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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag Drohnengestützte Taxierung und Entnahme von Schwarzwild

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen #168/23veröffentlicht 03.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1067 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität/Praxistest70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen werden Leistungen vergeben. Zur ASP-Bekämpfung zählt u.a. die drohnengestützte Entnahme von lebendem Schwarzwild vornehmlich in den ausgewiesenen Schutzkorridoren. Dazu ist die Suche nach lebendem Schwarzwild mittels Wärmebilddrohnen und die Unterstützung der zugehörigen Schützen durch die Wärmebilddrohnen ein Mittel, um die Erreichung der Schwarzwildfreiheit in den bezeichneten Gebieten zu unterstützen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Drohnengestützte Taxierung und Entnahme

Gegenstand der Ausschreibung im Los 1 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Auftragnehmern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-) Drohnentechnik durch Erzeugung hochaufgelöster Daten der zu befliegenden Fläche (durchschnittlich zwischen 400 und 800 ha pro Einsatztag) die Suche nach lebendem Schwarzwild in dem durch den Einzelauftrag festgelegten Umfang aus. Nach Detektion des lebenden Schwarzwildes soll nach Freigabe durch die Veterinärbehörden der Bieter die Tötung der Tiere durch drohnengeführte Schützen durchführen. Der Schütze muss während der Ausführung der Suche nach lebendem Schwarzwild im Sinne des Auftrages vor Ort mit zur Verfügung stehen. Das Zusammenspiel von Drohnenführer und Schützen ist von besonderer Bedeutung und muss besonders geübt sein. Der Bieter stellt dabei den/die Drohnenpiloten und den/die Schützen. Die Entnahmeleitung liegt bei dem Vertreter des Auftragsgebers vor Ort. Ist ein Vertreter des SMS/ LÜVA nicht anwesend, liegt die Verantwortung der Entnahmeleitung insbesondere für die Sicherheit und Einhaltung der behördlichen Vorgaben beim Bieter. Werden während der Suche nach lebendem Schwarzwild-Kadaver detektiert sind diese ebenfalls anzuzeigen, damit die Beräumung sichergestellt werden kann. Die Gesamtleistung kann durch mehrere Bieter erbracht werden.

––
2
Überwachung der Schwarzwildfreiheit und ggf. Entnahme

Gegenstand der Ausschreibung im Los 2 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Bietern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-)Drohnentechnik durch Erzeugung hochaufgelöster Daten der zu befliegenden Fläche (durchschnittlich von ca. 600 - 800 ha pro Einsatztag) die Suche nach lebendem Schwarzwild in dem durch den Einzelauftrag festgelegten Umfang aus. Für den Fall, dass Schwarzwild in einem höheren Umfang als festgelegt, detektiert wird, sind Schützen für eine ggf. durch die Veterinärbehörden abgestimmte Entnahme vorzuhalten. Die Schützen müssen während der Taxierung nicht mit Vorort anwesend, aber sollten innerhalb von 2 Werktagen (Montag bis Freitag) vor Ort sein können. Abgestimmte Entnahmen sind nicht unmittelbar zur Taxierung, sondern nach Absprache mit dem SMS in einem zeitlichen Zusammenhang von max. 2 Werktagen durchzuführen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität/Praxistest70 %
Preis30 %
Qualität
Qualität/Praxistest

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Anlage 4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 19 SchwarzAr … ganz lesenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Anlage 4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 19 SchwarzArbG (Anlage 5) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Anlage 6) Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage 13)
Kriterium
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 7)
Kriterium
Nachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des aktuellen Drohnenführerscheins von allen Piloten Eigenerklärung zu Referenzobjekten (Anlage 9): Mindestanforderung Angebote, die die Mindestan … ganz lesenNachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des aktuellen Drohnenführerscheins von allen Piloten Eigenerklärung zu Referenzobjekten (Anlage 9): Mindestanforderung Angebote, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Im Rahmen der Mindestanforderungen reicht die Benennung jeweils einer geeigneten Referenz. Eigenerklärung über mindestens eine erbrachte Leistung der (Wärmebild-) drohnengestützten Entnahme/Jagd von Schwarzwild im Gelände im Sinne dieser Ausschreibung oder einer im Wesentlichen vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Jahren vor Abgabe des Angebotes, mit Benennung des Auftraggebers und der diesbezüglichen Kontaktdaten. Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten (Anlage 10). Teilnahmebedingungen an die beauftragten Schützen: Nachweis der Sachkunde zur Tötung von Wirbeltieren mittels Büchsenschuss vergleichbar des deutschen Jagdscheines (Anlage 18) Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Anlage 19) Nachweis des Vorhandenseins einer Langwaffe im in Deutschland zur Jagd auf Schwarzwild zugelassenen Kaliber (E100>= 2000 J) (Anlage 20) Nachweis über den Besitz von Wärmebildzielfernrohren oder Wärmebildvorsatzgeräten (Anlage 21) Nachweis der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Verbringung der Waffe nach und in Deutschland (entsprechend dem internationalen Feuerwaffenpass) (Anlage 22)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
06.12.2023, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 06.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 770cc910-9be7-46f5-b227-bf4d06959304.