Rahmenvertrag Drohnengestützte Taxierung und Entnahme von Schwarzwild
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen #168/23veröffentlicht 03.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität/Praxistest70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 35 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen werden Leistungen vergeben. Zur ASP-Bekämpfung zählt u.a. die drohnengestützte Entnahme von lebendem Schwarzwild vornehmlich in den ausgewiesenen Schutzkorridoren. Dazu ist die Suche nach lebendem Schwarzwild mittels Wärmebilddrohnen und die Unterstützung der zugehörigen Schützen durch die Wärmebilddrohnen ein Mittel, um die Erreichung der Schwarzwildfreiheit in den bezeichneten Gebieten zu unterstützen.
Gegenstand nach CPV
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Drohnengestützte Taxierung und Entnahme Gegenstand der Ausschreibung im Los 1 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Auftragnehmern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-) Drohnentechnik durch Erzeugung hochaufgelöster Daten der zu befliegenden Fläche (durchschnittlich zwischen 400 und 800 ha pro Einsatztag) die Suche nach lebendem Schwarzwild in dem durch den Einzelauftrag festgelegten Umfang aus. Nach Detektion des lebenden Schwarzwildes soll nach Freigabe durch die Veterinärbehörden der Bieter die Tötung der Tiere durch drohnengeführte Schützen durchführen. Der Schütze muss während der Ausführung der Suche nach lebendem Schwarzwild im Sinne des Auftrages vor Ort mit zur Verfügung stehen. Das Zusammenspiel von Drohnenführer und Schützen ist von besonderer Bedeutung und muss besonders geübt sein. Der Bieter stellt dabei den/die Drohnenpiloten und den/die Schützen. Die Entnahmeleitung liegt bei dem Vertreter des Auftragsgebers vor Ort. Ist ein Vertreter des SMS/ LÜVA nicht anwesend, liegt die Verantwortung der Entnahmeleitung insbesondere für die Sicherheit und Einhaltung der behördlichen Vorgaben beim Bieter. Werden während der Suche nach lebendem Schwarzwild-Kadaver detektiert sind diese ebenfalls anzuzeigen, damit die Beräumung sichergestellt werden kann. Die Gesamtleistung kann durch mehrere Bieter erbracht werden. | – | – |
| 2 | Überwachung der Schwarzwildfreiheit und ggf. Entnahme Gegenstand der Ausschreibung im Los 2 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Bietern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-)Drohnentechnik durch Erzeugung hochaufgelöster Daten der zu befliegenden Fläche (durchschnittlich von ca. 600 - 800 ha pro Einsatztag) die Suche nach lebendem Schwarzwild in dem durch den Einzelauftrag festgelegten Umfang aus. Für den Fall, dass Schwarzwild in einem höheren Umfang als festgelegt, detektiert wird, sind Schützen für eine ggf. durch die Veterinärbehörden abgestimmte Entnahme vorzuhalten. Die Schützen müssen während der Taxierung nicht mit Vorort anwesend, aber sollten innerhalb von 2 Werktagen (Montag bis Freitag) vor Ort sein können. Abgestimmte Entnahmen sind nicht unmittelbar zur Taxierung, sondern nach Absprache mit dem SMS in einem zeitlichen Zusammenhang von max. 2 Werktagen durchzuführen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Qualität/Praxistest
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Anlage 4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 19 SchwarzAr … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Anlage 4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 19 SchwarzArbG (Anlage 5) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Anlage 6) Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage 13)- Kriterium
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 7)
- Kriterium
Nachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des aktuellen Drohnenführerscheins von allen Piloten Eigenerklärung zu Referenzobjekten (Anlage 9): Mindestanforderung Angebote, die die Mindestan … ganz lesenkürzer
Nachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des aktuellen Drohnenführerscheins von allen Piloten Eigenerklärung zu Referenzobjekten (Anlage 9): Mindestanforderung Angebote, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Im Rahmen der Mindestanforderungen reicht die Benennung jeweils einer geeigneten Referenz. Eigenerklärung über mindestens eine erbrachte Leistung der (Wärmebild-) drohnengestützten Entnahme/Jagd von Schwarzwild im Gelände im Sinne dieser Ausschreibung oder einer im Wesentlichen vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Jahren vor Abgabe des Angebotes, mit Benennung des Auftraggebers und der diesbezüglichen Kontaktdaten. Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten (Anlage 10). Teilnahmebedingungen an die beauftragten Schützen: Nachweis der Sachkunde zur Tötung von Wirbeltieren mittels Büchsenschuss vergleichbar des deutschen Jagdscheines (Anlage 18) Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Anlage 19) Nachweis des Vorhandenseins einer Langwaffe im in Deutschland zur Jagd auf Schwarzwild zugelassenen Kaliber (E100>= 2000 J) (Anlage 20) Nachweis über den Besitz von Wärmebildzielfernrohren oder Wärmebildvorsatzgeräten (Anlage 21) Nachweis der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Verbringung der Waffe nach und in Deutschland (entsprechend dem internationalen Feuerwaffenpass) (Anlage 22)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 06.12.2023, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Website
- evergabe.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sms.sachsen.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 06.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 770cc910-9be7-46f5-b227-bf4d06959304.