Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth, Bayern
Aktenzeichen 14/2025-ITveröffentlicht 27.02.2025erstmals 27.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 20 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 20 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 21 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag wird mit 5 Firmen geschlossen.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 21 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden können. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Höhe der Beauftragung bestimmt sich durch die Einzelabrufe aus diesem Rahmenvertrag (tatsächliche Höhe der benötigten Beratertage pro Einzelaufruf). Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftraggeberin hat insbesondere folgende, nicht abschließend aufgezählte Themenfelder zu bearbeiten, die ineinandergreifen können: - IT-Sicherheit/Cybersecurity/Cyberdefence - Datenschutz - Software-Entwicklung - Business Intelligence - Digitalisierung - Automatisierung/KI/AI - Big Data - IT-Trends - Organisation/Projektleitung(-sunterstützung)/Strukturanalysen/Prozessmanagement - Beratung zu Outtasking/Outsourcing/Prozessoptimierung. Da diese Themen ineinandergreifen können, wird auf eine Aufteilung der Themenfelder in Form einer Losbildung des Rahmenvertrages abgesehen. Innerhalb der vorbezeichneten Themenfelder lassen sich die anstehenden Aufgaben nicht abschließend beschreiben und voneinander abgrenzen. Es müssen Anforderungen umgesetzt werden, die bei der Idee beginnen und z.B. bis zur qualitätsgeprüften Softwareentwicklung und Implementierung sowie einer Dokumentation/Präsentation reichen können. Darüber hinaus ist eine Pflege von eigenerstellter Individualsoftware möglich. Darüber hinaus können (komplexe) Beratungsleistungen gefordert werden, bei denen unter Mitarbeit des Auftraggebers die Erarbeitung von Strategien, die Erstellung von Konzepten oder Designvorschläge oder die Erarbeitung von Richtlinien und Dokumentationen abgefordert werden können. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen sollen überwiegend remote erbracht werden. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
- Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
- Kriterium
Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen) Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem bes … ganz lesenkürzer
Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen) Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.- Kriterium
Es muss ein spezifischer Jahresumsatz im Bereich IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen in den letzten 3 zurückliegenden abgeschlossenen (geprüften) (Geschäfts-)Jahren von mindestens 21 Millionen EUR pro Jahr erreicht worden sein. Wurde dieser spezifische Jahresumsatz nicht erreicht, führt dies zu … ganz lesenkürzer
Es muss ein spezifischer Jahresumsatz im Bereich IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen in den letzten 3 zurückliegenden abgeschlossenen (geprüften) (Geschäfts-)Jahren von mindestens 21 Millionen EUR pro Jahr erreicht worden sein. Wurde dieser spezifische Jahresumsatz nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann der Jahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.- Kriterium
Es müssen in der Zeit von 2022 bis 2024 bei mindestens 10 verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst bzw. aus dem Bereich der Banken und Versicherungen IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbracht worden sein. Wurde diese Anzahl nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfah … ganz lesenkürzer
Es müssen in der Zeit von 2022 bis 2024 bei mindestens 10 verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst bzw. aus dem Bereich der Banken und Versicherungen IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbracht worden sein. Wurde diese Anzahl nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann die Anzahl der sich unterscheidenden Referenzkunden der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen gerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinaus ist die tatsächliche Anzahl der verschiedenen Referenzen aus dem öffentlichen Dienst (öD) bzw. aus dem Bereich der Banken und Versicherungen in der Zeit von 2022 bis 2024, bei denen IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbracht wurden, anzugeben.- Kriterium
Es muss die aktuelle Anzahl der Fachkräfte angeben werden, die die Leistungen erbringen können. Sofern Selbständige zum Einsatz kommen sollen, können diese bei den Fachkräften nur gezählt werden, sofern sie durch den Bewerber vertraglich gebunden sind. Darüber hinaus können die Fachkräfte nur gezähl … ganz lesenkürzer
Es muss die aktuelle Anzahl der Fachkräfte angeben werden, die die Leistungen erbringen können. Sofern Selbständige zum Einsatz kommen sollen, können diese bei den Fachkräften nur gezählt werden, sofern sie durch den Bewerber vertraglich gebunden sind. Darüber hinaus können die Fachkräfte nur gezählt werden, wenn sie die Leistungen datenschutzkonform gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen) erbringen können, d.h. sie wären in der Lage, im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation (vgl. § 80 Abs. 2 SGB X) tätig zu werden. Mindestanforderungen an das Personal: IT-Dienstleistungen insgesamt mindestens: 600 Fachkräfte; Datenschutz/Informationssicherheit in der IT mindestens: 50 Fachkräfte; Entwickler/Programmierer mindestens: 80 Fachkräfte; Business Intelligence mindestens: 10 Fachkräfte; IT-Architekten/Lösungsdesigner mindestens: 10 Fachkräfte; Automatisierung/KI/AI mindestens: 50 Fachkräfte; Big Data mindestens: 10 Fachkräfte; Projektleiter mindestens: 50 Fachkräfte; Projektunterstützung mindestens: 80 Fachkräfte; Prozessoptimierung mindestens: 80 Fachkräfte. Wurde diese Anzahl an Fachkräften nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann die Anzahl der Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen gerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Als Entscheidungskriterium bei Punktgleichheit wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe das Kriterium 2.2.2 der Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen herangezogen. Danach entscheidet die gegenwärtige Zahl der Fachkräfte im Bereich IT-Dienstleistungen, die Leistungen datenschutzkonform gem. Leistungsbeschreibung (Nr. 4.1.1.2) erbringen (unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht).- Kriterium
Der Bewerber soll angeben, ob er entweder über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar verfügt oder sich in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar befindet. In diesem Fall ist der Nachweis einer gültigen Zertifizierung ein … ganz lesenkürzer
Der Bewerber soll angeben, ob er entweder über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar verfügt oder sich in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar befindet. In diesem Fall ist der Nachweis einer gültigen Zertifizierung einschließlich Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability) bzw. der Nachweis über das laufende Zertifizierungsverfahren einzureichen. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Dieses Kriterium stellt keine Mindestanforderung dar.- Kriterium
- Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung Scientology. Es wird auf die Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung Scientology) verwiesen. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
- Kriterium
Es wird auf die Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) verwiesen. Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflicht- … ganz lesenkürzer
Es wird auf die Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) verwiesen. Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 500.000 EUR abschließen oder bereits abgeschlossen hat, diese während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten und dem Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit sowie auf Verlangen den Fortbestand jederzeit nachweisen wird (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen). Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 8 bis 8 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Es besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.
- Optionen
1) Sofern für die Leistungserbringung besondere Tools/Software/etc. erforderlich sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Rahmen der Einzelabrufe die dafür ggf. benötigten Lizenzen (z.B. … ganz lesenkürzer
1) Sofern für die Leistungserbringung besondere Tools/Software/etc. erforderlich sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Rahmen der Einzelabrufe die dafür ggf. benötigten Lizenzen (z.B. ggf. notwendige Lizenzen für im Zusammenhang mit verwendeter KI benötigte Managementsysteme) während der Vertragslaufzeit des Einzelabrufs - sofern möglich - beim Auftragnehmer zu beziehen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird der Auftraggeber nach Vorlage eines Angebotes entscheiden, ob er von dieser Option Gebrauch machen wird oder separat anderweitige Beschaffungswege nutzt. Den Auftragnehmer trifft keine Leistungspflicht. Das einschlägige EVB-IT-Vertragsmuster käme in diesem Fall zur Anwendung. 2) Der Umfang der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Sollte der Umfang der benötigten Personentage nicht klar definiert werden können, gilt der Umfang als vereinbart, der für die Realisierung erforderlich ist. Daher behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Beauftragung bis zur Fertigstellung bzw. bis zum Abschluss der Arbeiten anzupassen. 3) Es besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Leistung datenschutzkonform gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung erbracht werden muss, d.h. der zum Einsatz kommende Externe muss … ganz lesenkürzer
Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Leistung datenschutzkonform gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung erbracht werden muss, d.h. der zum Einsatz kommende Externe muss im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation (vgl. § 80 Abs. 2 SGB X) tätig werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nic … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
(1) Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und s … ganz lesenkürzer
(1) Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und schließt IT-bezogenen Verträge. (2) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt, welche durch die Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden durch die Auftraggeberin zudem noch um die Unterlagen zu den geplanten simulierten Einzelabrufen ergänzt. Diese werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. (3) Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. (4) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). (5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er unverzüglich die Auftraggeberin vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. (6) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. (7) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt IV.3. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1-1 bis 1-4 der Bewerbungsbedingungen) sowie Nachweise einzureichen. (8) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt IV.5. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1-1 bis 1-4 der Bewerbungsbedingungen) sowie Nachweise - sofern schon möglich - einzureichen. (9) Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern. (10) Die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix "Eignungskriterien" (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die in den Eignungskriterien vorgenommenen Angaben stichpunktartig bei den Bewerbern zu überprüfen, welche eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhalten sollen. Einen Anspruch auf eine Überprüfung durch die Auftraggeberin gibt es durch den Bewerber jedoch nicht. (11) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. (12) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.08.2025, 23:59 Uhr. (13) Der Zuschlag für den Rahmenvertrag bedeutet nicht, dass …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5EBE
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- c/o AOK Bayern -Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
Bei uns erfasst
- ex-post: Rahmenvertrag Secrets und Privileged Access Management System08.10.2026 · 1 Angebot
- ex-post: Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung09.09.2026 · 1 Angebot
- Ex post - Bekanntmachung Adobe Reseller Rahmenvertrag02.07.2026 · 1 Angebot
- Umstellung auf USU ITSM-System: Beratung, Migration und Transition05.03.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 31.03.2025 auf 07.04.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 31.03.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 28.04.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.04.2025 auf 14.04.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 31.03.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.04.2025 auf 28.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c502bf3d-5302-4de3-8876-0483cad341cd.