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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Steuerberatung

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0006-205-1veröffentlicht 02.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 793 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2024 – 30.09.2028
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50679, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabeplattform.stadt-koeln.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (141 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (398 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität gem. Anlage 1_Bewertungsmatrizen50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über vergabeplattform.stadt-koeln.de
    vor 26 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für die Unterstützung der Steuerberatung der Kämmerei für die Stadtverwaltung Köln

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Laufende steuerliche Beratung

Durch die Unterstützung einer externen Steuerberatung soll sichergestellt werden, dass sich das Sachgebiet "Steuerberatung" auch in Fällen, in denen die Rechtslage nicht eindeutig, sehr komplex oder sehr spezifisch ist, eine zweite Meinung einholen kann, die eine klare Handlungsempfehlung ausspricht. Die externe Beratung soll zudem sicherstellen, dass Geschäftsvorfälle und Planvorhaben so optimiert gestaltet werden, dass die Steuerlast für die Stadt Köln optimiert wird. Konkret umfasst dies: • Steuerrechtliche Stellungnahmen in Fällen, in denen sich abzeichnet, dass eine steuerliche Beurteilung wegen der Komplexität, unsicherer Rechtslage und aus Termingründen nicht bearbeitet werden kann (eine unsichere Rechtslage wie beispielsweise in der Umsetzung des § 2b UStG.) • Steuerrechtliche Stellungnahmen in Spezialgebieten, in denen im Sachgebiet "Steuerberatung" bisher kein Spezialwissen vorhanden ist (zum Beispiel Grunderwerbsteuer, Auslandsbesteuerung, Gesellschaftssteuerrecht) • Stellungnahmen zu Sachverhalten mit ad-hoc Entscheidungsbedarf, die aufgrund der fachlichen und personellen Ausstattung kurzfristig nicht intern erbracht werden können • Externe steuerliche Begleitung in Bezug auf die laufende Steuerdeklaration • Begleitung im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren • Unterstützung und Begleitung im Rahmen der fortwährend laufenden Betriebsprüfungen durch die Landesfinanzverwaltung sowie Bundesbehörden (BZSt) Die Bereitschaft zur persönlichen Teilnahme an Terminen vor Ort an voraussichtlich zwei Terminen monatlich wird vorausgesetzt. Üblicherweise ist hierfür ein Zeitrahmen von zwei bis vier Zeitstunden pro Termin mit einer Teilnahme von ein bis zwei Berater*innen notwendig. Höchstmenge: 320 Stunden per anno Schätzmenge: circa 320 Stunden per anno

4 Jahre–
2
Implementierung/Fortschreibung TCMS

Das Sachgebiet "Steuerberatung" der Stadt Köln befasst sich seit Beginn des Jahres 2023 intensiv mit der Implementierung eines stadtweiten Tax Compliance Management Systems (TCMS). Erste Meilensteine dieser Implementierung sind durch den Verwaltungsvorstand der Stadt Köln durch die Verabschiedung eines Steuerkodexes sowie einer Steuerrichtlinie erwirkt worden. Zudem wurden auf Dezernatsebene Ansprechpartner benannt, die in regelmäßigen Abständen mit dem Sachgebiet "Steuerberatung" der Stadt Köln einen wirksamen Kommunikationsfluss pflegen. Das Sachgebiet hat bereits wesentliche Kernprozesse analysiert und als Ergebnis dieser Analysen einzelne steuerliche Organisationsanweisungen sowie Arbeitshilfen erlassen. Eine externe Beratung soll in diesem Zusammenhang das Sachgebiet "Steuerberatung" wie folgt fachlich unterstützen: • Fachliche Begleitung bei der kontinuierlichen Fortschreibung des stadtweiten TCMS • Entwicklung weiterer Organisationsanweisungen sowie Arbeitshilfen • Unterstützung bei der Analyse weiterer Prozesse - auch über die Kernprozesse des Sachgebiets "Steuerberatung" hinaus • Überwachung und Kontrolle der bereits erlassenen Kontroll- und Überwachungsmechanismen • Begleitung im Austausch mit der Finanzverwaltung; insbesondere im Erwirken von Erleichterungen im Rahmen der laufenden Betriebsprüfungen • Sicherstellung eines Wissenstransfers (zum Beispiel Schulungen, Organisationsanweisungen und Arbeitshilfen) Höchstmenge: 1. Vertragsjahr: 226 Stunden; folgende Vertragsjahre: 138 Stunden per anno Schätzmenge: 1. Vertragsjahr: circa 226 Stunden; folgende Vertragsjahre: circa 138 Stunden per anno

4 Jahre–
3
Fachliche Begleitung im Bereich der Strom- und Energiesteuer

Seit Beginn des Jahres 2023 übernimmt das Sachgebiet "Steuerberatung" der Stadt Köln die Deklarationspflichten in Bezug auf die Strom- und Energiesteuer. Um der Vielfalt der zu beachtenden Regelungen form- und fristgerecht begegnen zu können, werden folgende Beratungsleistungen erforderlich: • Fachliche Begleitung im Rahmen der form- und fristgerechten Deklaration der Strom- und Energiesteuer • Prüfung erlassener Steuerbescheide • Begleitung im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren • Unterstützung und Begleitung im Rahmen der fortwährend laufenden Betriebsprüfungen durch Bundesbehörden (insbesondere Hauptzollamt) • Aktualisierung sowie erforderliche Neuerstellung von Arbeitshilfen in Bezug auf ein wirksames TCMS • Fachliche Unterstützung in Bezug auf gesetzliche Neuregelungen und deren Implementierung Höchstmenge: 1. Vertragsjahr: 128 Stunden; folgende Vertragsjahre: 64 Stunden per anno Schätzmenge: 1. Vertragsjahr: circa 128 Stunden; folgende Vertragsjahre: circa 64 Stunden per anno

4 Jahre–
4
Fachliche Begleitung von Sonderprojekten

Im Rahmen von Sonderprojekten zum Beispiel Großprojekten sowie Geschäftstätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln kommt es immer wieder zu umfangreichen und finanziell sehr bedeutenden steuerlichen Fragestellungen. In diesem Zusammenhang soll eine externe Beratung das Sachgebiet "Steuerberatung" wie folgt fachlich begleiten: • Steuerliche mündliche und schriftliche Beratung und Auskünfte zu diversen steuerrechtlichen Aspekten und Steuerrisiken im Rahmen des jeweiligen Projektes • Erstellung von steuerrechtlichen Stellungnahmen zu allen maßgeblichen Steuerarten (unter anderem Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer), gegebenenfalls auch Erstellung von Gutachten • Ausarbeitung von Anträgen • Begleitung im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren • Korrespondenz und Besprechungen mit der Finanzverwaltung Die Bereitschaft zur persönlichen Teilnahme an Terminen vor Ort an voraussichtlich zwei Terminen monatlich wird vorausgesetzt. Üblicherweise ist hierfür ein Zeitrahmen von zwei bis vier Zeitstunden pro Termin mit einer Teilnahme von ein bis zwei Berater*innen notwendig. Höchstmenge: 160 Stunden per anno Schätzmenge: circa 160 Stunden per anno

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität gem. Anlage 1_Bewertungsmatrizen50 %
Preis50 %
Qualität
Qualität gem. Anlage 1_Bewertungsmatrizen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung - Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 … ganz lesen- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung - Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € - gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder - gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz - Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung - es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt - das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation - es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Kriterium
genannt
Kriterium
• Vorlage dreier Referenzen aus den letzten 3 Jahren, aus denen die Erfahrung in der Steuerberatung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ab 2.000 Beschäftigten hervorgeht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren verlängert sich der Vertrag um 2 weitere Jahre, wenn der Vertrag nicht seitens der Stadt Köln mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen in Textform gekündigt wird (einseitiges Kündigungsrecht).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens … ganz lesenSiehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
247.405 €Zuschlagswert im Median
225.583 € – 571.243 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13b3378c-7af9-400d-a553-3ed820d51015.