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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag Lieferung, Miete und Betrieb von Bezahlterminals

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen

Aktenzeichen SID 2024-59 DRveröffentlicht 13.12.2024erstmals 13.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 642 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.12.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt die Vergabe über den Rahmenvertrag Lieferung, Miete und Betrieb von Bezahlterminals durch. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf Grundlage eines Rahmenvertrags die Leistungen zur Bereitstellung von betriebsbereiten, mobilen und kabelgebundener Bezahlterminals sowie deren Betrieb erbringt. Dieser Rahmenvertrag umfasst den Abschluss von zugehörigen Bezahlterminal- und Kartenakzeptanzverträgen für Zahlungsakzeptanz und -abwicklung der gängigen Kartenzahlverfahren über die angebotenen Bezahlterminals. Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen innerhalb des Rahmenvertrags abzudecken: - Bereitstellung betriebsbereiter, kabelgebundener und mobiler (kabelloser) Bezahlterminals zur Miete - Betrieb der kabelgebundenen und mobilen Bezahlterminals inkl. Wartung und - Rücknahme Ausführung der Zahlungsabwicklung über entsprechende Kartenakzeptanzverträge

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Gesamtumsatz Geben Sie bitte den Gesamtumsatz Ihres Unternehmens in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre an (2021, 2022 und 2023) Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre ((Jahr 2021 + Jahr 2022 + Jahr 2023), dividiert durch 3) muss mindestens 500.000 Euro betragen. -->Erklärung muss vorhanden sein Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. 3. Bitte reichen Sie eine formlose Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschä-den. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. --> Erklärung muss vorliegen
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mit-glied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 4. … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mit-glied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 4. Geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl Ihrer fest angestellten Beschäftigten, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Aufgaben betraut sind, jeweils für die Jahre 2021, 2022 und 2023 an. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer für die Wertung addiert. Gewertet wird die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der Jahre 2021, 2022 und 2023. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus. --> Durchschnittliche Mitarbeiterzahl in allen Jahren des geforderten Zeit-raums vorhanden. 5. Bitte weisen Sie nach, dass Sie im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes bereits erfolgreich arbeiten. Geben Sie dazu drei Referenzen in den letzten 5 Jahren (Projektende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) an und beschreiben Sie diese kurz mit folgenden Mindestinhalten: - Bezeichnung des Projekts mit Benennung des Auftraggebers - Kurzbeschreibung des Projekts (Inhalt und Art Ihrer Leistungen) - Leistungszeitraum des Projekts - Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder in Personentagen) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauf-tragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde. --> 3 Referenzen müssen eingereicht werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Referenz durch den Bieter selbst, durch ein Unternehmen der Bietergemeinschaft oder durch den Eignungsleiher erbracht wurde. 6. Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen als Zahlungsdienstleister Zahlungsabwicklungen für Dritte im electronic cash-System und/oder internationale Kartenzahlungen abwickelt? --> Anforderung muss erfüllt werden 7. Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen kabelgebundene und mobile Bezahlterminals anbietet und betreibt? --> Anforderung muss erfüllt werden 8. Sichern Sie zu, dass in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzkonzept für die Bereitstellung von betriebsbereiten, kabelgebundenen und mobilen Bezahlterminals und deren Betrieb vorliegt und dass Sie dieses im vorliegenden Fall einhalten können? --> Anforderung muss erfüllt werden 9. Sichern Sie zu, dass Sie Bezahlterminals mit Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft gemäß dem jeweils aktuellen Stand der aktuellen Liste der zugelassenen EMV-fähigen POS-Terminals (EMV Debit/Credit) / DC POS 3.0 sowie der aktuellen DK-Richtlinie Technische Anhang (TA) 7.2 anbieten? --> Anforderung muss erfüllt werden 10. Sichern Sie zu, dass Ihre Bezahlterminals als Manipulationsschutz ein Terminal-Sicherheitssiegel haben? --> Anforderung muss erfüllt werden 11. Sichern Sie zu, dass Ihre Bezahlterminals ein Sicherheits-PIN-Pad (PCI PED) haben, sofern dies zur Eingabe am Gerät notwendig ist? --> Anforderung muss erfüllt werden 12. Sichern Sie zu, dass Ihre Geräte eine EMV-Zulassung haben? --> Anforderung muss erfüllt werden 13. Sichern Sie zu, dass Sie der abrufenden Stelle, wenn die Zulassung eines Bezahlterminals aus-läuft, die nicht mehr zugelassenen Bezahlterminals durch ein funktionsgleiches zugelassenes Gerät kostenfrei ersetzen? --> Anforderung muss erfüllt werden 14. Sichern Sie zu, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten in deutscher Sprache auf der Stufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgt? --> Anforderung muss erfüllt werden 15. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz innerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Sc …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
600.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
03.02.2025, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auf die in der EU-Bekanntmachung enthaltenen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wird ausdrücklich verwiesen: Wir weisen darauf hin, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung die durch den Auftragnehmer vollständig ausgefüllten folgenden Anlagen der Vergabeunterlage beizubringen sin … ganz lesenLeistung: Auf die in der EU-Bekanntmachung enthaltenen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wird ausdrücklich verwiesen: Wir weisen darauf hin, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung die durch den Auftragnehmer vollständig ausgefüllten folgenden Anlagen der Vergabeunterlage beizubringen sind: - Vertraulichkeitsvereinbarung (vgl. als Anlage 1 beigefügtes Muster) - Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter (vgl. als Anlage 2 beigefügtes Muster) - Verpflichtungserklärung Datenschutzrecht (vgl. als Anlage 3 beigefügtes Muster)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
Kontakt
vergabestelle@sid.sachsen.de
Auskünfte
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@sid.sachsen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
457.231 €Zuschlagswert im Median
294.676 € – 991.308 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 24.01.2025
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.02.2025 auf 10.02.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 24.01.2025 auf 03.02.2025 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22e0a129-6708-459d-b896-045c818fcbec.