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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-037veröffentlicht 17.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 354 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,02 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen. Die Schwerpunkte der Rechtsberatungsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung und dort insbesondere Ziffer VI dargestellt.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag und einem entsprechenden Einzelabruf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insb. der fünf Bezirksregierungen abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf zum 1.1.2026 erfolgt. Für diesen Einzelabruf ist beabsichtigt, 7 Vollzeitäquivalente an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen für die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen mit folgenden Qualifikationen abzurufen - 1 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 1); - 3 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; (QS 2); - 2 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 3); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (QS 4); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin (QS 5). Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2.400.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste und optional verlängerte Vertragslaufzeit liegt ebenfalls bei brutto 2.400.000,00 EUR.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Umsätze - Formular U (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung übe … ganz lesenUmsätze - Formular U (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben. Mindestanforderung: Der Bieter (die Bietergemeinschaft) muss nachweisen, dass ein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 4.800.000,00 EUR (netto) pro Geschäftsjahr vorlag. Sofern einem der erklärenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Angaben in Bezug auf das Jahr 2024 noch nicht zur Verfügung stehen, sind statt-dessen von allen erklärenden Unternehmen die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zum Jahr 2023 anzugeben. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt, sind aber jeweils einzeln pro Mitglied einer Bietergemeinschaft anzugeben. Der Bieter (die Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleihern berufen, derer sich der Bieter (die Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe). Auch im Falle einer Eignungsleihe im vorgenannten Sinne sind die Angaben im Formular U jeweils durch den Bieter für sein Unternehmen (bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes einzelne Mitglied) und gesondert durch das eignungsleihende Unternehmen anzugeben und werden dann kumuliert berücksichtigt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschäftigte - Formular B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittlic … ganz lesenBeschäftigte - Formular B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl der bei ihm tätigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) der letzten drei Jahre (2024, 2023, 2022) anzugeben. Im Formular B ist eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe zu benennen. Die Projektleitung und Stellvertretung müssen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen. Die Qualifikationsstufen sind wie folgt definiert: - Qualifikationsstufen 1 ("QS 1"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin - Qualifikationsstufen 2 ("QS 2"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; - Qualifikationsstufen 3 ("QS 3"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; - Qualifikationsstufen 4 ("QS 4"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht; - Qualifikationsstufen 5 ("QS 5"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin. Mindestanforderung In den letzten drei Jahren (2024, 2023, 2022) muss die durchschnittliche Anzahl an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) mindestens jährlich 20 Personen - Vollzeitäquivalent (entspricht 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche) - betragen haben. Es müssen eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe im Formular B benannt sein, die über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen (zu der Definition der Qualifikationsstufen siehe oben). Die Anzahl der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt, wobei in diesem Falle jedes Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils ein Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat. Der Bieter kann sich auch auf die Anzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen von Eignungsleihern berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungs-leihe), wobei dann jedes eignungsleihende Unternehmen ein eigenes Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Referenzen beizubringen: - Referenzprojekte - europäisches Beihilfenrecht - Formular R-EU-Beihilfe - Referenzprojekte - Gesellschaftsrecht - Formular R- … ganz lesenReferenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Referenzen beizubringen: - Referenzprojekte - europäisches Beihilfenrecht - Formular R-EU-Beihilfe - Referenzprojekte - Gesellschaftsrecht - Formular R-Gesellschaftsrecht - Referenzprojekte - zu Corona-Wirtschaftshilfen - Formular R-Corona-Wirtschaftshilfen Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden (Referenzgeber): - dem Bieter, - einem Mitglied der Bietergemeinschaft, - einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), die im Referenzprojekt jeweils geleisteten Personentage anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen. Es sind aus den 3 o.a. aufgeführten Bereichen jeweils mindestens 3 Referenzprojekte mit dem Angebot vorzulegen. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Dokument "2025-037_Rechtsberatung_Bewerbungsbedingungen.pdf".
Eintragung in das Handelsregister
Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaft … ganz lesenBerufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechts-form wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
18.11.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Formular 325 EU bzw. Abschnitt 6.2. des Dokument "2025-037_Rechtsberatung _Bewerbungsbedingungen.pdf".
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYTKX23ZWX# Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

49vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2402e20-8445-49fc-862a-308f0a8650b6.