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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

ex-post: Rahmenvertrag Secrets und Privileged Access Management System

kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 36/2026-ITveröffentlicht 08.10.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 133 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,1 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bayreuth95444, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Es wird ein produktspezifisches Secrets und Privileged Access Management System ausgeschrieben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Softwarekomponenten lizenzrechtlich als Miete in dem Betriebsmodell on prem zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat zudem optional und auf Abruf Produktschulungen, Consulting- oder Supportleistungen zu erbringen. Es wird die EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Anwendung kommen. Das Höchstvolumen für Bestellungen aus diesem Vertrag wird auf 2,1 Mio. Euro netto festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Höchstgrenze. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren können bis zur Erreichung der Höchstgrenze Lizenzen bestellt werden. Die Basisleistungen werden für 48 Monate bestellt. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie endet mit Ablauf von 4 Jahren nach Abnahme der Installationsleistungen (Einführungsprojekt), ohne dass es einer Kündigung bedarf, bzw. vorzeitig bei Erreichen der Höchstvolumina. Die Rahmenvereinbarung gilt nach ihrer Beendigung für die Laufzeit der Einzelbestellungen weiter fort.

Gegenstand nach CPV

  • 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ergibt sich aus den Angaben des Bieters, die im Preisblatt vorzunehmen sind.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nachfolgende Leistungen werden optional beschafft: (1) Schulung für die Möglichkeit zur Eröffnung von Tickets beim Hersteller sowie einer Praxis-Schulung für die im Rahmen der Implementierung installierten Produkte in der Umgebung der kubus IT (2) PAM-Nutzer (Aufzeichnungssystem für privilegierte Zu … ganz lesenNachfolgende Leistungen werden optional beschafft: (1) Schulung für die Möglichkeit zur Eröffnung von Tickets beim Hersteller sowie einer Praxis-Schulung für die im Rahmen der Implementierung installierten Produkte in der Umgebung der kubus IT (2) PAM-Nutzer (Aufzeichnungssystem für privilegierte Zugriffe, incl. Passwortspeicher, Weboberfläche zur Passwortverwaltung) (3) Secrets Provider für Cloud- und Containerisierte Systeme (4) Secrets Provider als zentralisierte Einheit für OnPrem-Umgebung (ein HA-Paar) (5) Secrets Provider als Agent auf einem Server (6) Nutzer von Passwortspeicher, Weboberfläche zur Passwortverwaltung ohne Aufzeichnung (7) Consultingleistung, remote, innerhalb und außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten (8) Supportdienstleistung, remote, innerhalb und außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Die Unterlagen für die Angebotsphase stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern wird während der Angebotsphase ausschließlich über de … ganz lesen1) Die Unterlagen für die Angebotsphase stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern wird während der Angebotsphase ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen selbst einzuholen. 3) Mit dem finalen Angebot sind die unter Punkt V. 4.2 der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen einzureichen. 4) Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.10.2026.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM22V#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Computacenter AG&Co.oHG, Kerpen1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Art
Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Gesundheit
Anschrift
c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth
Kontakt
vergabestelle@plus.aok.de
Auskünfte
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringenvergabestelle@plus.aok.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

70vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
454.594 €Zuschlagswert im Median
258.356 € – 1,81 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a43352fe-2201-4a4a-b847-13802caf2239.