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Rahmenvertrag über Beratungsleistungen zur verbandsweiten Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)

Südwestfalen - IT (Zweckverband) · Hemer, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10-V-2023-EU-ÖA (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)veröffentlicht 31.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 659 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 28 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Qualität des angebotenen und zum Einsatz kommenden Teams30 %
  • Konzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Rahmenvertrages über Beratungsleistungen zur ver-bandsweiten Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems für den Zweckverband Südwestfalen-IT, seine 100-prozentige Tochtergesellschaft SIT GmbH und für seine Verbandsmitglieder.

Beschreibung des Loses

Bei der Südwestfalen-IT und ihrer Tochter SIT GmbH ist ein ISMS implementiert und teilweise auch nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz des BSI zertifiziert (Zertifikatsnummer BSI-IGZ-0419-2022). Bei den Verbandsmitgliedern ist oftmals noch kein explizites/formales ISMS implementiert. Die Verantwortung der Daten- und Informationsverarbeitung sowie deren Sicherheit obliegt dem jeweiligen Verbandsmitglied. Nach Abschluss des Projekts liegen die Rahmenbedingungen für ein auf einem gemeinsam harmonisierten Grundverständnis basierenden ISMS bei der Südwestfalen-IT und allen Verbandsmitgliedern sowie der SIT GmbH vor. Damit soll die organisatorische Grundlage für eine Durchgängigkeit des ISMS im Verband geschaffen werden. Hierzu wird das Projekt in drei aufeinander aufbauende Phasen unterteilt. Phase 1: Das Vorgehen zur Schaffung einer verbandsweiten ISMS-Struktur sieht in einer ersten Phase vor, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen und die daraus abgeleiteten Dokumente für ein ISMS zu einem Verbandsmuster durch den Auftragnehmer aufbereitet werden. Hinsichtlich des BSI IT-Grundschutzes ist insbesondere herauszuarbeiten, an welchen Stellen sich bei den individuellen sicherheitsrelevanten Themen, Technologien sowie Hard- und Softwareprodukten die Leistungen und Zuständigkeiten zwischen den Verbandsmitgliedern, der Südwestfalen-IT und der SIT GmbH voneinander abgrenzen. Aus dem Projekt heraus ist keine Zertifizierung des BSI IT-Grundschutzes der Verbandsmitglieder vorgesehen. Gleichwohl sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, sodass die Musterdokumente unmittelbar für eine mögliche Zertifizierung nutzbar sind. Phase 2: Da die konkrete Implementierung eines Musters für ein ISMS in einer Verwaltung mindestens Interpretationsbedarf, häufig aber auch Anpassungsbedarf mit sich bringt, ist eine zweite Projektphase der individuellen Unterstützung der Verbandsmitglieder vorgesehen. In dieser Phase wird der Auftragnehmer für die Verbandsmitglieder individuelle Workshops organisieren und durchführen, die ein gezieltes Anpassen der in der ersten Phase vorbereiteten Grundlagen und Dokumente an die lokalen und individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Verbandsmitglieds ermöglichen sollen. Phase 3: Die Südwestfalen-IT und die SIT GmbH sind mit dem Aufbau bzw. Ausbau eines zertifizierungs-fähigen IT-Grundschutzes auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI für weitere Zweckverbands- und Unternehmensteile befasst bzw. beabsichtigen, dies in der Laufzeit des Vertrages vorzubereiten. Der Auftragnehmer wird im Falle eines entsprechenden Abrufs die Südwestfalen-IT und ihrer Tochtergesellschaft (SIT GmbH), nicht jedoch die Verbandsmitglieder, auf die (Weiter-)Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz, beispielsweise durch die Unterstützung der Definition des Informationsverbundes und einschlägiger BSI-Bausteine, vorbereiten.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis40 %
Qualität des angebotenen und zum Einsatz kommenden Teams30 %
Konzept30 %
Preis
AngebotspreisFür die Bewertung des Angebotspreises kam es maßgeblich auf den in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Angebotsvergleichspreis (AVP) an.
Qualität
Qualität des angebotenen und zum Einsatz kommenden TeamsMit dem Angebot waren die im Auftragsfall vorgesehenen Mitglieder des zum Einsatz kommenden Teams zu benennen. Jedes benannte Teammitglied (= Berater) wurde bewertet.
Qualität
KonzeptMit dem Angebot war ein vom Bieter erstelltes Konzept einzureichen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV5L8T

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln21

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.12.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.12.2024 auf 10.01.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.01.2025 auf 17.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0f8e752-016a-467e-b6f6-b271e124df37.