Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Tender Money Exchange incl. FX ATMs

Flughafen Düsseldorf GmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 06.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 222 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Düsseldorf40474, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualitätskriterium65 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Vermietung von 5 Wechselstuben und 5 FX ATMs im öffentlichen und Sicherheitsbereich am Flughafen Düsseldorf

Beschreibung des Loses

Vergabegegenstand ist der Betrieb von 5 Wechselstuben und 5 Fremdwährungsautomaten am Flughafen Düsseldorf (DUS).

Konkret wird die Vergabe von Mietflächen sowie das Recht und die Verpflichtung zum Betrieb von Wechselstuben (Money Exchange) und Fremdwährungsautomaten (FX ATMs) im Terminalbereich des Flughafens Düsseldorf beabsichtigt.

Der Konzessionsnehmer erbringt eigenverantwortlich und auf eigenes wirtschaftliches Risiko sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung, dem Betrieb, der Bewirtschaftung und der Weiterentwicklung von Wechselstuben und FX ATMs zur Erbringung von Fremdwährungsdienstleistungen für Fluggäste, Besucher, Mitarbeiter und sonstige Nutzer des Flughafens. Hierzu gehören insbesondere der Verkauf und Ankauf von Fremdwährungen, die Bereitstellung von Bargeld in unterschiedlichen Währungen über Automaten sowie damit verbundene Serviceleistungen.

Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, ein qualitativ hochwertiges, kundenorientiertes und wettbewerbsfähiges Dienstleistungsangebot bereitzustellen, das den Anforderungen eines internationalen Verkehrsflughafens sowie den Bedürfnissen einer internationalen Kundschaft entspricht. Die Leistungen sind in die Gesamtstrategie und Qualitätsstandards des Flughafens Düsseldorf zu integrieren und haben zur Sicherstellung einer konsistenten Customer Journey und eines positiven Kundenerlebnisses beizutragen.

Weitere Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen vgl. Ziff. 5.1.11.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 65Finanzielles Angebot - Weitere Einzelheiten hierzu: Siehe Vergabeunterlagen Ziff. 8 des Formulars Angebotsaufforderung.
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Qualitative Zuschlagskriterien - Weitere Einzelheiten hierzu: Siehe Vergabeunterlagen Ziff. 8 des Formulars Angebotsaufforderung.
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Akzeptanz des Mietvertrages des Konzessionsgebers - Weitere Einzelheiten hierzu: Siehe Vergabeunterlagen Ziff. 8 des Formulars Angebotsaufforderung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Travelex Deutschland GmbH, Frankfurt am Main2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Flughafen Düsseldorf GmbH

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Flughafen Düsseldorf GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 702 (Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7897128-2965-41d6-8f3f-6700945581d1.