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Rahmenvertrag über Unterstützungsleistungen für ein Informationssicherheitsmanagementsystem und ein Business Continuity Management - nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens 100.31-6891

Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 100.31-6891 RV VV1 EXveröffentlicht 31.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 888 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorarforderung50 %
  • Inhaltliche Bewertung des Angebotes (Konzept)30 %
  • Projektakteure/Präsentation (Fachkenntnisse)20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bielefeld schreibt einen Rahmenvertrag über Unterstützungsleistungen für ein Informationssicherheitsmanagementsystem und ein Business Continuity Management aus.

Beschreibung des Loses

Insbesondere soll das in Teilen vorhandene System von ISO 27001 auf BSI IT Grundschutz umgestellt und um weitere Bereiche erweitert werden. Ein Informationssicherheitskonzept für das Gesundheits-, Veterinär, Lebensmittelüberwachungsamt im folgenden GA-BI genannt ist bis zum 30.06.25 fertigzustellen und erhöht den Bedarf an Unterstützung bis Mitte 2025. Hier ist u. a. ein Konzept zur Klassifizierung von Informationen zu erstellen. Außerdem muss ein Business Continuity Management (BCM) erarbeitet / definiert werden. Auch hiermit muss in 2024 begonnen werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorarforderung50 %
Inhaltliche Bewertung des Angebotes (Konzept)30 %
Projektakteure/Präsentation (Fachkenntnisse)20 %
Preis
HonorarforderungAngebotspreis
Qualität
Inhaltliche Bewertung des Angebotes (Konzept)
Qualität
Projektakteure/Präsentation (Fachkenntnisse)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Laufzeit verlängert sich 3 Mal um weitere 12 Monate, soweit die Auftraggeberin den Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenGem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Konzept Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches folgende Aussagen enthält: (1) Beschreibung der Arbeitsschritte zu den Bereichen a. Einführung eines ISMS basierend auf BSI IT-Grundschutz im GA-BI b. Einführung eines Business Continuity Managements nach BSI-Standard 200-4 für das GA- … ganz lesenKonzept Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches folgende Aussagen enthält: (1) Beschreibung der Arbeitsschritte zu den Bereichen a. Einführung eines ISMS basierend auf BSI IT-Grundschutz im GA-BI b. Einführung eines Business Continuity Managements nach BSI-Standard 200-4 für das GA-BI (2) Zuordnung der Beschäftigten mit ihren Qualifikationen zu den Bereichen a. Einführung eines ISMS basierend auf BSI IT-Grundschutz b. Einführung eines Business Continuity Managements nach BSI-Standard 200-4 c. Durchführung von internen Audits, Lieferantenaudits und Managementbewertungen im Vorfeld von Auditierungen d. Begleitung von Auditierungen (3) Vertretungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu (2).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLE9W Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 Abr … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYDZLE9W Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 Abrufe aus dem Rahmenvertrag werden nach Bedarf getätigt. Nach sorgfältiger Schätzung der AG werden folgende Leistungen benötigt: 1. Vertragsjahr: 150 PT 2. Vertragsjahr: 100 PT 3. Vertragsjahr: 100 PT 4. Vertragsjahr: 100 PT PT: Personentag, 8 Stunden Da die personellen Kapazitäten für die erforderliche Mitarbeit der Auftraggeberin nicht garantiert werden können, sind alle Werte unverbindlich. Eine Mindestabnahme i. H. v. 100 PT im ersten Vertragsjahr wird vereinbart. Die unterschiedliche Höhe der Dienstleistung ergibt sich im Wesentlichen durch die Arbeiten am Sicherheits- und Notfallkonzept für das GA-BI, diese Arbeiten sind bis Mitte 2025 fertigzustellen. Die Höchstabnahme inklusive aller Verlängerungen beträgt 700.000 EUR. Vorgesehener Vertragsbeginn ist der 01.07.2024. Sollte sich der Vertragsbeginn verschieben, gelten die oben beschriebenen Fristen für das neue Datum. Die Arbeiten für das GA-BI sind in jedem Fall bis zum 30.06.2025 abzuschließen. In die Kosten für alle Positionen zu inkludieren sind jeweils sämtliche Honorare, Spesen und Reisekosten sowie sonstige Nebenkosten des Auftragnehmers. Das beigefügte Preisblatt ist vom Bieter vollständig auszufüllen. Für die Bewertung des Preises wird fiktiv von 155 PT vor Ort und 2500 Stunden Remote-Unterstützung ausgegangen. Ausgehend von 1 PT = 8 Stunden ergibt sich jeweils eine kalkulatorische Aufteilung vor Ort/Remote von etwa 1/3 vor-Ort zu 2/3 Remote. Zahlungen erfolgen ausschließlich für erbrachte und nachgewiesene Leistungen des Auftragnehmers. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Es bestehen drei Optionen für die Übermittlung der Rechnung: - PDF-Rechnung Es wurde eine Mailadresse für PDF-Rechnungen eingerichtet: Rechnung@Bielefeld.de Diese Mailadresse ist ausschließlich für PDF-Rechnungen. Andere Maileingänge können nicht bearbeitet werden. Für einen reibungslosen Ablauf und zeitnahe Bearbeitung beachten Sie noch folgende Hinweise: Andere Formate als das PDF-Format können wir nicht akzeptieren. Der Dateiname darf maximal 55 Zeichen lang sein. In einem PDF-Dokument darf nur eine Rechnung enthalten sein. Rechnungsbegründende Unterlagen müssen zusammen mit der Rechnung in einem PDF-Dokument zugesandt werden. Pro E-Mail darf nur ein PDF-Dokument zugesandt werden. Verschlüsselte Dateien können nicht bearbeitet werden - X-Rechnung Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw. Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail-Adresse: eingang@erechnung.nrw. Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60. - Papierrechnung Übermittlung der Rechnung auf dem Postweg. Rechnungsanschrift: Stadt Bielefeld Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen Postfach 10 29 31 33529 Bielefeld Jede Rechnung darf nur einmal, d. h. unter Nutzung eines einzigen Formats, an die Stadt Bielefeld geschickt werden (keine Doppelrechnungen). Den Rechnungen sind vom Auftragnehmer Übersichten über die abgerechneten Leistungen beizufügen. Diese Übersicht enthält: - die Anzahl der geleisteten Stunden getrennt nach Leistungen vor Ort oder remote und eine Beschreibung der geleisteten Unterstützung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
neam IT-Services GmbH, Paderborn4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 21.05.2024 auf 03.06.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 21.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29083d32-6a08-41c1-b7b2-14ba471e45b9.