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Regional-Stadtbahn Neckar-Alb - Generalplanungsleistungen für die BOStrab-Strecken der Regionalstadtbahn (Vorplanung)

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH · Mössingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1veröffentlicht 22.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1051 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 35 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind zusammengefasst folgende Leistungsbilder, die in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen sind: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Los 1: Innenstadt Reutlingen

Die Infrastruktur der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb besteht aus Straßenbahn- und Eisenbahnstrecken. Nach der BOStrab errichtet und betrieben werden soll insbesondere die ca. 30 km lange Strecke von Nehren über Gomaringen, Reutlingen, Pfullingen und Lichtenstein nach Engstingen (Gomaringer Spange + Innenstadt Reutlingen + Echaztalbahn). Für den Abschnitt Nehren - Ohmenhausen (Landkreis Tübingen) liegt bereits eine Vorplanung vor. Für den Abschnitt Ohmenhausen - Engstingen (Stadt Reutlingen, Landkreis Reutlingen) soll nun eine Vorplanung erstellt werden. Im Rahmen der Vorplanung sind für mehrere Abschnitte der BOStrab-Gesamtstrecke jeweils Trassierungsvarianten zu untersuchen. Zusätzlich ist die Verknüpfung zwischen Eisenbahn und Straßenbahn in Reutlingen und Engstingen (inkl. Systemwechselstellen 15 kV/750 V) in Varianten zu beplanen. Die beplanten Varianten sind miteinander zu vergleichen und zu einer Vorzugsvariante für die weitere Planung und Umsetzung zu aggregieren. Dies soll in Stufen erfolgen. Im Rahmen der ersten Stufe sollen die Varianten hinsichtlich Trassierbarkeit und Auswirkungen auf das Umfeld untersucht werden. Ziel ist es, mit diesen näheren Erkenntnissen im Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Kommunen den Variantenfächer zunächst einzuengen. Die verbleibenden Varianten werden in der zweiten Vorplanungsstufe weiter beplant. Am Ende dieser zweiten Stufe sollen je Los eine oder zwei sinnvolle Varianten ausgewählt werden, die bis zum Ende der Vorplanung durchgeplant und aus denen die Vor-zugsvariante ausgewählt wird. Für eine bessere Handhabbarkeit wird die Planung von Reutlingen-Ohmenhausen West bis Engstingen in drei Lose unterteilt. Die Lose können gemeinsam, aber auch einzeln vergeben werden. Die drei Lose sind: - Los 1: Innenstadt Reutlingen - Los 2: Gomaringer Spange - Los 3: Echaztal Neben der Trassierung sollen unter anderem auch die Ausgestaltung konstruktiver Bauwerke, die Integration in den Straßenraum, die Zugsicherung und die Stromversorgung der Strecke beplant werden. Auch Knotenpunktbetrachtungen für Knoten des motorisierten Individualverkehrs sind vorgesehen, ebenso eine Betrachtung der Belange des Rad- und Fußverkehrs. Zusammenfassend sind folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen Im Rahmen der Planung wird zwischen Machbarkeitsniveau (MN), Entscheidungsniveau (EN) und Vorplanungsniveau (VN) unterschieden. Die Beschreibung der unterschiedlichen Niveaus legt den Prozess und den Umfang der Planung fest. Ziel ist es, einen fundierten Weg zur Empfehlung für eine Vorzugsvariante auch in einem späteren Planfeststellungs-verfahren nachvollziehbar zu begründen. Die Meilensteine im Rahmen der Planung sind dementsprechend: - Abschluss des Machbarkeitsniveaus ca. 08/2024 - Abschluss des Entscheidungsniveaus ca. 02/2025 - Abschluss des Vorplanungsniveaus ca. 08/2025

––
3
Los 2: Gomaringer Spange

Die Infrastruktur der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb besteht aus Straßenbahn- und Eisenbahnstrecken. Nach der BOStrab errichtet und betrieben werden soll insbesondere die ca. 30 km lange Strecke von Nehren über Gomaringen, Reutlingen, Pfullingen und Lichtenstein nach Engstingen (Gomaringer Spange + Innenstadt Reutlingen + Echaztalbahn). Für den Abschnitt Nehren - Ohmenhausen (Landkreis Tübingen) liegt bereits eine Vorplanung vor. Für den Abschnitt Ohmenhausen - Engstingen (Stadt Reutlingen, Landkreis Reutlingen) soll nun eine Vorplanung erstellt werden. Im Rahmen der Vorplanung sind für mehrere Abschnitte der BOStrab-Gesamtstrecke jeweils Trassierungsvarianten zu untersuchen. Zusätzlich ist die Verknüpfung zwischen Eisenbahn und Straßenbahn in Reutlingen und Engstingen (inkl. Systemwechselstellen 15 kV/750 V) in Varianten zu beplanen. Die beplanten Varianten sind miteinander zu vergleichen und zu einer Vorzugsvariante für die weitere Planung und Umsetzung zu aggregieren. Dies soll in Stufen erfolgen. Im Rahmen der ersten Stufe sollen die Varianten hinsichtlich Trassierbarkeit und Auswirkungen auf das Umfeld untersucht werden. Ziel ist es, mit diesen näheren Erkenntnissen im Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Kommunen den Variantenfächer zunächst einzuengen. Die verbleibenden Varianten werden in der zweiten Vorplanungsstufe weiter beplant. Am Ende dieser zweiten Stufe sollen je Los eine oder zwei sinnvolle Varianten ausgewählt werden, die bis zum Ende der Vorplanung durchgeplant und aus denen die Vor-zugsvariante ausgewählt wird. Für eine bessere Handhabbarkeit wird die Planung von Reutlingen-Ohmenhausen West bis Engstingen in drei Lose unterteilt. Die Lose können gemeinsam, aber auch einzeln vergeben werden. Die drei Lose sind: - Los 1: Innenstadt Reutlingen - Los 2: Gomaringer Spange - Los 3: Echaztal Neben der Trassierung sollen unter anderem auch die Ausgestaltung konstruktiver Bauwerke, die Integration in den Straßenraum, die Zugsicherung und die Stromversorgung der Strecke beplant werden. Auch Knotenpunktbetrachtungen für Knoten des motorisierten Individualverkehrs sind vorgesehen, ebenso eine Betrachtung der Belange des Rad- und Fußverkehrs. Zusammenfassend sind folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen Im Rahmen der Planung wird zwischen Machbarkeitsniveau (MN), Entscheidungsniveau (EN) und Vorplanungsniveau (VN) unterschieden. Die Beschreibung der unterschiedlichen Niveaus legt den Prozess und den Umfang der Planung fest. Ziel ist es, einen fundierten Weg zur Empfehlung für eine Vorzugsvariante auch in einem späteren Planfeststellungs-verfahren nachvollziehbar zu begründen. Die Meilensteine im Rahmen der Planung sind dementsprechend: - Abschluss des Machbarkeitsniveaus ca. 08/2024 - Abschluss des Entscheidungsniveaus ca. 02/2025 - Abschluss des Vorplanungsniveaus ca. 08/2025

––
4
Los 3: Echaztal

Die Infrastruktur der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb besteht aus Straßenbahn- und Eisenbahnstrecken. Nach der BOStrab errichtet und betrieben werden soll insbesondere die ca. 30 km lange Strecke von Nehren über Gomaringen, Reutlingen, Pfullingen und Lichtenstein nach Engstingen (Gomaringer Spange + Innenstadt Reutlingen + Echaztalbahn). Für den Abschnitt Nehren - Ohmenhausen (Landkreis Tübingen) liegt bereits eine Vorplanung vor. Für den Abschnitt Ohmenhausen - Engstingen (Stadt Reutlingen, Landkreis Reutlingen) soll nun eine Vorplanung erstellt werden. Im Rahmen der Vorplanung sind für mehrere Abschnitte der BOStrab-Gesamtstrecke jeweils Trassierungsvarianten zu untersuchen. Zusätzlich ist die Verknüpfung zwischen Eisenbahn und Straßenbahn in Reutlingen und Engstingen (inkl. Systemwechselstellen 15 kV/750 V) in Varianten zu beplanen. Die beplanten Varianten sind miteinander zu vergleichen und zu einer Vorzugsvariante für die weitere Planung und Umsetzung zu aggregieren. Dies soll in Stufen erfolgen. Im Rahmen der ersten Stufe sollen die Varianten hinsichtlich Trassierbarkeit und Auswirkungen auf das Umfeld untersucht werden. Ziel ist es, mit diesen näheren Erkenntnissen im Abstimmungsprozess mit den jeweiligen Kommunen den Variantenfächer zunächst einzuengen. Die verbleibenden Varianten werden in der zweiten Vorplanungsstufe weiter beplant. Am Ende dieser zweiten Stufe sollen je Los eine oder zwei sinnvolle Varianten ausgewählt werden, die bis zum Ende der Vorplanung durchgeplant und aus denen die Vor-zugsvariante ausgewählt wird. Für eine bessere Handhabbarkeit wird die Planung von Reutlingen-Ohmenhausen West bis Engstingen in drei Lose unterteilt. Die Lose können gemeinsam, aber auch einzeln vergeben werden. Die drei Lose sind: - Los 1: Innenstadt Reutlingen - Los 2: Gomaringer Spange - Los 3: Echaztal Neben der Trassierung sollen unter anderem auch die Ausgestaltung konstruktiver Bauwerke, die Integration in den Straßenraum, die Zugsicherung und die Stromversorgung der Strecke beplant werden. Auch Knotenpunktbetrachtungen für Knoten des motorisierten Individualverkehrs sind vorgesehen, ebenso eine Betrachtung der Belange des Rad- und Fußverkehrs. Zusammenfassend sind folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1 und 2 vollumfänglich zu erbringen: - Leistungsbild Verkehrsanlagen - Leistungsbild Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Leistungsbild technische Ausrüstung (LST, 16,7 Hz-Anlagen inkl. OLA und 50 Hz-Anlagen und 750 V DC-Anlagen inkl. OLA sowie LSA) - Leistungsbild Sonstige Leistungen Im Rahmen der Planung wird zwischen Machbarkeitsniveau (MN), Entscheidungsniveau (EN) und Vorplanungsniveau (VN) unterschieden. Die Beschreibung der unterschiedlichen Niveaus legt den Prozess und den Umfang der Planung fest. Ziel ist es, einen fundierten Weg zur Empfehlung für eine Vorzugsvariante auch in einem späteren Planfeststellungs-verfahren nachvollziehbar zu begründen. Die Meilensteine im Rahmen der Planung sind dementsprechend: - Abschluss des Machbarkeitsniveaus ca. 08/2024 - Abschluss des Entscheidungsniveaus ca. 02/2025 - Abschluss des Vorplanungsniveaus ca. 08/2025

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Honorar
Qualität
Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
Qualität
Konzept zur Herangehensweise

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden … ganz lesen(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Kriterium
Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Kriterium
Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich von BOStrab-Strecken in den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens zwei Referenzen über Planungsleistungen für eine BOStrab-Strecke mit folgenden Mindestanforderungen: - P … ganz lesenNachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich von BOStrab-Strecken in den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens zwei Referenzen über Planungsleistungen für eine BOStrab-Strecke mit folgenden Mindestanforderungen: - Planungsdisziplinen: mind. Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung sowie Leit- und Sicherungstechnik. - Die Planungsleistungen umfassten bei einem Referenzprojekt mind. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 und bei einem Referenzprojekt mind. die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5. - Bauvolumen der Maßnahme beträgt mindestens 5 Mio. EUR netto. - Die Strecke für schienengebundenen Verkehr einer mindestens 2-gleisigen und elektrifizierten Verkehrsanlage beträgt mindestens 2 km. - Maßnahme umfasst mindestens 3 Haltepunkte/Stationen, - Der Abschluss der Vorplanung darf nicht vor dem 01.01.2014 erfolgt sein. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Projektansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Bauvolumen in EUR netto, - Angabe zum Abnahmezeitpunkt Vorplanung, - Angabe zu Leistungsumfang,, - Beschreibung der Maßnahme, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen), - fakultativ: Referenzschreiben des Auftraggebers. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHRJD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fb28b2e-add3-4957-8f89-4cd75ab7f2a5.