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Rahmenvertrag zur Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen inklusive deren Betrieb und Support

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000030549veröffentlicht 24.04.2025erstmals 24.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 512 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 18 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 17 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 17 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen inklusive deren Betrieb und Support

Beschreibung des Loses

Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend Bundesbank, BBK, Bank, Auftraggeber oder AG genannt) schließt einen Rahmenvertrag zu "Medientechnik" mit folgenden Vertragsinhalten ab: 1. Betriebsfertige Errichtung bzw. Revitalisierung von Konferenzräumen inklusive Integration der von der Bank bereitgestellten Vorleistungen und einschließlich Erstellen der Werks- und Montageplanungen und Dokumentationen. 2. Übernahme Monitoring, Betrieb, Lagerhaltung und Support mit Wartung (präventiver Service) und Wiederherstellung (reaktiver Service) für alle bei der Bank bestehenden Konferenzräume durch Beschäftigte des Dienstleisters in den Räumen der Bank und ggf. ergänzend von eigenen Geschäftsräumen aus. Es sind mehrere Niveaus für die zu leistende Servicegüte anzubieten. 3. Lieferung und betriebsfertige Übergabe von Medientechnik Komponenten, Medienstelen und Konferenztischanlagen. Der Vertrag umfasst somit alle Komponenten, die in Konferenzräumen eingebaut bzw. ergänzt oder ausgetauscht werden. 4. Projekthafte Nebenleistungen, z. B. Mitarbeit bei Weiterentwicklung des Konferenzraumstandards der Bank und Aktualisierung des Produktkatalogs, Einweisungen und Schulungen, Begleitung Pentest, Unterstützung und Begleitung von Veranstaltungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %
Preis
Angebotsvergleichspreis
Qualität
Qualität der angebotenen Leistung

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C02_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gem. Art. 58 der Richtlinie 2014/24EG
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C02_Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer7, Vordruck C02_Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Angaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C02_Eigenerklärung)
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C02_Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Versicherungsbestätigung Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personen- und Sachschäden 500.000EUR (Betriebshaftpflicht) und für Vermögensschäden 500.000EUR (Vermögensschäden). Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Vordruck C02_Eigenerklärung).
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Ziffer 2, Vordruck C02_Eigenerklärung) ***Referenzprojekt 1: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 z … ganz lesen3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Ziffer 2, Vordruck C02_Eigenerklärung) ***Referenzprojekt 1: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag 25-2000030549) fachlich und inhaltlich vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen inklusive deren Betrieb und Support beinhaltet. Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens): Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte. ***Referenzprojekt 2: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag 25-2000030549) fachlich und inhaltlich vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen oder deren Betrieb und Support beinhaltet. Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens): Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte. ***Referenzprojekt 3: Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (siehe Dokument B03.02 Anlage 2 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag 25-2000030549) fachlich und inhaltlich vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag über die Lieferung von konferenz- und medientechnischen Ausstattungen sowie zur Errichtung und Inbetriebnahme von Besprechungsräumen oder deren Betrieb und Support beinhaltet. Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens): Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.
Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehme … ganz lesenUmsatz in den letzten drei Geschäftsjahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 8 Mio Euro EUR (netto) betragen. Mindestanforderung: Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 8 Mio Euro EUR (netto) betragen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober 2025. Die initiale Laufzeit endet dann am 30. September 2027 (Mindestvertragslaufzeit). Liegt das Datum des Zuschlags nach dem 1. Oktober 2025, beginnt die Vereinbarung mit dem Zuschlag. Die Leistungspflicht umfasst: - die Er … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober 2025. Die initiale Laufzeit endet dann am 30. September 2027 (Mindestvertragslaufzeit). Liegt das Datum des Zuschlags nach dem 1. Oktober 2025, beginnt die Vereinbarung mit dem Zuschlag. Die Leistungspflicht umfasst: - die Errichtungsleistungen, - den Kauf von medientechnischen Komponenten und Konferenztischanlagen, - projekthafte Nebenleistungen. *** Erst ab dem 1. Januar 2026 beginnt die Leistungspflicht für die - projektbegleitenden Leistungen vor und bei der Übergabe des gesamthaften Betriebs - projektbegleitenden Leistungen vor und bei der Übergabe von neu errichteten Anlagen (Räume und einzelne medientechnische Komponenten) - Leistungen nach der Errichtung, bestehend aus - Betriebsmanagement und Reporting (Monitoring) - Wartung / präventiver Service - Wiederherstellung / reaktiver Service, da bis zum 31. Dezember 2025 die Leistungserbringung durch den bisherigen Dienstleister erfolgt. *** Der Vertrag verlängert sich erstmals nach dem 30. September 2027 und ggf. danach jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder danach zum Ende des jeweiligen Folgevertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. In jedem Fall endet die Rahmenvereinbarung ohne vorherige schriftliche Kündigung spätestens am 30. September 2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
13.06.2025, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: ***Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (gem. Eigenerklärung gem. Vordruck C04_Verzeichnis NU-Leistungen) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vord … ganz lesenLeistung: ***Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (gem. Eigenerklärung gem. Vordruck C04_Verzeichnis NU-Leistungen) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D01_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. ***Erklärung Bietergemeinschaft Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. ***Eigenerklärung Russland Sanktionen (gem. C06_Eigenerklärung Russlandsanktionen) ***D02_Anlage 13_zum EVB-IT Systemlieferung_Einwilligung IT Nutzung ***D03_Anlage 14_zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag_Einwilligung ZVÜ_SÜG ***D04_Verpflichtung zur Vertraulichkeit zum Erhalt der im Inhaltsverzeichnis mit "vertraulich" gekennzeichneten Dokumente
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Rahmen der fachlichen Angebotswertung wird (voraussichtlich in KW 27/2025 bzw. KW 28/2025) mit den drei Bietern, die nach der Buchbewertung die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, ein verifizierendes Fachgespräch am Standort der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main (Skyper) stattfinden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635LK1 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y635LK1 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 27.05.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 27.05.2025 auf 13.06.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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