Rhein-Ruhr-Express, Teilnetz B
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BV25199veröffentlicht 06.06.2025erstmals 06.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 15 Jahre
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Gelsenkirchen.
- Vertretungsreinigung der Eigenreinigung - in 5 LosenGELSENDIENSTE · GelsenkirchenFrist 01.12.2026
- Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · GelsenkirchenFrist 10.11.2026
- KFZ HaftpflichtversicherungBetriebssitz Gelsenkirchen · GelsenkirchenFrist 25.11.2026
- Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · GelsenkirchenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Jahre
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 17 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 17 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2045. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 11,6 Mio. ZugKm p.a.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2045 in mehreren Betriebsstufen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Linien RE 2 und RE 3. Das Leistungsvolumen im Los 1 umfasst ca. 1,6 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 4,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Los 2 umfasst die Linien RE 7 und RE 42. Das Leistungsvolumen im Los 2 umfasst ca. 3,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 6,3 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen (nachfolgend: ZV VRR FaIn-EB), der ZV NWL Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge (EBINFA), Bahnhofstraße 48, 59423 Unna (nachfolgend: NWL EBINFA) und der go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge, Deutzer Allee 4, 50679 Köln (nur im Los 2) werden die Fahrzeugfinanzierung übernehmen und hierfür die Fahrzeuge vom EVU erwerben und diesem zurückverpachten. Für die mit der Vergabe der Verkehrsdienstleistungen verbundenen Fahrzeugbeschaffung nach dem Fahrzeugfinanzierungsmodell sind gemäß § 98 Nr. 1 und 2 GWB die öffentlichen Auftraggeber ZV VRR FaIn-EB, NWL EBIN-FA und go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge. Das weiterentwickelte Fahrzeugfinanzierungsmodell sieht zudem voraussichtlich vor, dass das EVU mit dem Fahrzeughersteller einen "Ersatzteilversorgungs- und Technischer Support Vertrag" schließt. Der Hersteller soll verpflichtet werden, einen derartigen Vertrag auch mit den Folgebetreibern der Fahrzeuge zu schließen. Die Auftraggeber erwägen zudem eine Sicherung des Werkstatteigentums: Danach würden die Auftraggeber, die auch Eigentümer der Fahrzeuge werden, Eigentümer des Werkstattgrundstücks und damit auch der Werkstattgebäude etc., indem sie das Grundstück vom EVU oder einem vom EVU benannten Dritten erwerben. Alternativ ist auch ein langfristiges Erbbaurecht denkbar. Die Auftraggeber würden die Flächen an das EVU zurückverpachten. Die Aufgabenträger und Auftraggeber behalten sich vor, die zu erbringenden Leistungen und Vertragsmodelle - insbesondere auch im Bereich der Fahrzeugfinanzierung und Werkstattsicherung - im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen. | 15 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2045 in mehreren Betriebsstufen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Linien RE 2 und RE 3. Das Leistungsvolumen im Los 1 umfasst ca. 1,6 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 4,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Los 2 umfasst die Linien RE 7 und RE 42. Das Leistungsvolumen im Los 2 umfasst ca. 3,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 6,3 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen (nachfolgend: ZV VRR FaIn-EB), der ZV NWL Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge (EBINFA), Bahnhofstraße 48, 59423 Unna (nachfolgend: NWL EBINFA) und der go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge, Deutzer Allee 4, 50679 Köln (nur im Los 2) werden die Fahrzeugfinanzierung übernehmen und hierfür die Fahrzeuge vom EVU erwerben und diesem zurückverpachten. Für die mit der Vergabe der Verkehrsdienstleistungen verbundenen Fahrzeugbeschaffung nach dem Fahrzeugfinanzierungsmodell sind gemäß § 98 Nr. 1 und 2 GWB die öffentlichen Auftraggeber ZV VRR FaIn-EB, NWL EBIN-FA und go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge. Das weiterentwickelte Fahrzeugfinanzierungsmodell sieht zudem voraussichtlich vor, dass das EVU mit dem Fahrzeughersteller einen "Ersatzteilversorgungs- und Technischer Support Vertrag" schließt. Der Hersteller soll verpflichtet werden, einen derartigen Vertrag auch mit den Folgebetreibern der Fahrzeuge zu schließen. Die Auftraggeber erwägen zudem eine Sicherung des Werkstatteigentums: Danach würden die Auftraggeber, die auch Eigentümer der Fahrzeuge werden, Eigentümer des Werkstattgrundstücks und damit auch der Werkstattgebäude etc., indem sie das Grundstück vom EVU oder einem vom EVU benannten Dritten erwerben. Alternativ ist auch ein langfristiges Erbbaurecht denkbar. Die Auftraggeber würden die Flächen an das EVU zurückverpachten. Die Aufgabenträger und Auftraggeber behalten sich vor, die zu erbringenden Leistungen und Vertragsmodelle - insbesondere auch im Bereich der Fahrzeugfinanzierung und Werkstattsicherung - im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen. | 15 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich … ganz lesenkürzer
Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose unterschriebene Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Formlose Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eignung zur Berufsausübung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass - keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines … ganz lesenkürzer
Eignung zur Berufsausübung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass - keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des EVU infrage stellt, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen, - das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist. Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung). In Abhängigkeit des jeweils für das oder die EVU maßgeblichen Gemeinwirtschaftsrechts kann dies unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erfordern.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass - das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein In … ganz lesenkürzer
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass - das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. - das EVU die Bestimmung der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung sind demnach bis auf Weiteres Auftragsvergaben an russische Unternehmen oder an Unternehmen mit einem Bezug zu Russland verboten. Dies gilt auch für eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 15 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Bieter muss bis spätestens 6 Monate vor Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG nachweisen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCDXD2 1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 2) Die Aufgabenträger behalten sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. 4) Für Rückfragen zu den Tei … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCDXD2 1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 2) Die Aufgabenträger behalten sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. 4) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht ausschließlich die Vergabeplattform zur Verfügung 5) Wir weisen darauf hin, dass, neben den Aufgabenträgern, zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Diese Dritten sind jedoch von dem Aufgabenträger zur Geheimhaltung verpflichtet worden. 6) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Weiterhin ist zu erklären, dass jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressenangaben zu nennen. Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die von dem Aufgabenträger geforderten Nachweise/Erklärungen zur Eignung zur Berufsausführung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von jedem einzelnen Beteiligten der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann von der Bewerbergemeinschaft gesamt nachgewiesen werden. Ein Identitätswechsel in der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. 7) Die Aufgabenträger behalten sich vor, die Linie RE9 (Aachen - Siegen) in das Vergabeverfahren zu integrieren, sofern ein Gremienbeschluss dies erforderlich macht. Die Bieter werden darüber voraussichtlich bis Mitte Juli 2025 informiert. 8) Bieter werden nur in einem der Lose 1 und 2 nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV - vorbehaltlich eines ausreichenden Wettbewerbs - den Zuschlag erhalten ("zwingende Zuschlagslimitierung"). Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen. 9) Eine Einschränkung des Bieterkreises ist im Verlaufe des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen
- Website
- vrr.de
- Kontakt
- spnv-vergabe@
vrr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 602 (Schienentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Regio AG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 08.07.2025 auf 18.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 18.07.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.07.2025
- BekanntmachungFrist 08.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ece80609-2b08-471c-a43e-a8f48b930153.