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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Kardiotechnische Dienstleistungen

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 23/2024/EU/E21veröffentlicht 24.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel ist die Leistungserbringung für kardiotechnische Dienstleistungen in Verbindung mit der notwendigen Versorgungsicherheit durch einen Vertrag über 4 Jahre mit einem passenden Dienstleister.

Beschreibung des Loses

Für den Bereich OP:

Durch den Dienstleister erfolgt die Organisation, Planung, Vorbereitung und eigenständige Perfusionsführung bei der Extrakorporalen Zirkulation.

Durch die Kardiotechnik im OP wird die Extremitätenperfusion (lokale Chemotherapie) /Endovene durch selbständige Endoskopische Radialisentnahme/selbständige Endoskopische Venenentnahme begleitet.

Im OP erfolgt die Sicherstellung von TAVI-Prozeduren transapikal durch HLM-Standby und Crimpen der Katheter-Klappen.

ECMO (VA+VV), Assistenz bei In- und Explantation

Wahrnehmung der Hygieneaufgaben für alle Geräte und Aufgaben im Bereich der Kardiotechnik laut Bestandsverzeichnis des entsprechenden Standortes

Vollumfängliche Kenntnisse im Managment aller aktuell und zukünftig verwendeter permanenter Herzunterstützungssysteme und Präparation dieser Systeme intraoperativ; Überwachung der Funktionalität der Systeme während des gesamten Aufenthaltes im OP-Bereich und/oder Diagnostik- und Funktionsbereichen; Transport von Patienten mit diesen Systemen in und aus dem OP sowie inner-klinisch zu Diagnostik- und Funktionsbereichen Regelmäßige Fortbildung im In- und Ausland zur Aufrechterhaltung der Expertise

Schrittmacher/DEFI: Materialbereitstellung und Führung der notwendigen Konsilager, Erhebung der Sondenmesswerte nach Implantation und Nachsorge

Dokumentation

Für den Bereich Intensivstationen:

Betreuung aller Patienten mit extrakorporaler Lungen- und Kreislaufunterstützung (ECMO/ECLS) sowie temporären und permanenten mechanischen Unterstützungssystemen (MCS) inklusive Herzunterstützungs-systemen und Komplett künstlichen Herz, Total Artificial Heart (TAH)

ECMO/ECLS/MCS-Systeme, Assistenz bei In- und Explantation intern und extern (außerhäuslich) einschl. Bereitstellung aller Materialien

Assistenz beim Transport von Patienten mit ECMO/ECLS/MCS-Systemen nach externer Implantation, intern zu Diagnostik- Funktions- und OP-Bereichen sowie Verlegungen auf andere Intensivstationen und bei Verlegungen nach extern

Patientenbezogene Dokumentation der Verbrauchsmaterialien

Selbstverantwortliche Materialvorhaltung und-beschaffung nach festgelegten Mindestmengen

Für den Bereich Katheterlabor:

ECMO/ECLS/MCS-Systeme, Assistenz bei allen Implantationen einschl. Bereitstellung aller Materialien

Selbstverantwortliche Materialvorhaltung und-beschaffung nach festgelegten Mindestmengen

Patientenbezogene Dokumentation der Verbrauchsmaterialien

Bereitstellung Verbrauchsmaterial:

Bedarfs-, termin-, sortiments- und mengengerechte Beschaffung aller notwendigen Verbrauchsmaterialien entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (CE-Konformität). Bevorratung in ausreichender Menge unter den Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Bereitstellung Hardware und Service:

Vorhandensein eines Notfalllagers für die Bereitstellung von Ersatzgeräten bei Ausfällen von Technik. Absicherung des technischen Services für verschiedene Geräte bei Störmeldungen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Zusätzliche Informationen: Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren zur Verfügung: -A-01_Checkliste-EU -A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes -A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen -A-05_Allgem. Auftr … ganz lesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Zusätzliche Informationen: Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren zur Verfügung: -A-01_Checkliste-EU -A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes -A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen -A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen -A-08_Checkliste_DV_Anschluss UKMD B-02_Eignungskriterien_EU -B-03_Leistungsbeschreibung UKMD -B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD -B-10_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen_2.0 B-12_PC-Sicherheit im Netz -B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch -B-15_Formblatt Erklärung zur BIEGE -C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen -C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter -C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG -C-04_Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO -C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit -C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz -C-07_Eigenerklärung ILO -C-08_ Eigenerklärung_Ausschlussgründe Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Am … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea3c298d-54f8-43c5-978d-e9d070a5bd0c.