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Realisierung und Unterhaltung einer Anbindung zwischen dem Rechenzentrum des Landkreises Uckermark und dem Rechenzentrum des Auftragnehmers

Landkreis Uckermark, Rechtsamt · Prenzlau, Brandenburg

Aktenzeichen 120-EU-1-24-1-VgVveröffentlicht 23.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Herstellung und Unterhaltung einer Anbindung zwischen dem Rechenzentrum des Landkreises Uckermark in Prenzlau und dem Rechenzentrum eines Auftragnehmers.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Herstellung einer Rechenzentrum Anbindung

Los 1: Die BIETERIN stellt als Netzbetreiber eine Ethernet-Standleitung als Anbindung zwischen dem Rechenzentrum (nachfolgend "RZ") des Landkreises Uckermark und dem RZ der BIETERIN bereit. Vorgesehen ist die Realisierung einer Anbindung zwischen dem RZ des LK UM und dem RZ der BIETERIN in Form einer Ethernet-Standleitung als Point to Point Verbindung ohne aktive Technik zwischen den Endpunkten. Zwingend erforderlich sind folgende Spezifikationen: - Herstellung einer exklusiven, durchgehenden Verbindung mit mind. 2x 100 GBit/s symetrischer Bandbreite. - Durchgehend gespleißte Glasfaserverbindung (Dark-Fibre) ohne aktive Komponenten im Leitungsweg - keine gemeinsame Nutzung der Glasfaserleitung durch andere Dienste/Kunden (Keine verschlüsselte VPN-Verbindung) - Nutzung von Rackkapazitäten im Bieter-Rechenzentrum, unter der Maßgabe der Verwendung von eigener Hardware - 24/7-Überwachung der Hardware durch die Leitzentrale, Sicherstellung des vor-Ort-Supportes - Jederzeit Zugang zu den Racks mit der eigenen Hardware durch Mitarbeiter der IT (LKUM) Des Weitern stellt die Bieterin ein Rack als Kollokation (900x1200x2000 BxTxH) im RZ der BIETERIN mit einer USV gesicherten Stromversorgung von 3,6 kW, die gepuffert wird durch zwei USV-Anlagen (N+1) sowie entsprechende Klimatisierung (N+1), bereit. Das RZ soll über eine Einbruchmeldeanlage (EMA), Brandmeldeanlage (BMA), Brandfrühwarnsystem (BFE) sowie ein entsprechendes Building Management System (BMS) verfügen. Die Überwachung des Rechenzentrums soll 24x7 an 365 Tagen/ Jahr erfolgen. Der Zutritt zum Rechenzentrum ist entsprechend abzusichern und nur für ausgewähltes Personal und in Begleitung der BIETERIN sicherzustellen. Die Kollokation soll mindestens mit einer 20 Gbit-Netzwerkanbindung zu anderen Anbietern und dem Internet versehen sein, die auf Nachfrage des Landkreises durch die BIETERIN angeboten wird. Los 2: Unterhaltung einer 100 G Anbindung zwischen dem RZ LK UM in Karl-Marx-Straße 1 in Prenzlau und RZ der BIETERIN für eine Laufzeit von 12 Monaten mit jährlicher Verlängerung, sofern keine Kündigung erfolgt. Einzukalkulieren sind alle Kosten (Wartung, Service, Rufbereitschaft) zur Unterhaltung und Entstörung der Anbindung für den Landkreis. Die Überwachung der 100 G Anbindung soll 24x7 an 365 Tagen/Jahr erfolgen. Eine Störungsfeststellung, -bearbeitung und -behebung erfolgt nach festgelegten SLA. Die Abrechnung erfolgt auf monatlicher Basis.

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3
Unterhaltung einer Rechenzentrum Anbindung

Los 1: Die BIETERIN stellt als Netzbetreiber eine Ethernet-Standleitung als Anbindung zwischen dem Rechenzentrum (nachfolgend "RZ") des Landkreises Uckermark und dem RZ der BIETERIN bereit. Vorgesehen ist die Realisierung einer Anbindung zwischen dem RZ des LK UM und dem RZ der BIETERIN in Form einer Ethernet-Standleitung als Point to Point Verbindung ohne aktive Technik zwischen den Endpunkten. Zwingend erforderlich sind folgende Spezifikationen: - Herstellung einer exklusiven, durchgehenden Verbindung mit mind. 2x 100 GBit/s symetrischer Bandbreite. - Durchgehend gespleißte Glasfaserverbindung (Dark-Fibre) ohne aktive Komponenten im Leitungsweg - keine gemeinsame Nutzung der Glasfaserleitung durch andere Dienste/Kunden (Keine verschlüsselte VPN-Verbindung) - Nutzung von Rackkapazitäten im Bieter-Rechenzentrum, unter der Maßgabe der Verwendung von eigener Hardware - 24/7-Überwachung der Hardware durch die Leitzentrale, Sicherstellung des vor-Ort-Supportes - Jederzeit Zugang zu den Racks mit der eigenen Hardware durch Mitarbeiter der IT (LKUM) Des Weitern stellt die Bieterin ein Rack als Kollokation (900x1200x2000 BxTxH) im RZ der BIETERIN mit einer USV gesicherten Stromversorgung von 3,6 kW, die gepuffert wird durch zwei USV-Anlagen (N+1) sowie entsprechende Klimatisierung (N+1), bereit. Das RZ soll über eine Einbruchmeldeanlage (EMA), Brandmeldeanlage (BMA), Brandfrühwarnsystem (BFE) sowie ein entsprechendes Building Management System (BMS) verfügen. Die Überwachung des Rechenzentrums soll 24x7 an 365 Tagen/ Jahr erfolgen. Der Zutritt zum Rechenzentrum ist entsprechend abzusichern und nur für ausgewähltes Personal und in Begleitung der BIETERIN sicherzustellen. Die Kollokation soll mindestens mit einer 20 Gbit-Netzwerkanbindung zu anderen Anbietern und dem Internet versehen sein, die auf Nachfrage des Landkreises durch die BIETERIN angeboten wird. Los 2: Unterhaltung einer 100 G Anbindung zwischen dem RZ LK UM in Karl-Marx-Straße 1 in Prenzlau und RZ der BIETERIN für eine Laufzeit von 12 Monaten mit jährlicher Verlängerung, sofern keine Kündigung erfolgt. Einzukalkulieren sind alle Kosten (Wartung, Service, Rufbereitschaft) zur Unterhaltung und Entstörung der Anbindung für den Landkreis. Die Überwachung der 100 G Anbindung soll 24x7 an 365 Tagen/Jahr erfolgen. Eine Störungsfeststellung, -bearbeitung und -behebung erfolgt nach festgelegten SLA. Die Abrechnung erfolgt auf monatlicher Basis.

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Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE), 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kal … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH16U1Q

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um zwölf Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE), 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kal … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH16U1Q

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben1
3kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 539bebbe-5686-4d92-9de6-d3c549d322f5.