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Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH - Generalplanungsleistungen für den Neubau des Stadtbahn-Betriebshofs in Reutlingen

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH · Mössingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/530veröffentlicht 28.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 436 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Neubau des Stadtbahnbetriebshofs der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb in Reutlingen

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Projekts "Neubau des Stadtbahnbetriebshofs der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb in Reutlingen" ist die Neuerrichtung eines zentralen Betriebshofs für das in Umsetzung befindliche Zweisystem-Netz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb nach dem "Karlsruher Modell" vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Generalplanerleistungen für die Planung und Vorbereitung der baulichen Umsetzung dieser betrieblichen Infrastrukturmaßnahme. Der zu planende Betriebshof umfasst verschiedene funktionale Gebäudeeinheiten, darunter - eine Werkstatt mit allen Nutzungen für Fahrzeuginstandhaltung und Sozialtrakt, - eine Abstellhalle für Fahrzeuge, - ein oder mehrere Lagergebäude - einschl. technische Ausrüstungen für die Fahrzeug-Instandhaltung. Die zugehörige technische und verkehrliche Infrastruktur wie - Gleisanlagen, - Fahrleitung, - Zufahrten, - Gleisanbindung DB InfraGO, - Entwässerung und - Energieversorgung (GUW) ist ebenfalls Teil der Planungsaufgabe. Ziel ist es, eine moderne, betriebsfunktionale, gestalterisch ansprechende und förderfähige Anlage (gemäß LGVFG BW) unter Berücksichtigung aktueller Nachhaltigkeitsstandards zu errichten. Der Betriebshof soll als Anlage gemäß der "Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)" geplant und errichtet werden. Für die Planung der Anbindung an das Streckennetz der DB InfraGO und unter anderem für die dafür erforderliche Umplanung der 15 kV-Fahrleitungsanlage sind zudem die Vorschriften der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) zu beachten. Beabsichtigt ist die Beauftragung gemäß Leistungsphasen nach HOAI: Zunächst die LPH 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), später optional stufenweise die Ausführungsplanung und Objektüberwachung. Der Generalplaner übernimmt dabei die integrale Koordination aller Fachplanungsbereiche innerhalb seiner Beauftragung. Konkret umfasst die Vergabe folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Gebäude (Hochbau) für die verschiedenen Hallen und Funktionsgebäude - Tragwerksplanung für alle zu errichtenden Baukörper - Technische Ausrüstung in allen relevanten Anlagengruppen, insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär, Stark- und Schwachstrom sowie Gebäudeautomation - Verkehrsanlagenplanung für Straßen und Gleisanlagen auf dem Betriebshofgelände - Ingenieurbauwerke (u.a. Schallschutzwände) - Planung der Grundstücksentwässerung sowie sämtlicher Leerrohr- und Elektroschachtinfrastruktur - Planung von Bahnstromversorgung und Fahrleitungsanlagen, einschließlich Unterwerken, Masten und Stromschienen sowie technischer Anlagen (z.B. stationäre Schienenschmieranlagen) - Planung der Signal- und Steuerungstechnik (z. B. PZB, ZN/ZL-Anbindung) - Werkstattausstattung gemäß den betrieblichen Anforderungen, einschl. Dacharbeitsstände, Arbeitsgruben, Hebe- und Krananlagen etc. - Erstellung und Koordination der Gesamtplanung in BIM (Building Information Modeling) Darüber hinaus gehören auch spezielle technische Planungen zur Leistungsvergabe, wie die Konzeption von Abschalt- und Erdungsautomatiken, ein übergreifendes Erdungskonzept sowie brandschutztechnische Bewertungen und Begleitung. Der Generalplaner ist nicht nur für die eigene Planung verantwortlich, sondern auch für die übergreifende Koordination aller integrierten Fachplanungen innerhalb seines Leistungsbilds. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Verordnungen (z.B. BOStrab), Richtlinien und technischen Regeln (u. a. VDV-Schriften 823/827), der Vorgaben des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sowie weiterer geltender Anforderungen an förderfähige und nachhaltige Bauweise. Die Leistungserbringung soll ab Dezember 2025 erfolgen. Der Abschluss der genehmigungsfähigen Planung für den Planfeststellungsbeschluss ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme (Inbetriebnahme) muss bis 11/2029 abgeschlossen sein. Der Auftraggeber geht von einem zu beplanenden Bauvolumen von ca. 80 Mio. Euro netto aus. Die Einhaltung des Gesamtbudgets ist eine wesentliche Anforderung für die zu erbringenden Planungsleistungen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen im Zusammenhang mit Betriebshöfen).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich von Betriebshöfen für Schienenfahrzeuge in den letzten 15 abgeschlossenen Geschäftsjahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens einer Referenz über Planungsleistungen für einen Betriebshof für Schienenfahrzeug … ganz lesenNachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich von Betriebshöfen für Schienenfahrzeuge in den letzten 15 abgeschlossenen Geschäftsjahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens einer Referenz über Planungsleistungen für einen Betriebshof für Schienenfahrzeuge mit folgenden Mindestanforderungen: 1. enthaltene Planungsdisziplinen: o Objektplanung Gebäude, o Fachplanung TGA (HLS und Elektro) für ein Werkstattgebäude, o Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Schienenverkehrs), o Fachplanung Oberleitungstechnik 2. Die Planungsleistungen umfassten mind. die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4. 3. Bauvolumen des Betriebshofs beträgt mindestens 20 Mio. EUR netto . 4. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2010 liegen. Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5QR1

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d3d5527-3f90-4aa7-a16e-5c868b4c24ff.