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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

ex-post: Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung

kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 26/2026-ITveröffentlicht 09.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 189 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (27 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 46 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
9 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bayreuth95444, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 56 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Es wird eine produktspezifische Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 verwaltete Windows-Endpunkte ausgeschrieben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Softwarekomponenten lizenzrechtlich als Kauf (einschließlich der dazugehörenden Pflegeleistungen) sowie als Miete in den Betriebsmodellen on prem sowie als Cloud (nur bei Miete) zu beschaffen. Es wird die EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Anwendung kommen. Das Höchstvolumen für Bestellungen aus diesem Vertrag wird auf 9 Mio. Euro netto festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Höchstgrenze. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren können bis zur Erreichung der Höchstgrenze Lizenzen bestellt werden. Die Laufzeit der verpflichtenden Erstbestellung ist auf vier Jahre ausgerichtet. Die Rahmenvereinbarung gilt nach ihrer Beendigung für die Laufzeit der Einzelbestellungen weiter fort.

Beschreibung des Loses

Ziel der Ausschreibung ist die Erneuerung und funktionale Erweiterung der zentralen Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-Endpunkte, bestehend aus Client- und Serverbetriebssystemen. Mit der neuen Lösung soll eine standardisierte, automatisierte und betriebssichere Verwaltung von Endgeräten aller Mandanten der kubus IT eGbR ermöglicht werden. Dies umfasst insbesondere die strukturierte Bereitstellung von Software, ein integriertes Patchmanagement sowie eine effiziente Endgeräteverwaltung für die verschiedenen Supporteinheiten der Auftraggeberin. Ziel ist es, den Administrationsaufwand nachhaltig zu reduzieren, die Betriebssicherheit und Aktualität der Systeme zu erhöhen sowie Effizienz und Transparenz in den Betriebsprozessen zu verbessern. Darüber hinaus soll die Lösung um Funktionen zur Messung, Analyse und Verbesserung der digitalen Employee Experience (DEX) erweitert werden, um die Nutzungsqualität der IT-Arbeitsplätze nachvollziehbar bewerten und gezielt optimieren zu können. Die Softwareverteilung, das Patchmanagement und die Endgeräteverwaltung sollen funktional erweitert und an den aktuellen Stand der Technik der Microsoft-Plattform angepasst werden. Dies beinhaltet die Unterstützung aktueller Windows-Versionen, moderner Verwaltungs- und Sicherheitsmechanismen sowie den gleichwertigen Einsatz in On-Premises- und Cloud-basierten Betriebsmodellen einschließlich hybrider Szenarien. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Optimierung organisatorischer und technischer Abläufe. Durch die Einführung der neuen Lösung sollen die Arbeitsprozesse des mit dem IMAC-Dienst (Install, Move, Add, Change) beauftragten Dienstleisters technisch unterstützt und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll eine verbesserte Unterstützung der Serviceprozesse für Endanwender erreicht werden, insbesondere durch standardisierte, nachvollziehbare und reproduzierbare Abläufe. Insgesamt verfolgt die Auftraggeberin das Ziel, das Endpunktmanagement nachhaltig zu modernisieren und eine belastbare Grundlage für einen stabilen, effizienten und zukunftsorientierten IT-Betrieb zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird eine produktspezifische Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung ausgeschrieben. Aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen wird die konkrete Softwarelösung erst mit Einladung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Softwarekomponenten lizenzrechtlich als Kauf (einschließlich der dazugehörenden Pflegeleistungen) sowie als Miete in den Betriebsmodellen on prem sowie als Cloud (nur bei Miete) zu beschaffen. Es wird die EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Anwendung kommen. Das Höchstvolumen für Bestellungen aus diesem Vertrag wird auf 9 Mio. Euro netto festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Höchstgrenze. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren können bis zur Erreichung der Höchstgrenze Lizenzen bestellt werden. Die Laufzeit der verpflichtenden Erstbestellung ist auf vier Jahre ausgerichtet. Die Rahmenvereinbarung gilt nach ihrer Beendigung für die Laufzeit der Einzelbestellungen weiter fort.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ergibt sich aus den Angaben des Bieters, die im Preisblatt vorzunehmen sind.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Rahmen der Laufzeit des Rahmenvertrages können optionale Leistungen, welche im Preisblatt beschrieben wurden, bis zur Erreichung der Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung von 9 Mio. EUR beschafft werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In diesem Verfahren wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit ergriffen. Diese wurden in der Vergabeakte eingehend begründet.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM835#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Vertragspartner, Deutschland1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth
Kontakt
vergabestelle@plus.aok.de
Auskünfte
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringenvergabestelle@plus.aok.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

225vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
378.857 €Zuschlagswert im Median
227.650 € – 755.852 €mittlere Hälfte, 43 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (27 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fbe5e076-c159-465c-9829-99e2f941d297.