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Rahmenvertrag über den Transport und die Entsorgung von Abfällen auf dem Gelände des Flughafen Düsseldorf für die Jahre 2025 – 2027 sowie optional für die Jahre 2028 und 2029

Flughafen Düsseldorf GmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E19131384veröffentlicht 10.05.2024erstmals 10.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 880 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40474, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Es ist beabsichtigt, die Leistungen Transport und Entsorgung von Abfällen der Flughafen Düsseldorf GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12 2027 fest zu vergeben – verbunden mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für den Auftraggeber (nachfolgend auch als „AG“ bezeichnet) um jeweils ein Jahr, d. h. potentiell für die Jahr 2028 und 2029. Der Auftraggeber kann die Option durch einseitige schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (nachfolgend auch als „AN“ bezeichnet) ausüben bis jeweils 2 Monate vor Auslaufen der bis dahin aktuellen Vertragslaufzeit, d. h. bis spätestens zum 31.10.2027 für das Jahr 2028 bzw. bis zum 31.10.2028 für das Jahr 2029.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Transport und Entsorgung von Abfällen inkl. Abfällen der Flugzeuginnenreinigung

Das Los enthält die Gestellung von Abfallbehältern durch den AN, deren Abholung, Transport und Entsorgung. Die Abholung erfolgt teils turnusmäßig, teils auf Abruf. Der AN hat eine Bereitschaft auch für kurzfristige Abrufe einzurichten und vorzuhalten. Die größten Einzelpositionen sind gemischte Siedlungsabfälle mit vorauss. 1 250 to / Jahr und Abfälle aus der Flugzeuginnenreinigung von ca. 880 to / Jahr. Zahlreiche weitere Positionen sind im Detail der Leistungsbeschreibung zu entnehmen

36 Monate–
2
Transport und Entsorgung von flüssigen Abfällen

Das Los enthält die Entsorgung flüssiger Abfälle, d. h. deren Abholung, Transport und Entsorgung. Die Abholung erfolgt teils turnusmäßig, teils auf Abruf. Die größten Einzelpositionen sind Abfälle aus Sandfängen und Abscheideranlagen mit vorauss. 77 to / Jahr, Farbschlämme aus der Startbahnreinigung mit ca. 29 to / Jahr, Abfälle aus der Kanalreinigung mit ca. 24 to / Jahr aber auch Maschinenöle und Bremsflüssigkeiten. Zahlreiche weitere Positionen sind im Detail der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

36 Monate–
3
Transport und Entsorgung von Schadstoffen

Das Los enthält die Gestellung von Abfallbehältern durch den AN, deren Abholung, Transport und Entsorgung. Die Abholung erfolgt teils turnusmäßig, teils auf Abruf. Die größten Einzelpositionen sind Feuerlöschpulver von ca. 6 to / Jahr, gefährliche Stoffe enthaltende Druckbehälter (Spraydosen) von ca. 11 to / Jahr, Bleibatterien von ca. 6 to / Jahr sowie ca. 5 to Aufsaug- und Filtermaterialien. Zahlreiche weitere Positionen sind im Detail der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

36 Monate–
4
Transport und Entsorgung von Abfällen in Umleerbehältern.

Das Los enthält die Gestellung von Abfallbehältern durch den AN, deren Abholung, Transport und Entsorgung. Die Abholung erfolgt teils turnusmäßig, teils auf Abruf. Der AN hat eine Bereitschaft auch für kurzfristige Abrufe einzurichten und vorzuhalten. Es geht geschätzt um ca. 8 000 MGB-Leerungen / Jahr. Die Positionen sind im Detail der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Verlängerung jeweils um ein Jahr durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers für die Jahre 2028 und 2029. Der Auftraggeber kann die Optionen durch einseitige schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer ausüben bis jeweils 2 Monate vor Auslaufen der bis dahin aktuellen Vertragslaufzeit.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Ab … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. 5.1.12) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen d … ganz lesenDer Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. 5.1.12) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport/E19131384) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem die Bewerbungsunterlagen und das Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgen in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche werden weiterhin ggf. persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben und nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote – auch bereits bei dem ersten Angebot! – berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind grundsätzlich eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Flughafenstr. 105, 40474 Düsseldorf
Website
dus.com
Kontakt
konzerneinkauf@dus.com

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.06.2024
  3. BekanntmachungFrist 10.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d25afc8e-5bbd-43c4-8756-1bb3c547e307.