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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

RV arbeitsrechtliche Beratung

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung · München, Bayern

Aktenzeichen 22 04 01 02 00 01 01 01_2025veröffentlicht 06.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 333 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,8 Mio. €
Laufzeit
6 Jahre01.02.2026 – 31.01.2032
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 11 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2032
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten. Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten.Nebenan Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

UFAB einfache Richtwertmethode100 %
Kosten
UFAB einfache RichtwertmethodeEinfache Richtwertmethode (Z=L/P)

Eignung10 von 10 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" und dem Anhang zur Anlage D.1 mindestens zwei (2) Referenzen darzustellen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und dessen prägender Teil der Leistung in den letzten drei (3) … ganz lesenDer Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" und dem Anhang zur Anlage D.1 mindestens zwei (2) Referenzen darzustellen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und dessen prägender Teil der Leistung in den letzten drei (3) Jahren vor der Bekanntmachung erbracht wurde. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens 12 volle Monate der Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind. Liegt der Start der Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Darüber hinaus muss bei es sich der referenzierten Leistung um Anwaltsleistungen auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung/ eines Rahmenvertrags oder einer vergleichbaren dauerhaften Beratungsbeziehung für arbeitsrechtliche Beratung (bzw. Vertretung) auf Arbeitgeberseite handeln. Dabei muss die Laufzeit der Rahmenvereinbarung/ des Rahmenvertrags oder der vergleichbaren dauerhaften Beratungsbeziehung mindestens 2 Jahre betragen haben und der Referenzgeber im Durchschnitt der Laufzeit der Rahmenvereinbarung/ des Rahmenvertrags mindestens 500 Angestellte (VZÄ) gehabt haben. Der erwirtschaftete Auftragswert muss durchschnittlich mindestens 60.000,- EUR pro Jahr betragen haben. -- Zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen, muss eine der beiden Referenzen von einem Referenzgeber stammen, der an den TVöD oder TV-L (inkl. TV-Hessen) oder einen weiteren Tarifvertrag eines öffentlichen Arbeitgebers oder einer Vereinigung oder Spitzenorganisation öffentlicher Arbeitgeber gebunden ist (= Mindestanforderung).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen: -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen" zu erklären, dass er über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen in Deutschland und der gerichtlichen Vertretun … ganz lesenErlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen: -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen" zu erklären, dass er über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen in Deutschland und der gerichtlichen Vertretung entsprechend der Leistungsbeschreibung (Zulassung zur Rechtsanwaltschaft/ zugelassene Berufsausübungsgesellschaft) verfügt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte insgesamt, sowie die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Tätigkeitsbereich Arbeits-/ Sozialrecht, die dur … ganz lesenDer Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte insgesamt, sowie die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Tätigkeitsbereich Arbeits-/ Sozialrecht, die durchschnittlich in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2022 - 2024) im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, anzugeben. Dabei müssen im eigenen Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens vier VZÄ (=Vollzeitäquivalente) Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte im Arbeits- und Sozialrecht beschäftigt gewesen sein.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Gefordert wird eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos mit mindestens folgenden Deckungssummen: -- für Personenschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung), sowie für Sach- und Vermögensschäden minde … ganz lesenGefordert wird eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos mit mindestens folgenden Deckungssummen: -- für Personenschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung), sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens drei (3) Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung). Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" mittels Eigenerklärung zu erklären, dass er bereits bei Angebotsabgabe über eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht erhält oder sich verpflichtet, eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung unverzüglich nach Zuschlag, jedoch in jedem Fall vor Leistungsbeginn abzuschließen und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht zu erhalten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmensdarstellung: -- Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unterne … ganz lesenUnternehmensdarstellung: -- Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2022 - 2024) abzugeben.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Arbeits- und Sozialrecht aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2022 - 2024) abzugeben. Dabei muss der spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsb … ganz lesenDer Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Arbeits- und Sozialrecht aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2022 - 2024) abzugeben. Dabei muss der spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 330 .000 EUR netto / Jahr betragen haben.
Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Berufs-, Partnerschafts- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.01.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 6 Jahre (72 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung … ganz lesenDie Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 6 Jahre (72 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Vertragslaufzeit (6 Jahre). Die Vertragsparteien können die Rahmenvereinbarung, mit Ausnahme der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Erstmalig möglich zum Ende des zweiten Vertragsjahres.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.800.000 €

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zus … ganz lesenLeistung: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: -- Information über die Überprüfungsfristen: -- § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: -- "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) -- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit -- 1. der Antragsteller den … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: -- Information über die Überprüfungsfristen: -- § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: -- "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) -- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit -- 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, -- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, -- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." -- Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Hinweis
1) In den Vergabeunterlagen wird in Bezug auf die gestellten Eignungsanforderungen die Abgabe von Eigenerklärungen gefordert. Hierfür werden mit den Vergabeunterlagen Vordrucke (Anlagenrubrik D.1) bereit gestellt. Werden Mindestanforderungen an Eignungskriterien gestellt, ist dies in der Anlagenrub … ganz lesen1) In den Vergabeunterlagen wird in Bezug auf die gestellten Eignungsanforderungen die Abgabe von Eigenerklärungen gefordert. Hierfür werden mit den Vergabeunterlagen Vordrucke (Anlagenrubrik D.1) bereit gestellt. Werden Mindestanforderungen an Eignungskriterien gestellt, ist dies in der Anlagenrubrik D.1 dargestellt/ kenntlich gemacht: Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. -- 2) Bietergemeinschaften ("BG"): BG's sind grundsätzlich zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlagerubrik D.2 zu den Vergabeunterlagen (VU) vorzunehmen, die dem Angebot in diesem Falle ausgefüllt beizufügen ist. -- 3) Einsatz anderer Unternehmen: In der Anlagenrubrik D.2 zu den Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von nachrangigen Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. -- 4) Bieterfragen/Zusätzliche Informationen: Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg-"www.tender24.de" - (eVergabe-Tool AI Vergabe) gestellt werden. -- Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote sowie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlage werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen. -- Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbstständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlage sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren. Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzer versandt. Es wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig freiwillig beim Vergabeportal zu registrieren. -- 5) Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d24307b-cc8a-4601-b72d-f0674126961a.