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Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH - Generalplanungsleistungen für den Neubau des Stadtbahn-Betriebshofs in Reutlingen

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH · Mössingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/530veröffentlicht 20.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 436 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Tübingen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Konzept zur Herangehensweise30 %
  • Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Neubau des Stadtbahnbetriebshofs der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb in Reutlingen

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Projekts "Neubau des Stadtbahnbetriebshofs der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb in Reutlingen" ist die Neuerrichtung eines zentralen Betriebshofs für das in Umsetzung befindliche Zweisystem-Netz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb nach dem "Karlsruher Modell" vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Generalplanerleistungen für die Planung und Vorbereitung der baulichen Umsetzung dieser betrieblichen Infrastrukturmaßnahme. Der zu planende Betriebshof umfasst verschiedene funktionale Gebäudeeinheiten, darunter - eine Werkstatt mit allen Nutzungen für Fahrzeuginstandhaltung und Sozialtrakt, - eine Abstellhalle für Fahrzeuge, - ein oder mehrere Lagergebäude - einschl. technische Ausrüstungen für die Fahrzeug-Instandhaltung. Die zugehörige technische und verkehrliche Infrastruktur wie - Gleisanlagen, - Fahrleitung, - Zufahrten, - Gleisanbindung DB InfraGO, - Entwässerung und - Energieversorgung (GUW) ist ebenfalls Teil der Planungsaufgabe. Ziel ist es, eine moderne, betriebsfunktionale, gestalterisch ansprechende und förderfähige Anlage (gemäß LGVFG BW) unter Berücksichtigung aktueller Nachhaltigkeitsstandards zu errichten. Der Betriebshof soll als Anlage gemäß der "Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)" geplant und errichtet werden. Für die Planung der Anbindung an das Streckennetz der DB InfraGO und unter anderem für die dafür erforderliche Umplanung der 15 kV-Fahrleitungsanlage sind zudem die Vorschriften der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) zu beachten. Beabsichtigt ist die Beauftragung gemäß Leistungsphasen nach HOAI: Zunächst die LPH 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), später optional stufenweise die Ausführungsplanung und Objektüberwachung. Der Generalplaner übernimmt dabei die integrale Koordination aller Fachplanungsbereiche innerhalb seiner Beauftragung. Konkret umfasst die Vergabe folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Gebäude (Hochbau) für die verschiedenen Hallen und Funktionsgebäude - Tragwerksplanung für alle zu errichtenden Baukörper - Technische Ausrüstung in allen relevanten Anlagengruppen, insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär, Stark- und Schwachstrom sowie Gebäudeautomation - Verkehrsanlagenplanung für Straßen und Gleisanlagen auf dem Betriebshofgelände - Ingenieurbauwerke (u.a. Schallschutzwände) - Planung der Grundstücksentwässerung sowie sämtlicher Leerrohr- und Elektroschachtinfrastruktur - Planung von Bahnstromversorgung und Fahrleitungsanlagen, einschließlich Unterwerken, Masten und Stromschienen sowie technischer Anlagen (z.B. stationäre Schienenschmieranlagen) - Planung der Signal- und Steuerungstechnik (z. B. PZB, ZN/ZL-Anbindung) - Werkstattausstattung gemäß den betrieblichen Anforderungen, einschl. Dacharbeitsstände, Arbeitsgruben, Hebe- und Krananlagen etc. - Erstellung und Koordination der Gesamtplanung in BIM (Building Information Modeling) Darüber hinaus gehören auch spezielle technische Planungen zur Leistungsvergabe, wie die Konzeption von Abschalt- und Erdungsautomatiken, ein übergreifendes Erdungskonzept sowie brandschutztechnische Bewertungen und Begleitung. Der Generalplaner ist nicht nur für die eigene Planung verantwortlich, sondern auch für die übergreifende Koordination aller integrierten Fachplanungen innerhalb seines Leistungsbilds. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Verordnungen (z.B. BOStrab), Richtlinien und technischen Regeln (u. a. VDV-Schriften 823/827), der Vorgaben des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sowie weiterer geltender Anforderungen an förderfähige und nachhaltige Bauweise. Die Leistungserbringung soll ab Dezember 2025 erfolgen. Der Abschluss der genehmigungsfähigen Planung für den Planfeststellungsbeschluss ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme (Inbetriebnahme) muss bis 11/2029 abgeschlossen sein. Der Auftraggeber geht von einem zu beplanenden Bauvolumen von ca. 80 Mio. Euro netto aus. Die Einhaltung des Gesamtbudgets ist eine wesentliche Anforderung für die zu erbringenden Planungsleistungen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich detailliert aus den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 400Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 300Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 300Siehe Vergabeunterlagen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMR5V# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMR5V# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IBL GmbH, Magdeburg4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d7e13a0-53bd-477f-8647-2080c11c2bc6.