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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Rhein-Ruhr-Express, Teilnetz B

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BV25199veröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 488 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.06.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2045. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 11,6 Mio. ZugKm p.a.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2045 in mehreren Betriebsstufen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Linien RE 2 und RE 3. Das Leistungsvolumen im Los 1 umfasst ca. 1,6 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 4,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Los 2 umfasst die Linien RE 7 und RE 42. Das Leistungsvolumen im Los 2 umfasst ca. 3,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 6,3 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen (nachfolgend: ZV VRR FaIn-EB), der ZV NWL Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge (EBINFA), Bahnhofstraße 48, 59423 Unna (nachfolgend: NWL EBINFA) und der go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge, Deutzer Allee 4, 50679 Köln (nur im Los 2) werden die Fahrzeugfinanzierung übernehmen und hierfür die Fahrzeuge vom EVU erwerben und diesem zurückverpachten. Für die mit der Vergabe der Verkehrsdienstleistungen verbundenen Fahrzeugbeschaffung nach dem Fahrzeugfinanzierungsmodell sind gemäß § 98 Nr. 1 und 2 GWB die öffentlichen Auftraggeber ZV VRR FaIn-EB, NWL EBIN-FA und go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge. Das weiterentwickelte Fahrzeugfinanzierungsmodell sieht zudem voraussichtlich vor, dass das EVU mit dem Fahrzeughersteller einen "Ersatzteilversorgungs- und Technischer Support Vertrag" schließt. Der Hersteller soll verpflichtet werden, einen derartigen Vertrag auch mit den Folgebetreibern der Fahrzeuge zu schließen. Die Auftraggeber erwägen zudem eine Sicherung des Werkstatteigentums: Danach würden die Auftraggeber, die auch Eigentümer der Fahrzeuge werden, Eigentümer des Werkstattgrundstücks und damit auch der Werkstattgebäude etc., indem sie das Grundstück vom EVU oder einem vom EVU benannten Dritten erwerben. Alternativ ist auch ein langfristiges Erbbaurecht denkbar. Die Auftraggeber würden die Flächen an das EVU zurückverpachten. Die Aufgabenträger und Auftraggeber behalten sich vor, die zu erbringenden Leistungen und Vertragsmodelle - insbesondere auch im Bereich der Fahrzeugfinanzierung und Werkstattsicherung - im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.

15 Jahre–
2
Los 2

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 2 (Düsseldorf - Essen - Gelsenkirchen - Münster - Osnabrück), RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm), RE 7 (Rheine - Münster - Hamm - Wuppertal - Köln - Krefeld) und RE 42 (Mönchengladbach - Krefeld - Essen - Gelsenkirchen - Münster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2045 in mehreren Betriebsstufen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Linien RE 2 und RE 3. Das Leistungsvolumen im Los 1 umfasst ca. 1,6 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 4,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Los 2 umfasst die Linien RE 7 und RE 42. Das Leistungsvolumen im Los 2 umfasst ca. 3,2 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 6,3 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 5,5 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3. Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen (nachfolgend: ZV VRR FaIn-EB), der ZV NWL Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge (EBINFA), Bahnhofstraße 48, 59423 Unna (nachfolgend: NWL EBINFA) und der go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge, Deutzer Allee 4, 50679 Köln (nur im Los 2) werden die Fahrzeugfinanzierung übernehmen und hierfür die Fahrzeuge vom EVU erwerben und diesem zurückverpachten. Für die mit der Vergabe der Verkehrsdienstleistungen verbundenen Fahrzeugbeschaffung nach dem Fahrzeugfinanzierungsmodell sind gemäß § 98 Nr. 1 und 2 GWB die öffentlichen Auftraggeber ZV VRR FaIn-EB, NWL EBIN-FA und go.Rheinland Eigenbetrieb Fahrzeuge. Das weiterentwickelte Fahrzeugfinanzierungsmodell sieht zudem voraussichtlich vor, dass das EVU mit dem Fahrzeughersteller einen "Ersatzteilversorgungs- und Technischer Support Vertrag" schließt. Der Hersteller soll verpflichtet werden, einen derartigen Vertrag auch mit den Folgebetreibern der Fahrzeuge zu schließen. Die Auftraggeber erwägen zudem eine Sicherung des Werkstatteigentums: Danach würden die Auftraggeber, die auch Eigentümer der Fahrzeuge werden, Eigentümer des Werkstattgrundstücks und damit auch der Werkstattgebäude etc., indem sie das Grundstück vom EVU oder einem vom EVU benannten Dritten erwerben. Alternativ ist auch ein langfristiges Erbbaurecht denkbar. Die Auftraggeber würden die Flächen an das EVU zurückverpachten. Die Aufgabenträger und Auftraggeber behalten sich vor, die zu erbringenden Leistungen und Vertragsmodelle - insbesondere auch im Bereich der Fahrzeugfinanzierung und Werkstattsicherung - im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.

15 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich … ganz lesenNachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose unterschriebene Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Formlose Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Bieter muss bis spätestens 6 Monate vor Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG nachweisen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCDXD2 1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 2) Die Aufgabenträger behalten sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. 4) Für Rückfragen zu den Tei … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPSYDCDXD2 1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 2) Die Aufgabenträger behalten sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. 4) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht ausschließlich die Vergabeplattform zur Verfügung 5) Wir weisen darauf hin, dass, neben den Aufgabenträgern, zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Diese Dritten sind jedoch von dem Aufgabenträger zur Geheimhaltung verpflichtet worden. 6) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Weiterhin ist zu erklären, dass jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressenangaben zu nennen. Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die von dem Aufgabenträger geforderten Nachweise/Erklärungen zur Eignung zur Berufsausführung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von jedem einzelnen Beteiligten der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann von der Bewerbergemeinschaft gesamt nachgewiesen werden. Ein Identitätswechsel in der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. 7) Die Aufgabenträger behalten sich vor, die Linie RE9 (Aachen - Siegen) in das Vergabeverfahren zu integrieren, sofern ein Gremienbeschluss dies erforderlich macht. Die Bieter werden darüber voraussichtlich bis Mitte Juli 2025 informiert. 8) Bieter werden nur in einem der Lose 1 und 2 nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV - vorbehaltlich eines ausreichenden Wettbewerbs - den Zuschlag erhalten ("zwingende Zuschlagslimitierung"). Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen. 9) Eine Einschränkung des Bieterkreises ist im Verlaufe des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen. 10) Die Aufgabenträger weisen die Bewerber auf die Vorgaben der Drittstaatensubventionsverordnung (VO EU 2022/2560) und ihre Melde- bzw. Erklärungspflichten nach Artikel 29 VO EU 2022/2560 hin: Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 VO EU 2022/2560 erfüllt, haben die Bewerber den Aufgabenträgern alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 lit. b) VO EU 2022/2560 zu melden. In allen anderen Fällen haben die Bewerber eine Erklärung abzugeben, in der sie alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführen und bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 lit. b) VO EU 2022/2560 unterliegen. Die Meldung oder die Erklärung ist zweimal einzureichen, zunächst mit dem Teilnahmeantrag und danach als aktualisierte Meldung oder aktualisierte Erklärung mit dem Angebot (vgl. Art. 29 Abs. 1 VO EU 2022/2560). Hierfür ist das Formular FS-PP aus Anhang II der VO EU 2023/1441 zu verwenden. Eine englischsprachige Meldung/Erklärung ist nach Art. 4 VO EU 2023/1441 grundsätzlich zulässig, die Aufgabenträger bitten jedoch darum, möglichst eine deutschsprachige Meldung/Erklärung dem Teilnahmeantrag beizufüg …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen
Website
vrr.de
Kontakt
spnv-vergabe@vrr.de

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13vergebene Aufträge
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–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 08.07.2025 auf 18.07.2025 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.07.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.07.2025
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 509217bf-6485-45ea-9d8a-8fb6c989e2cd.