Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-037veröffentlicht 17.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,02 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2026 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANKNRW.BANK AöR · DüsseldorfFrist 09.11.2026
- Sprach- und IntegrationsmittlerMinisterium des Innern des Landes NRW · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen für das Polizeipräsidium DüsseldorfPolizeipräsidium Düsseldorf · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,02 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen. Die Schwerpunkte der Rechtsberatungsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung und dort insbesondere Ziffer VI dargestellt.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag und einem entsprechenden Einzelabruf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insb. der fünf Bezirksregierungen abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf zum 1.1.2026 erfolgt. Für diesen Einzelabruf ist beabsichtigt, 7 Vollzeitäquivalente an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen für die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen mit folgenden Qualifikationen abzurufen - 1 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 1); - 3 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; (QS 2); - 2 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 3); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (QS 4); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin (QS 5). Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2.400.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste und optional verlängerte Vertragslaufzeit liegt ebenfalls bei brutto 2.400.000,00 EUR.
Gegenstand nach CPV
- 79111000RechtsberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung6 von 6 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
Umsätze - Formular U (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung übe … ganz lesenkürzer
Umsätze - Formular U (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben. Mindestanforderung: Der Bieter (die Bietergemeinschaft) muss nachweisen, dass ein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 4.800.000,00 EUR (netto) pro Geschäftsjahr vorlag. Sofern einem der erklärenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Angaben in Bezug auf das Jahr 2024 noch nicht zur Verfügung stehen, sind statt-dessen von allen erklärenden Unternehmen die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zum Jahr 2023 anzugeben. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt, sind aber jeweils einzeln pro Mitglied einer Bietergemeinschaft anzugeben. Der Bieter (die Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleihern berufen, derer sich der Bieter (die Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe). Auch im Falle einer Eignungsleihe im vorgenannten Sinne sind die Angaben im Formular U jeweils durch den Bieter für sein Unternehmen (bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes einzelne Mitglied) und gesondert durch das eignungsleihende Unternehmen anzugeben und werden dann kumuliert berücksichtigt.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschäftigte - Formular B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittlic … ganz lesenkürzer
Beschäftigte - Formular B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl der bei ihm tätigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) der letzten drei Jahre (2024, 2023, 2022) anzugeben. Im Formular B ist eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe zu benennen. Die Projektleitung und Stellvertretung müssen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen. Die Qualifikationsstufen sind wie folgt definiert: - Qualifikationsstufen 1 ("QS 1"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin - Qualifikationsstufen 2 ("QS 2"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; - Qualifikationsstufen 3 ("QS 3"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; - Qualifikationsstufen 4 ("QS 4"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht; - Qualifikationsstufen 5 ("QS 5"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin. Mindestanforderung In den letzten drei Jahren (2024, 2023, 2022) muss die durchschnittliche Anzahl an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) mindestens jährlich 20 Personen - Vollzeitäquivalent (entspricht 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche) - betragen haben. Es müssen eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe im Formular B benannt sein, die über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen (zu der Definition der Qualifikationsstufen siehe oben). Die Anzahl der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt, wobei in diesem Falle jedes Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils ein Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat. Der Bieter kann sich auch auf die Anzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen von Eignungsleihern berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungs-leihe), wobei dann jedes eignungsleihende Unternehmen ein eigenes Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Referenzen beizubringen: - Referenzprojekte - europäisches Beihilfenrecht - Formular R-EU-Beihilfe - Referenzprojekte - Gesellschaftsrecht - Formular R- … ganz lesenkürzer
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Referenzen beizubringen: - Referenzprojekte - europäisches Beihilfenrecht - Formular R-EU-Beihilfe - Referenzprojekte - Gesellschaftsrecht - Formular R-Gesellschaftsrecht - Referenzprojekte - zu Corona-Wirtschaftshilfen - Formular R-Corona-Wirtschaftshilfen Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden (Referenzgeber): - dem Bieter, - einem Mitglied der Bietergemeinschaft, - einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), die im Referenzprojekt jeweils geleisteten Personentage anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen. Es sind aus den 3 o.a. aufgeführten Bereichen jeweils mindestens 3 Referenzprojekte mit dem Angebot vorzulegen. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Dokument "2025-037_Rechtsberatung_Bewerbungsbedingungen.pdf".- Eintragung in das Handelsregister
Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaft … ganz lesenkürzer
Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechts-form wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.11.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Formular 325 EU bzw. Abschnitt 6.2. des Dokument "2025-037_Rechtsberatung _Bewerbungsbedingungen.pdf".
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYTKX23ZWX# Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf
- Website
- wirtschaft.nrw
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
mwike.nrw.de
Bei uns erfasst
- Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistransparenz sowie der Vergleichbarkeit von Fernwärmeversorgern unter technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten10.09.2026 · 7 Angebote
- Projektträgerschaft für das Förderprogramm European Digital Innovation Hubs (EDIH)28.07.2026 · 3 Angebote
- Begutachtungsverfahren für den Innovationspreis NRW 2027 bis 202908.06.2026 · 6 Angebote
- Fortführung und Weiterentwicklung des Skalierungsprogramms "Scale-up.NRW" - Konzeption, Ausbau und operative Umsetzung01.06.2026 · 5 Angebote
Mehr von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gutachten zur Optimierung von Prozessen bei der Bergbehörde und Sicherstellung der Gefahrenvorsorge und des WasserschutzesMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · 40213 DüsseldorfFrist 17.11.2026
- Aerospace.NRW: Clusterorganisation für die Luft- und Raumfahrtindustrie in Nordrhein-WestfalenMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · DüsseldorfFrist 24.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Graf von Westphalen2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Turbine und Fischschutz/-abstieg Griesheim: Juristische BegleitungWasserstraßen-Neubauamt AschaffenburgFrist 02.12.2026
- Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbHBundesministerium für Wirtschaft und EnergieFrist 10.11.2026
- Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung für die Erstellung von städtebaulichen VerträgenStadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2402e20-8445-49fc-862a-308f0a8650b6.