthält, die im Online-Shop nicht selektiert werden können, aber für die Funktion eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den Komponenten ist im Einzelfall zu begründen, warum nur mit diesen eine korrekte Funktion sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle Konfigurationsberatung wird als üblicher Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet. Architekturberatung: Neben der punktuellen Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing), Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Aufwendungen in Stunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl und Ausführliche Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, Wartung, Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkalkulieren und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Der eigentlichen Beratungsleistung zur Systemarchitektur geht zwingend immer eine Kostenschätzung für die Architekturberatung selbst voraus ("Kostenvoranschlag" der Systemarchitekturberatung). Diese Kostenschätzung wird nicht vergütet. Sie umfasst die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Anforderungen und die Abschätzung des maximalen Aufwands für die Architekturberatung. Die eigentliche Architekturberatung wird dann auf Basis dieses Kostenvoranschlags vergütet.

5 Jahre11.500.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

die in der Vergabeunterlage genannten Bewertungskriterien; einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Z=L/P)50 %
Preis50 %
Qualität
die in der Vergabeunterlage genannten Bewertungskriterien; einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Z=L/P)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
29.11.2023
Vertragsende
28.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
5.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nach Vertragsbeginn soll eine Vorlaufzeit von vier (4) Wochen folgen, in der die Anbindung an das eProcurement-System der MPG durchgeführt wird. Der beabsichtigte Leistungsbeginn und damit auch der Zeit-punkt der Betriebsbereitschaft des Online-Shop … ganz lesenDer Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nach Vertragsbeginn soll eine Vorlaufzeit von vier (4) Wochen folgen, in der die Anbindung an das eProcurement-System der MPG durchgeführt wird. Der beabsichtigte Leistungsbeginn und damit auch der Zeit-punkt der Betriebsbereitschaft des Online-Shops ist der 29.11.2023. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der ca. 4-wöchigen Vorlaufzeit zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Online-Shops. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Ba-sis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit). Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen insgesamt für alle Lose auf 5,5 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt 27,5 Mio. Euro (SchätzmengeSchätzwert). Das maximale Abrufvolumen über alle Lose und Rahmenvereinbarungen hinsichtlich des vorlie-genden offenen Verfahrens "Rahmenvereinbarung - Netzwerkkomponenten für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (RV Netzwerkkomponenten 2023)" beträgt insgesamt höchstens 30 Mio. Euro über die maximale Vertragsdauer (Höchstmenge). Dieses Gesamtauftragsvolumen (Höchstmenge) verteilt sich auf die einzelnen Lose wie folgt: Los 1: 5 Mio. Euro Los 2: 12,5 Mio. Euro Los 3: 12,5 Mio. Euro Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. 132 GWB bleibt unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bechtle AG, Neckarsulm; Microstaxx GmbH, München3
2Bechtle AG, Neckarsulm; magellan netzwerke GmbH, Stuttgart; Microstaxx GmbH, München; netgo Ost GmbH, Berlin; NTT Germany AG & Co. KG, Bad Homburg8
3Bechtle AG, Neckarsulm; magellan netzwerke GmbH, Stuttgart; Microstaxx GmbH, München; Dell GmbH, Frankfurt am Main; netgo Ost GmbH, Berlin; NTT Germany AG & Co. KG, Bad Homburg9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Bildung
Anschrift
Hofgartenstraße 8, 80539 München
Website
mpg.de
Kontakt
it-vergabe@gv.mpg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b81700df-6100-464d-a3a0-2d85c96fcde6.