Rahmenvertrag zur Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen inklusive deren Betrieb und Support
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 25-2000030549veröffentlicht 24.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen inklusive deren Betrieb und Support
Beschreibung des Loses
Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend Bundesbank, BBK, Bank, Auftraggeber oder AG genannt) schließt einen Rahmenvertrag zu "Medientechnik" mit folgenden Vertragsinhalten ab: 1. Betriebsfertige Errichtung bzw. Revitalisierung von Konferenzräumen inklusive Integration der von der Bank bereitgestellten Vorleistungen und einschließlich Erstellen der Werks- und Montageplanungen und Dokumentationen. 2. Übernahme Monitoring, Betrieb, Lagerhaltung und Support mit Wartung (präventiver Service) und Wiederherstellung (reaktiver Service) für alle bei der Bank bestehenden Konferenzräume durch Beschäftigte des Dienstleisters in den Räumen der Bank und ggf. ergänzend von eigenen Geschäftsräumen aus. Es sind mehrere Niveaus für die zu leistende Servicegüte anzubieten. 3. Lieferung und betriebsfertige Übergabe von Medientechnik Komponenten, Medienstelen und Konferenztischanlagen. Der Vertrag umfasst somit alle Komponenten, die in Konferenzräumen eingebaut bzw. ergänzt oder ausgetauscht werden. 4. Projekthafte Nebenleistungen, z. B. Mitarbeit bei Weiterentwicklung des Konferenzraumstandards der Bank und Aktualisierung des Produktkatalogs, Einweisungen und Schulungen, Begleitung Pentest, Unterstützung und Begleitung von Veranstaltungen.
Gegenstand nach CPV
- 32232000VideokonferenzeinrichtungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotsvergleichspreis
- Qualität
- Qualität der angebotenen Leistung
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C02_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gem. Art. 58 der Richtlinie 2014/24EG
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C02_Eigenerklärung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer7, Vordruck C02_Eigenerklärung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Angaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C02_Eigenerklärung)
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C02_Eigenerklärung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Versicherungsbestätigung Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personen- und Sachschäden 500.000EUR (Betriebshaftpflicht) und für Vermögensschäden 500.000EUR (Vermögensschäden). Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Vordruck C02_Eigenerklärung).
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Ziffer 2, Vordruck C02_Eigenerklärung) ***Referenzprojekt 1: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 z … ganz lesenkürzer
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Ziffer 2, Vordruck C02_Eigenerklärung) ***Referenzprojekt 1: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag 25-2000030549) fachlich und inhaltlich vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen inklusive deren Betrieb und Support beinhaltet. Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens): Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte. ***Referenzprojekt 2: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag 25-2000030549) fachlich und inhaltlich vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen oder deren Betrieb und Support beinhaltet. Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens): Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte. ***Referenzprojekt 3: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag 25-2000030549) fachlich und inhaltlich vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen oder deren Betrieb und Support beinhaltet. Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens): Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.- Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehme … ganz lesenkürzer
Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 8 Mio Euro EUR (netto) betragen. Mindestanforderung: Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 8 Mio Euro EUR (netto) betragen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober 2025. Die initiale Laufzeit endet dann am 30. September 2027 (Mindestvertragslaufzeit). Liegt das Datum des Zuschlags nach dem 1. Oktober 2025, beginnt die Vereinbarung mit dem Zuschlag. Die Leistungspflicht umfasst: - die Er … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober 2025. Die initiale Laufzeit endet dann am 30. September 2027 (Mindestvertragslaufzeit). Liegt das Datum des Zuschlags nach dem 1. Oktober 2025, beginnt die Vereinbarung mit dem Zuschlag. Die Leistungspflicht umfasst: - die Errichtungsleistungen, - den Kauf von medientechnischen Komponenten und Konferenztischanlagen, - projekthafte Nebenleistungen. *** Erst ab dem 1. Januar 2026 beginnt die Leistungspflicht für die - projektbegleitenden Leistungen vor und bei der Übergabe des gesamthaften Betriebs - projektbegleitenden Leistungen vor und bei der Übergabe von neu errichteten Anlagen (Räume und einzelne medientechnische Komponenten) - Leistungen nach der Errichtung, bestehend aus - Betriebsmanagement und Reporting (Monitoring) - Wartung / präventiver Service - Wiederherstellung / reaktiver Service, da bis zum 31. Dezember 2025 die Leistungserbringung durch den bisherigen Dienstleister erfolgt. *** Der Vertrag verlängert sich erstmals nach dem 30. September 2027 und ggf. danach jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder danach zum Ende des jeweiligen Folgevertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. In jedem Fall endet die Rahmenvereinbarung ohne vorherige schriftliche Kündigung spätestens am 30. September 2029.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 27.05.2025, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: ***Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (gem. Eigenerklärung gem. Vordruck C04_Verzeichnis NU-Leistungen) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vord … ganz lesenkürzer
Leistung: ***Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (gem. Eigenerklärung gem. Vordruck C04_Verzeichnis NU-Leistungen) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D01_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. ***Erklärung Bietergemeinschaft Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. ***Eigenerklärung Russland Sanktionen (gem. C06_Eigenerklärung Russlandsanktionen) ***D02_Anlage 13_zum EVB-IT Systemlieferung_Einwilligung IT Nutzung ***D03_Anlage 14_zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag_Einwilligung ZVÜ_SÜG ***D04_Verpflichtung zur Vertraulichkeit zum Erhalt der im Inhaltsverzeichnis mit "vertraulich" gekennzeichneten Dokumente- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Im Rahmen der fachlichen Angebotswertung wird (voraussichtlich in KW 27/2025 bzw. KW 28/2025) mit den drei Bietern, die nach der Buchbewertung die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, ein verifizierendes Fachgespräch am Standort der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main (Skyper) stattfinden.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635LK1 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635LK1 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- beschaffungen@
bundesbank.de
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- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.05.2025 auf 13.06.2025 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 962be530-b1e1-4d55-9ba8-c11d28312348.