Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistransparenz sowie der Vergleichbarkeit von Fernwärmeversorgern unter technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026-010veröffentlicht 10.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 38 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 38 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Fiktiver Bewertungspreis40 %
- Qualität des Grobkonzepts40 %
- Qualität des Personaleinsatzkonzeptes20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 58 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Fernwärmeversorgung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- bzw. Wärmewende, insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dabei ist die Akzeptanz der Fernwärmeversorgung durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Preisgestaltung und deren mangelnde Transparenz ist aktuell jedoch der größte Kritikpunkt an der Fernwärmeversorgung. Kritische Stimmen sehen Defizite und eine beschränkte Wirkung der derzeitigen Preiskontrollen. Diese seien ineffektiv und unsystematisch; eine Preisaufsicht müsse effektiver sein und regulierend wirken. Für eine solche effektivere kartellrechtliche Preiskontrolle sind jedoch unter anderem aktuelle Daten und Informationen über die einzelnen Fernwärmenetze erforderlich. Deshalb ist vorgesehen für Fernwärmepreise einen jährlichen Benchmarkprozess zu etablieren.
Ziel des Benchmarkings ist, anhand der mit diesem erhobenen Daten Vergleichsgruppen für die nordrhein-westfälischen Fernwärmeversorgungsgebiete zu bilden. Auf der Grundlage der jeweiligen Vergleichsgruppe soll von der Landeskartellbehörde festgestellt werden können, welche Fernwärmeversorgungsgebiete preisauffällig sind.
Darüber hinaus soll den teilnehmenden Fernwärmeversorgern durch jährliche Berichte über die jeweiligen Netzgebiete ermöglicht werden, die eigenen Stärken durch einen objektiven Vergleich zu erkennen, Leistungsdefizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für Optimierungsmaßnahmen abzuleiten sowie die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu überprüfen.
Die Teilnahme am Benchmarking ist für die Unternehmen freiwillig. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmer entwickelt für das Fernwärmebenchmarking einen Kennzahlen-Katalog inkl. Definitions- und Berechnungsregeln, insbesondere in Bezug auf Preise, Erlöse, Wärmeerzeugung, verwendete Primärenergie, Netzlänge, Erzeugungsanlage, Wärmedichte, Verlustenergie und Umfang der gegenüber den Kunden zu erbringenden Leistungen (z.B. Fullservice). Die Kennzahlen sind gemäß den technischen und rechtlichen Entwicklungen fortlaufend weiter zu entwickeln.
Der Auftragnehmer stellt eine geeignete Plattform zur Datenerhebung zur Verfügung und leistet auf Anforderung den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen bei der Kennzahlenerhebung und -übermittlung Hilfestellung.
Die von den teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen für jedes Versorgungsgebiet gelieferten Kennzahlen sind durch den Auftragnehmer aufzubereiten und zu validieren. Aus den gelieferten Kennzahlen bildet der Auftragnehmer Vergleichsgruppen für die Versorgungsgebiete, insbesondere nach Netzlänge, Primärenergie, Erzeugungsanlage und Alter der Netze. Bei den Kennzahlen berücksichtigt der Auftragnehmer künftige Entwicklungen des Ausbaus der Fernwärmenetze.
Auf Grundlage des jährlichen Kennzahlenvergleichs erstellt der Auftragnehmer - individualisierte Berichte für die teilnehmenden Fernwärmeversorgungsunternehmen, - jährlicher Benchmarking-Berichte für den Auftraggeber sowie - einen zusätzlichen Benchmarking-Bericht für die Landeskartellbehörde.
Der konkrete Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die daran gestellten Anforderungen sowie Rahmenbedingungen der Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Fiktiver BewertungspreisFür die Bewertung wird ein fiktiver Gesamtpreis ermittelt, der auf der Annahme basiert, dass durchschnittlich pro Basisjahr 5 zusätzliche Versorgungsgebiete am Fernwärme-Benchmarking teilnehmen.
- Qualität
- Qualität des GrobkonzeptsBeim Kriterium "Qualität des Grobkonzepts" werden die mit dem Angebot vorzulegenden Vorschläge aus qualitativer Sicht bewertet. Insbesondere werden folgende Kriterien bewertet: - die entwickelten Kennzahlen, einschl. der gewählten Methode der eigenständigen Bewertung der Kennzahlen; - die gewählte Methodik zur Bildung der Vergleichsgruppen, insbesondere hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Preise im jeweiligen Fernwärmeversorgungsgebieten.
- Qualität
- Qualität des PersonaleinsatzkonzeptesBeim Kriterium "Qualität des Personaleinsatzkonzepts" (Gewichtung 20%) werden die Angaben zum Personaleinsatzkonzept in inhaltlicher und qualitativer Form bewertet. Bewertet wird insbesondere, ob und inwieweit die Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung sowie des Projektteams passgenau zu den im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Leistungen sind. Bewertet wird auch, ob das Team sowohl organisatorisch, fachlich als auch personell über ausreichende Ressourcen verfügt, um die umfangreichen Aufgaben zeit- und fachgerecht zu realisieren.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 38 Monate
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit optional einmalig um drei Jahre bis zum 30.11.2032 verlängern. Die Verlängerung umfasst die Fortführung des Benchmarkings inklusive Erstellung der Benchmarking Berichte gem. Ziffern II.5.1 und II.5.2 für die Jahre 2030 (Basisjahr 2029), 2031 ( … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit optional einmalig um drei Jahre bis zum 30.11.2032 verlängern. Die Verlängerung umfasst die Fortführung des Benchmarkings inklusive Erstellung der Benchmarking Berichte gem. Ziffern II.5.1 und II.5.2 für die Jahre 2030 (Basisjahr 2029), 2031 (Basisjahr 2030) und 2032 (Basisjahr 2031). Die Verlängerung umfasst außerdem den Benchmarking Bericht gem. Ziffer II.5.3 für das Jahr 2031 für die Basisjahre 2028, 2029 und 2030. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2029 mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.- Optionen
Ziffer III.3 der Leistungsbeschreibung: Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer die Inhalte der jährlichen Berichte in weiteren Terminen vor (z.B. Hausleitung, weitere Pressetermine, parlamentarischer Raum). Die Abrechnung dieser weiteren Termine erfolgt nach Aufwand der erbrachten Lei … ganz lesenkürzer
Ziffer III.3 der Leistungsbeschreibung: Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer die Inhalte der jährlichen Berichte in weiteren Terminen vor (z.B. Hausleitung, weitere Pressetermine, parlamentarischer Raum). Die Abrechnung dieser weiteren Termine erfolgt nach Aufwand der erbrachten Leistungen auf Basis der angebotenen Stundensätze. Die optionalen Leistungen werden jeweils gesondert abgerechnet. Sie sind deshalb nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFDYRDCH2NG# Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf
- Website
- wirtschaft.nrw
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
mwike.nrw.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af488d6b-8d3b-410b-ab16-0b1fabae273a.