Interventionelles MRT
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 52/2026/EU/E15veröffentlicht 04.10.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Tagen
- Heute
Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von einem interventionellen MRT zur Deckung des Bedarfs des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt die Leistung vollständig und funktionsfähig bereit und hält die geltenden gesetzlichen sowie technischen Vorgaben ein. Gegenstand der Ausschreibung ist eine betriebsbereite Lösung mit allen zur Nutzung erforderlichen Bestandteilen.
Gegenstand nach CPV
- 33113000Magnetresonanz-BildgebungsgeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste A-03_Aufforderung zur Abagbe eines Angebotes eu A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen 003_07.2025 B-0 … ganz lesenkürzer
Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste A-03_Aufforderung zur Abagbe eines Angebotes eu A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen 003_07.2025 B-02_Eignungskriterien_EU_ohne TW B-03_Leistungsbeschreibung_interventionelles MRT B-07_Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-08_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD B-09_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen B-10_Formblatt Erklärung zur BG B-11_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch B-12_AV_Vertrag_MUSTER_Stand_08-2023 B-13_Erfassungsbogen Medizinprodukte C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter C-03_Bewerbererklärung-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG C-04_Eigenerklärung_Sanktionspaket Russland C-05_TVergG_Eigenerklärung_Tariftreue_260101 C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz C-07_Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.- Hinweis
Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem b … ganz lesenkürzer
Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Siemens Healthineers AG, Berlin | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg
- Website
- intranet.med.ovgu.de
- Kontakt
- g3.vergabestelle@
med.ovgu.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31212cb5-3bb0-420f-8645-2e38342a38c1.