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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-037veröffentlicht 16.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 354 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,02 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag und einem entsprechenden Einzelabruf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insb. der fünf Bezirksregierungen abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf zum 1.1.2026 erfolgt. Für diesen Einzelabruf ist beabsichtigt, 7 Vollzeitäquivalente an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen für die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen mit folgenden Qualifikationen abzurufen - 1 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 1); - 3 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; (QS 2); - 2 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 3); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (QS 4); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin (QS 5). Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2.400.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste und optional verlängerte Vertragslaufzeit liegt ebenfalls bei brutto 2.400.000,00 EUR.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYTX6N89GM# Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PricewaterhouseCoopers Legal AG, Düsseldorf5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

49vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0f989efc-ef60-4023-b33d-6b9a4bfa67ff.