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Regional-Stadtbahn Neckar-Alb - Generalplanungsleistungen für die BOStrab-Strecken der Regionalstadtbahn (Vorplanung)

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH · Mössingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2023/2614veröffentlicht 02.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1051 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Tübingen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate01.07.2024 – 31.03.2026
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams30 %
  • Konzept zur Herangehensweise30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind zusammengefasst folgende Leistungsbilder, die in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen sind: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Los 1: Innenstadt Reutlingen

Die Infrastruktur der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb besteht aus Straßenbahn- und Eisenbahnstrecken. Nach der BOStrab errichtet und betrieben werden soll insbesondere die ca. 30 km lange Strecke von Nehren über Gomaringen, Reutlingen, Pfullingen und Lichtenstein nach Engstingen (Gomaringer Spange + Innenstadt Reutlingen + Echaztalbahn). Für den Abschnitt Nehren - Ohmenhausen (Landkreis Tübingen) liegt bereits eine Vorplanung vor. Für den Abschnitt Ohmenhausen - Engstingen (Stadt Reutlingen, Landkreis Reutlingen) soll nun eine Vorplanung erstellt werden. Im Rahmen der Vorplanung sind für mehrere Abschnitte der BOStrab-Gesamtstrecke jeweils Trassierungsvarianten zu untersuchen. Zusätzlich ist die Verknüpfung zwischen Eisenbahn und Straßenbahn in Reutlingen und Engstingen (inkl. Systemwechselstellen 15 kV/750 V) in Varianten zu beplanen. Die beplanten Varianten sind miteinander zu vergleichen und zu einer Vorzugsvariante für die weitere Planung und Umsetzung zu aggregieren. Dies soll in Stufen erfolgen. Im Rahmen der ersten Stufe sollen die Varianten hinsichtlich Trassierbarkeit und Auswirkungen auf das Umfeld untersucht werden. Ziel ist es, mit diesen näheren Erkenntnissen im Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Kommunen den Variantenfächer zunächst einzuengen. Die verbleibenden Varianten werden in der zweiten Vorplanungsstufe weiter beplant. Am Ende dieser zweiten Stufe sollen je Los eine oder zwei sinnvolle Varianten ausgewählt werden, die bis zum Ende der Vorplanung durchgeplant und aus denen die Vor-zugsvariante ausgewählt wird. Für eine bessere Handhabbarkeit wird die Planung von Reutlingen-Ohmenhausen West bis Engstingen in drei Lose unterteilt. Die Lose können gemeinsam, aber auch einzeln vergeben werden. Die drei Lose sind: - Los 1: Innenstadt Reutlingen - Los 2: Gomaringer Spange - Los 3: Echaztal Neben der Trassierung sollen unter anderem auch die Ausgestaltung konstruktiver Bauwerke, die Integration in den Straßenraum, die Zugsicherung und die Stromversorgung der Strecke beplant werden. Auch Knotenpunktbetrachtungen für Knoten des motorisierten Individualverkehrs sind vorgesehen, ebenso eine Betrachtung der Belange des Rad- und Fußverkehrs. Zusammenfassend sind folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen Im Rahmen der Planung wird zwischen Machbarkeitsniveau (MN), Entscheidungsniveau (EN) und Vorplanungsniveau (VN) unterschieden. Die Beschreibung der unterschiedlichen Niveaus legt den Prozess und den Umfang der Planung fest. Ziel ist es, einen fundierten Weg zur Empfehlung für eine Vorzugsvariante auch in einem späteren Planfeststellungs-verfahren nachvollziehbar zu begründen. Die Meilensteine im Rahmen der Planung sind dementsprechend: - Abschluss des Machbarkeitsniveaus: 12/2024 - Abschluss des Entscheidungsniveaus: 06/2025 - Abschluss des Vorplanungsniveaus: 11/2025

21 Monate–
3
Los 2: Gomaringer Spange

Die Infrastruktur der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb besteht aus Straßenbahn- und Eisenbahnstrecken. Nach der BOStrab errichtet und betrieben werden soll insbesondere die ca. 30 km lange Strecke von Nehren über Gomaringen, Reutlingen, Pfullingen und Lichtenstein nach Engstingen (Gomaringer Spange + Innenstadt Reutlingen + Echaztalbahn). Für den Abschnitt Nehren - Ohmenhausen (Landkreis Tübingen) liegt bereits eine Vorplanung vor. Für den Abschnitt Ohmenhausen - Engstingen (Stadt Reutlingen, Landkreis Reutlingen) soll nun eine Vorplanung erstellt werden. Im Rahmen der Vorplanung sind für mehrere Abschnitte der BOStrab-Gesamtstrecke jeweils Trassierungsvarianten zu untersuchen. Zusätzlich ist die Verknüpfung zwischen Eisenbahn und Straßenbahn in Reutlingen und Engstingen (inkl. Systemwechselstellen 15 kV/750 V) in Varianten zu beplanen. Die beplanten Varianten sind miteinander zu vergleichen und zu einer Vorzugsvariante für die weitere Planung und Umsetzung zu aggregieren. Dies soll in Stufen erfolgen. Im Rahmen der ersten Stufe sollen die Varianten hinsichtlich Trassierbarkeit und Auswirkungen auf das Umfeld untersucht werden. Ziel ist es, mit diesen näheren Erkenntnissen im Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Kommunen den Variantenfächer zunächst einzuengen. Die verbleibenden Varianten werden in der zweiten Vorplanungsstufe weiter beplant. Am Ende dieser zweiten Stufe sollen je Los eine oder zwei sinnvolle Varianten ausgewählt werden, die bis zum Ende der Vorplanung durchgeplant und aus denen die Vor-zugsvariante ausgewählt wird. Für eine bessere Handhabbarkeit wird die Planung von Reutlingen-Ohmenhausen West bis Engstingen in drei Lose unterteilt. Die Lose können gemeinsam, aber auch einzeln vergeben werden. Die drei Lose sind: - Los 1: Innenstadt Reutlingen - Los 2: Gomaringer Spange - Los 3: Echaztal Neben der Trassierung sollen unter anderem auch die Ausgestaltung konstruktiver Bauwerke, die Integration in den Straßenraum, die Zugsicherung und die Stromversorgung der Strecke beplant werden. Auch Knotenpunktbetrachtungen für Knoten des motorisierten Individualverkehrs sind vorgesehen, ebenso eine Betrachtung der Belange des Rad- und Fußverkehrs. Zusammenfassend sind folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen Im Rahmen der Planung wird zwischen Machbarkeitsniveau (MN), Entscheidungsniveau (EN) und Vorplanungsniveau (VN) unterschieden. Die Beschreibung der unterschiedlichen Niveaus legt den Prozess und den Umfang der Planung fest. Ziel ist es, einen fundierten Weg zur Empfehlung für eine Vorzugsvariante auch in einem späteren Planfeststellungs-verfahren nachvollziehbar zu begründen. Die Meilensteine im Rahmen der Planung sind dementsprechend: - Abschluss des Machbarkeitsniveaus: 12/2024 - Abschluss des Entscheidungsniveaus: 06/2025 - Abschluss des Vorplanungsniveaus: 11/2025

21 Monate–
4
Los 3: Echaztal

Die Infrastruktur der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb besteht aus Straßenbahn- und Eisenbahnstrecken. Nach der BOStrab errichtet und betrieben werden soll insbesondere die ca. 30 km lange Strecke von Nehren über Gomaringen, Reutlingen, Pfullingen und Lichtenstein nach Engstingen (Gomaringer Spange + Innenstadt Reutlingen + Echaztalbahn). Für den Abschnitt Nehren - Ohmenhausen (Landkreis Tübingen) liegt bereits eine Vorplanung vor. Für den Abschnitt Ohmenhausen - Engstingen (Stadt Reutlingen, Landkreis Reutlingen) soll nun eine Vorplanung erstellt werden. Im Rahmen der Vorplanung sind für mehrere Abschnitte der BOStrab-Gesamtstrecke jeweils Trassierungsvarianten zu untersuchen. Zusätzlich ist die Verknüpfung zwischen Eisenbahn und Straßenbahn in Reutlingen und Engstingen (inkl. Systemwechselstellen 15 kV/750 V) in Varianten zu beplanen. Die beplanten Varianten sind miteinander zu vergleichen und zu einer Vorzugsvariante für die weitere Planung und Umsetzung zu aggregieren. Dies soll in Stufen erfolgen. Im Rahmen der ersten Stufe sollen die Varianten hinsichtlich Trassierbarkeit und Auswirkungen auf das Umfeld untersucht werden. Ziel ist es, mit diesen näheren Erkenntnissen im Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Kommunen den Variantenfächer zunächst einzuengen. Die verbleibenden Varianten werden in der zweiten Vorplanungsstufe weiter beplant. Am Ende dieser zweiten Stufe sollen je Los eine oder zwei sinnvolle Varianten ausgewählt werden, die bis zum Ende der Vorplanung durchgeplant und aus denen die Vor-zugsvariante ausgewählt wird. Für eine bessere Handhabbarkeit wird die Planung von Reutlingen-Ohmenhausen West bis Engstingen in drei Lose unterteilt. Die Lose können gemeinsam, aber auch einzeln vergeben werden. Die drei Lose sind: - Los 1: Innenstadt Reutlingen - Los 2: Gomaringer Spange - Los 3: Echaztal Neben der Trassierung sollen unter anderem auch die Ausgestaltung konstruktiver Bauwerke, die Integration in den Straßenraum, die Zugsicherung und die Stromversorgung der Strecke beplant werden. Auch Knotenpunktbetrachtungen für Knoten des motorisierten Individualverkehrs sind vorgesehen, ebenso eine Betrachtung der Belange des Rad- und Fußverkehrs. Zusammenfassend sind folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen Im Rahmen der Planung wird zwischen Machbarkeitsniveau (MN), Entscheidungsniveau (EN) und Vorplanungsniveau (VN) unterschieden. Die Beschreibung der unterschiedlichen Niveaus legt den Prozess und den Umfang der Planung fest. Ziel ist es, einen fundierten Weg zur Empfehlung für eine Vorzugsvariante auch in einem späteren Planfeststellungs-verfahren nachvollziehbar zu begründen. Die Meilensteine im Rahmen der Planung sind dementsprechend: - Abschluss des Machbarkeitsniveaus: 12/2024 - Abschluss des Entscheidungsniveaus: 06/2025 - Abschluss des Vorplanungsniveaus: 11/2025

21 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 400
Qualität
Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 300
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 300

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH3FL

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9081b54-7e8b-4e1b-8ac6-54e5ca1ba311.