Realisierung und Unterhaltung einer Anbindung zwischen dem Rechenzentrum des Landkreises Uckermark und dem Rechenzentrum des Auftragnehmers
Landkreis Uckermark, Rechtsamt · Prenzlau, Brandenburg
Aktenzeichen 120-EU-1-24-1-VgVveröffentlicht 23.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Prenzlau17291, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Herstellung und Unterhaltung einer Anbindung zwischen dem Rechenzentrum des Landkreises Uckermark in Prenzlau und dem Rechenzentrum eines Auftragnehmers.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Herstellung einer Rechenzentrum Anbindung Los 1: Die BIETERIN stellt als Netzbetreiber eine Ethernet-Standleitung als Anbindung zwischen dem Rechenzentrum (nachfolgend "RZ") des Landkreises Uckermark und dem RZ der BIETERIN bereit. Vorgesehen ist die Realisierung einer Anbindung zwischen dem RZ des LK UM und dem RZ der BIETERIN in Form einer Ethernet-Standleitung als Point to Point Verbindung ohne aktive Technik zwischen den Endpunkten. Zwingend erforderlich sind folgende Spezifikationen: - Herstellung einer exklusiven, durchgehenden Verbindung mit mind. 2x 100 GBit/s symetrischer Bandbreite. - Durchgehend gespleißte Glasfaserverbindung (Dark-Fibre) ohne aktive Komponenten im Leitungsweg - keine gemeinsame Nutzung der Glasfaserleitung durch andere Dienste/Kunden (Keine verschlüsselte VPN-Verbindung) - Nutzung von Rackkapazitäten im Bieter-Rechenzentrum, unter der Maßgabe der Verwendung von eigener Hardware - 24/7-Überwachung der Hardware durch die Leitzentrale, Sicherstellung des vor-Ort-Supportes - Jederzeit Zugang zu den Racks mit der eigenen Hardware durch Mitarbeiter der IT (LKUM) Des Weitern stellt die Bieterin ein Rack als Kollokation (900x1200x2000 BxTxH) im RZ der BIETERIN mit einer USV gesicherten Stromversorgung von 3,6 kW, die gepuffert wird durch zwei USV-Anlagen (N+1) sowie entsprechende Klimatisierung (N+1), bereit. Das RZ soll über eine Einbruchmeldeanlage (EMA), Brandmeldeanlage (BMA), Brandfrühwarnsystem (BFE) sowie ein entsprechendes Building Management System (BMS) verfügen. Die Überwachung des Rechenzentrums soll 24x7 an 365 Tagen/ Jahr erfolgen. Der Zutritt zum Rechenzentrum ist entsprechend abzusichern und nur für ausgewähltes Personal und in Begleitung der BIETERIN sicherzustellen. Die Kollokation soll mindestens mit einer 20 Gbit-Netzwerkanbindung zu anderen Anbietern und dem Internet versehen sein, die auf Nachfrage des Landkreises durch die BIETERIN angeboten wird. Los 2: Unterhaltung einer 100 G Anbindung zwischen dem RZ LK UM in Karl-Marx-Straße 1 in Prenzlau und RZ der BIETERIN für eine Laufzeit von 12 Monaten mit jährlicher Verlängerung, sofern keine Kündigung erfolgt. Einzukalkulieren sind alle Kosten (Wartung, Service, Rufbereitschaft) zur Unterhaltung und Entstörung der Anbindung für den Landkreis. Die Überwachung der 100 G Anbindung soll 24x7 an 365 Tagen/Jahr erfolgen. Eine Störungsfeststellung, -bearbeitung und -behebung erfolgt nach festgelegten SLA. Die Abrechnung erfolgt auf monatlicher Basis. | – | – |
| 3 | Unterhaltung einer Rechenzentrum Anbindung Los 1: Die BIETERIN stellt als Netzbetreiber eine Ethernet-Standleitung als Anbindung zwischen dem Rechenzentrum (nachfolgend "RZ") des Landkreises Uckermark und dem RZ der BIETERIN bereit. Vorgesehen ist die Realisierung einer Anbindung zwischen dem RZ des LK UM und dem RZ der BIETERIN in Form einer Ethernet-Standleitung als Point to Point Verbindung ohne aktive Technik zwischen den Endpunkten. Zwingend erforderlich sind folgende Spezifikationen: - Herstellung einer exklusiven, durchgehenden Verbindung mit mind. 2x 100 GBit/s symetrischer Bandbreite. - Durchgehend gespleißte Glasfaserverbindung (Dark-Fibre) ohne aktive Komponenten im Leitungsweg - keine gemeinsame Nutzung der Glasfaserleitung durch andere Dienste/Kunden (Keine verschlüsselte VPN-Verbindung) - Nutzung von Rackkapazitäten im Bieter-Rechenzentrum, unter der Maßgabe der Verwendung von eigener Hardware - 24/7-Überwachung der Hardware durch die Leitzentrale, Sicherstellung des vor-Ort-Supportes - Jederzeit Zugang zu den Racks mit der eigenen Hardware durch Mitarbeiter der IT (LKUM) Des Weitern stellt die Bieterin ein Rack als Kollokation (900x1200x2000 BxTxH) im RZ der BIETERIN mit einer USV gesicherten Stromversorgung von 3,6 kW, die gepuffert wird durch zwei USV-Anlagen (N+1) sowie entsprechende Klimatisierung (N+1), bereit. Das RZ soll über eine Einbruchmeldeanlage (EMA), Brandmeldeanlage (BMA), Brandfrühwarnsystem (BFE) sowie ein entsprechendes Building Management System (BMS) verfügen. Die Überwachung des Rechenzentrums soll 24x7 an 365 Tagen/ Jahr erfolgen. Der Zutritt zum Rechenzentrum ist entsprechend abzusichern und nur für ausgewähltes Personal und in Begleitung der BIETERIN sicherzustellen. Die Kollokation soll mindestens mit einer 20 Gbit-Netzwerkanbindung zu anderen Anbietern und dem Internet versehen sein, die auf Nachfrage des Landkreises durch die BIETERIN angeboten wird. Los 2: Unterhaltung einer 100 G Anbindung zwischen dem RZ LK UM in Karl-Marx-Straße 1 in Prenzlau und RZ der BIETERIN für eine Laufzeit von 12 Monaten mit jährlicher Verlängerung, sofern keine Kündigung erfolgt. Einzukalkulieren sind alle Kosten (Wartung, Service, Rufbereitschaft) zur Unterhaltung und Entstörung der Anbindung für den Landkreis. Die Überwachung der 100 G Anbindung soll 24x7 an 365 Tagen/Jahr erfolgen. Eine Störungsfeststellung, -bearbeitung und -behebung erfolgt nach festgelegten SLA. Die Abrechnung erfolgt auf monatlicher Basis. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE), 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kal … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YH16U1Q
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um zwölf Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE), 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kal … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YH16U1Q
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
- Kontakt
- vergabestelle@
uckermark.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- infrasis GmbH3 Zuschläge
- IfV - Ingenieurbüro für Verkehrstechnik - Müller & Lange GmbH2 Zuschläge
- mixed.world GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 539bebbe-5686-4d92-9de6-d3c549d322f5.