2. Stufe (Angebotsphase): Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth, Bayern
Aktenzeichen 14/2025-ITveröffentlicht 06.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 20,7 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.
- PARROT - A risk assessment softwareTenneT TSO GmbH · BayreuthFrist 02.12.2026
- Huawei OceanStor SupportverlängerungFreistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth · BayreuthFrist 16.11.2026
- Betriebunterstützungsvereinbarung Offshore (BUV)TenneT Offshore GmbH · BayreuthFrist 01.12.2026
- Umsetzung eines 4ÜNB-Projektes für den deutschen Kapazitätsmarkt - PMOTenneT TSO GmbH · BayreuthFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (48 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 5 Wochen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 20,7 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 20,7 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag wird mit 5 Firmen geschlossen.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 20,7 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden können. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Höhe der Beauftragung bestimmt sich durch die Einzelabrufe aus diesem Rahmenvertrag (tatsächliche Höhe der benötigten Beratertage pro Einzelaufruf). Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftraggeberin stellt als IT-Dienstleister der AOK-Bayern - Die Gesundheitskasse und der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen des Gesellschaftervertrages den Rechenzentrumsbetrieb für beide Gesellschafter sicher. Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen sind externe Beratungs- und Entwicklungsleistungen erforderlich. Zu dem benötigten Bedarf werden alle Dienstleistungstätigkeiten gezählt, die bereits auf einem Unternehmensziel bzw. einer bereits entsprechend getroffenen Unternehmensstrategie basieren und den bestehenden IT-Betrieb fortentwickeln bzw. diesen optimieren. Die Auftraggeberin hat insbesondere folgende, nicht abschließend aufgezählte Themenfelder zu bearbeiten, die ineinandergreifen können: - Software-Entwicklung - Business Intelligence - Automatisierung/KI Da diese Themen ineinandergreifen können, wird auf eine Aufteilung der Themenfelder in Form einer Losbildung des Rahmenvertrages abgesehen. Die Projektleitung/Projektunterstützung bleibt als ein Aufgabenfeld erhalten. Des Weiteren müssen alle zu bearbeitenden Fachthemen der Optimierung des IT-Betriebes dienen. Diese Dienstleistungen können dabei für Software oder IT-Systeme benötigt werden, unabhängig davon, wo die Software oder die IT-Systeme gehostet werden. Die Beachtung des Datenschutzes und der Informationssicherheit gehört bei der Leistungserbringung lediglich als integrativer Bestandteil im Rahmen von operativen Tätigkeiten zu einem IT-Betrieb dazu, d.h. sofern es sich um eigenständige Fragestellungen des Datenschutzes oder der Informationssicherheit handelt, welche unternehmensweite Bedeutung haben bzw. die strategische Ausrichtung des Unternehmens betreffen, unterfallen diese Aufgaben nicht dem hier beschriebenen Leistungsumfang. Alle Tätigkeiten, die dem Ziel der Optimierung des IT-Betriebes dienen, können aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden. Dies können Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung von Software oder IT-Systeme sein, wie beispielsweise die Durchführung einer Markterkundung, die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Unterstützung im Rahmen einer Ausschreibung sowie die anschließende Umsetzung und Einführung. Im Rahmen von Neu- und Weiterentwicklungen sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen denkbar. Dies kann in der vorbereitenden Planungsphase beginnen, z.B. Aufnahme von Anforderungen bis zur Erstellung der IT-Architektur, und in der tatsächlichen Programmierung enden. Insbesondere können Einsatzszenarien von Künstlicher Intelligenz geprüft und für praktische Anwendungsfälle vorbereitet werden, um verschiedene Arten von Software/IT-Systeme, z.B. Business Intelligence, leistungsfähiger auszugestalten und damit den IT-Betrieb noch effizienter auszubauen. Innerhalb der vorbezeichneten Themenfelder lassen sich die anstehenden Aufgaben nicht abschließend beschreiben und voneinander abgrenzen. Es müssen Anforderungen umgesetzt werden, die bei der Idee beginnen und z.B. bis zur qualitätsgeprüften Softwareentwicklung und Implementierung sowie einer Dokumentation/Präsentation reichen können. Darüber hinaus ist eine Pflege von eigenerstellter Individualsoftware möglich. Darüber hinaus können (komplexe) Beratungsleistungen gefordert werden, bei denen unter Mitarbeit des Auftraggebers die Erarbeitung von Strategien zur Optimierung des IT-Betriebes, die Erstellung von Konzepten oder Designvorschläge oder die Erarbeitung von Richtlinien und Dokumentationen abgefordert werden können, sofern sie auf einer bereits getroffenen Unternehmensstrategie bzw. einem Unternehmensziel basieren. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Und schließlich sind Tätigkeiten im Rahmen von Projektleitung/-Unterstützungsleistungen, Monitoring- und Administrationsleistungen erforderlich, um den IT-Betrieb weiter zu verbessern. Beratungsleistungen für das Topmanagement des Auftraggebers zur Entwicklung einer Strategie mit dem Ziel der anschließenden Umsetzung aus einer Hand werden nunmehr nicht als Dienstleistung dieses Vertrages verstanden. Vielmehr werden diese Tätigkeiten im Bedarfsfall in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Leistungen sollen überwiegend remote erbracht werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Qualität
- Qualitätskriterien zum RahmenvertragEs wird das Angebot bzgl. der Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzes und der Qualität der Leistungserbringung mit Blick auf die Geschwindigkeit und Sicherstellung der Zurverfügungstellung von Beratern überprüft.
- Qualität
- Qualitätskriterien zur Simulation 1 (Software-Beratung für BW/BI)Es wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Software-Beratung für BW/BI anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 170 Punkten erreicht werden.
- Qualität
- Qualitätskriterien zur Simulation 2 (Beratungs- und Unterstützungsleistung für OpenShift Containerplattform)Es wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Beratungs- und Unterstützungsleistung für OpenShift Containerplattform anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 140 Punkten erreicht werden.
- Qualität
- Qualitätskriterien zur Simulation 3 (Projektleiter zur Einführung einer Ressourcenmanagementlösung)Es wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Es wird die Qualifikation des angebotenen Beraters für eine Projektleitertätigkeit zur Einführung einer Ressourcenmanagementlösung anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 85 Punkten erreicht werden.
- Qualität
- Qualitätskriterien zur Teststellung (Beratungs- und Entwicklungsleistungen für Web-Anwendungen)Es wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Beratungs- und Entwicklungsleistung für Web-Anwendungen anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 170 Punkten erreicht werden.
- Qualität
- Qualitätskriterien zur Teststellung (Beratungs- und Entwicklungsleistungen im SAP-Umfeld)Es wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Beratungs- und Entwicklungsleistung im SAP-Umfeld anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 185 Punkten erreicht werden.
- Preis
- Preisangaben bei den Simulationen 1, 2 und bei der TeststellungEs fließen die Preisangaben für die angebotenen Berater bei den Simulationen 1, 2 und beider Teststellung mit 20 % in die Wertung ein.
- Preis
- Preisangaben bei der Simulation 3Es fließen die Preisangaben für den angebotenen Berater bei der Simulation 3 mit 30 % in die Wertung ein.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Es besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.
- Optionen
1) Sofern für die Leistungserbringung besondere Tools/Software/etc. erforderlich sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Rahmen der Einzelabrufe die dafür ggf. benötigten Lizenzen (z.B. … ganz lesenkürzer
1) Sofern für die Leistungserbringung besondere Tools/Software/etc. erforderlich sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Rahmen der Einzelabrufe die dafür ggf. benötigten Lizenzen (z.B. ggf. notwendige Lizenzen für im Zusammenhang mit verwendeter KI benötigte Managementsysteme) während der Vertragslaufzeit des Einzelabrufs - sofern möglich - beim Auftragnehmer zu beziehen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird der Auftraggeber nach Vorlage eines Angebotes entscheiden, ob er von dieser Option Gebrauch machen wird oder separat anderweitige Beschaffungswege nutzt. Den Auftragnehmer trifft keine Leistungspflicht. Das einschlägige EVB-IT-Vertragsmuster käme in diesem Fall zur Anwendung. 2) Der Umfang der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Sollte der Umfang der benötigten Personentage nicht klar definiert werden können, gilt der Umfang als vereinbart, der für die Realisierung erforderlich ist. Daher behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Beauftragung bis zur Fertigstellung bzw. bis zum Abschluss der Arbeiten anzupassen. 3) Es besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nic … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
(1) Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und s … ganz lesenkürzer
(1) Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und schließt IT-bezogenen Verträge. (2) Die Wirtschaftlichkeitsbewertung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Als Zuschlagskriterien werden die Qualität und der Preis angesetzt. Die Qualitätsbewertung erfolgt anhand der in dem Kriterienkatalog zum Rahmenvertrag sowie in den Kriterienkatalogen zu den 3 simulierten Einzelabrufen während der Angebotsphase sowie zu den simulierten Einzelabrufen während der Teststellung enthaltenen Bewertungskriterien. Die Preisbewertung basiert auf den Preisangaben zu den 3 simulierten Einzelabrufen während der Angebotsphase sowie zu den simulierten Einzelabrufen während der Teststellung. Die Wertungskennzahlen werden auf Basis der Bestpreis-Quotienten-Methode ermittelt. Im Einzelnen: Die erreichten Leistungspunkte innerhalb des Kriterienkataloges zum Rahmenvertrag fließen zu 100 % als Wertungskennzahl ein. Bei den Simulationen bilden sich die Wertungskennzahlen auf Basis der Bestpreis-Quotienten-Methode jeweils aus dem Verhältnis der erreichten Leistungspunkte zum Preis im Verhältnis 80 zu 20 bei den Simulationen 1, 2 während der Angebotsphase und während der Teststellung. Bei der Simulation 3 während der Angebotsphase beträgt das Verhältnis 70 zu 30. Die so jeweils ermittelten Wertungskennzahlen werden je Bieter zur Gesamtwertungskennzahl mit der gleichen Wertigkeit aufsummiert. (3) Der Zuschlag für den Rahmenvertrag bedeutet nicht, dass damit automatisch eine Beauftragung für Einzelabrufe erfolgt. Die Beauftragung bei den Einzelabrufen bestimmt sich nach den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Rahmen der Miniwettbewerbe. (4) Aufgrund dessen, dass die am 18.11.2024 veröffentlichte EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 noch nicht in deutsches Recht umgewandelt worden ist und die Regelungen betreffend KI z.B. im Zusammenhang mit der KI-Verordnung in Art und Umfang weiter fortgeschrieben werden, ist es nicht auszuschließen, dass eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit erforderlich werden kann. Sollten weitere Regelungen erforderlich oder bestehende Regelungen geändert werden müssen, die insbesondere im Zusammenhang mit dem zu verabschiedenden Produkthaftungsgesetz oder mit der KI-Verordnung stehen oder aufgrund entsprechender aufsichtsrechtlichen Weisungen/Hinweisen erforderlich werden, ist die Auftraggeberin berechtigt, die bisherigen Regelungen zu überprüfen und unter Wahrung des Dienstleistungscharakters dieses Vertrages entsprechend anzupassen bzw. Regelungen neu aufzunehmen. Dabei darf sich der Gesamtcharakter dieser Rahmenvereinbarung nicht ändern. Eine Änderung der vertraglichen Höchstmenge ist nicht vorgesehen. (5) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Beratungsleistungen über die angegebene Höchstmenge hinaus oder Beratungsleistungen zu anderen Themenfeldern) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 21 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag grundsätzlich zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, vergeben werden.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM5S8#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- c/o AOK Bayern -Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth
- Website
- kubus-it.de
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
Bei uns erfasst
- ex-post: Rahmenvertrag Secrets und Privileged Access Management System08.10.2026 · 1 Angebot
- ex-post: Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung09.09.2026 · 1 Angebot
- Ex post - Bekanntmachung Adobe Reseller Rahmenvertrag02.07.2026 · 1 Angebot
- Umstellung auf USU ITSM-System: Beratung, Migration und Transition05.03.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (48 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG4 Zuschläge
- EY Consulting GmbH3 Zuschläge
- virtual7 GmbH3 Zuschläge
- Andersen Germany GmbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Managed Service E-AKTE 2027Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 26.11.2026
- KLM 2026Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b22530b-7dd4-497d-aa2b-8d70f27ec602.